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Abmahnungswelle gegen Glückspiel-Links
Eine neue Abmahnungswelle rollt auf deutsche Webseiten-Betreiber zu. Die Kanzlei Wutz & Merkler & Kollegen hat laut Abmahnungswelle.de am Freitag rund 1000 wortgleiche Schreiben an Seiten-Betreiber geschickt, die Links zu Glückspiel-Seiten gesetzt hatten. Dieses ist laut §1 UWG in Deutschland nicht erlaubt. Weiter verlang die Kanzlei Abmahngebühren in Höhe von 381,64 Euro.
Wie Abmahngswelle.de weiter berichtet, geht die Abmahnwelle von dem Betreiber einer österreichischen Webseite mit Links zu Glückspielen aus. Diese liegt jedoch lediglich auf einer Subdomain bei einem kostenlosen Webhoster und war nach dem ersten Ansturm nicht mehr zu erreichen, da die maximale Bandbreite von 18MB(!) pro Tag erreicht wurde. Weiter mutmaßen die Betreiber von Abmahngswelle.de, dass die etwas lieblos wirkende Seite nur für den Zweck erstellt wurde, Abmahnungen zu verschicken.
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