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Vorsicht vor Abmahnwelle
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft, Electronic Commerce (eco) warnt vor einer neuen Abmahnwelle. Ein Anwalt mahnte Webseiten ab, da auf diesen kein Jugendschutz-Beauftragter angegeben war. Dieser muss zwar bei Webseiten mit jugendgefährdenden Inhalten vorhanden sein, er muss jedoch nicht auf der Webseite genannt werden.
Bei einer abgemahnten Seite hatte sich der Anwalt vorher telefonisch gemeldet und angeboten, die Rolle des Jugendschutz-Beauftragten zu übernhemen. "Es soll hier offensichtlich der Versuch unternommen werden, Anbietern Geld aus der Tasche zu ziehen", sagte Thomas Rickert, Leiter des Arbeitskreises Internet Content Task Force im Verband der deutschen Internetwirtschaft.
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