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Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, dass überteuerte Abmahnungen verhindern soll. Eine einfache Urheberrechtsverletzung soll mit nicht mehr als 100 Euro belangt werden können
Wobei man nicht vergessen darf, daß nur die Anwaltskosten gedeckelt werden. Die Zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen sind davon nicht betroffen.
Ne Abmahnung kann so immer noch in der Summe einen Tausender oder mehr kosten..
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Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr