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Urteil gegen neue Neue Meta-Tag-Variante
Die Nennung von Namen/Produkten der Konkurrenz in Meta-Tags ist in Deutschland gerichtlich untersagt - solange dieser Begriff nicht auch in für den Besucher auf der Seite zu lesen ist. Das LG Hamburg verbot in einem Urteil (Az. 312 0 404/03) vom 3. Juni 2003 nun eine weitere Variante von Meta-Tags.
Der beschuldigte Händler schrieb in eine nicht unmittelbar lesbare Datei seiner Homepage, dass er "Kein Vertragshändler von .... (es folgte eine Aufzählung aller relevanten Hersteller dieser Branche) ist" - was inhaltlich auch korrekt war. Suchte man nun in Suchmaschinen nach Konkurrenzprodukten fand man oft die Seite des beschuldigten Händlers noch vor der Seite des Herstellers.
Das Gericht untersagte diese Form des Online-Marketings nun durch eine einstweilige Verfügung.
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