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Tool: Der Impressums-Assistent
In letzter Zeit kam es immer wieder zu Abmahnung auf Grund fehlender oder mangelhafter Impressen. Diese sind laut dem sechsten Paragraphen ("Anbieterkennzeichnung") der neuen Fassung des Teledienstegesetz (TDG) auf gewerblichen Internetseiten vorgschrieben.
Unter digi-info.de findet man nun einen Assistenten, der einem bei der Erstellung eines solchen Impressums unterstützt. Das Resultat sollte den Anforderungen des TDG entsprechen, es wird jedoch keine Haftung dafür übernommen.
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