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Klage: Website war nicht blindengerecht
Ein blinder amerikanischer Internet-Nutzer klagt nun gegen Southwest Airlines. Der Grund der Klage ist, dass die Website von Southwest-Airlines nicht blindengerecht ist und somit nicht für ihn zugänglich. Die Klage basiert auf dem bereits 1980 erlassenen Gesetz "Americans with Disabilities Act (ADA)", welches Unternehmen und Behörden vorschreibt, ihre Informationen behindertengerecht anzubieten.<br><br>Der Kläger, Robert Gumson, nutzt einen Browser der ihm die Internetseiten vorliest. Es gab bereits mehrere Klagen die auf dem ADA basierten, die aber bis jetzt alle aussergerichtlich beigelegt wurden. Nun muss das Gericht ersteinmal entscheiden, ob das ADA bei Internetseiten überhaupt zutrifft.
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