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Skurriles Ende im Fall Maxem gegen Maxem
Im Verfahren "Maxem gegen Maxem" sprach der Bundesgerichtshof die Domain maxem.de einem Rechtsanwalt mit dem bürgerlichen Namen Maxem zu. Bis dahin gehörte die Internetadresse einer Person, die den Namen "Maxem" seit Jahren als Online-Pseudonym nutzte (wir berichteten).
Nach dem Urteil des BGH stellte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Maxem jedoch nicht wie üblich einen Dispute-Antrag an die Registrierungsstelle DENIC, womit die Domain direkt nach der Freigabe an ihn übertragen würde. Diese Chance nutzte der Gutachter Detlef Maxem aus Lorscheid und registrierte sich die Adresse.
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