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Prozess um Parteien-SPAM geht weiter
Wie <a href="http://www.webwork-magazin.net/news/artikel/690">wir berichteten</a> wurde während der Wahlkampfphase zur Bundestagswahl diversen Parteien untersagt, elektronische Postkarten (E-Cards) anzubieten, die sich mit fehlerhaften Absenderdaten verschicken ließen. Dies seien unerwünschte Werbemails, allgemein auch SPAM genannt.
Die Republikaner ließen sich jedoch von der einstweilige Verfügung nicht einschüchtern und gingen gegen diese vor. Wie der Münchner Anwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth heute mitteilte, verlor die Partei am gestrigen Dienstag vor dem Landgericht München I.
Das Urteil besagt, "dass aus dem im Grundgesetz verankerte Parteienprivileg keine Berechtigung zu einer ansonsten unzulässigen E-Mailwerbung ('Spamming') abgeleitet werden kann. Der Rechtsanwalt der REPUBLIKANER kündete noch im Termin an dass man eine grundsätzliche Entscheidung anstrebt.", so Gravenreuth "Im Zusammenhang mit der Breifkastenwerbung haben die REPUBLIKANER bereits eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts - gegen sich -'erstritten' (BVerfG Az.: 2 BvR 2135/01: NJW 2002,2938). Hierbei wurde festgestellt, das bei Briefkästen mit der Aufschrift "keine Werbung" auch auf Grund des Parteienprivilegs keine Werbung eingeworfen werden darf- warum soll es bei elektronischen Briefkästen anders sein?
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