Ein Rechtsanwalt aus Nürnberg hat in der vergangenen Woche im Auftrag seines Mandaten Abmahnungen an Besitzer von Internetadressen geschicht, in deren Domain die in KFZ-Kennzeichen verwendeten Kürzel für Kreise und Städte genutzt werden (z.B. xyz-bi.de - mit BI für Bielefeld).
<table border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" class="bildtabelle1" align="right" width="190"><tr><td class="bildtabelle2">

</td></tr><tr><td class="bildtabelle3">Reine Abzocke? Abmahnungen gegen Domains, welche KFZ-Kennzeichen enthalten.</td></tr></table>Das Unternehmen fordert in dem Schreiben Schadensersatz in Höhe von 580 Euro. Inklusive Anwaltskosten belaufen sich die Forderungen auf 1.114,50 Euro. Wie viele Domaininhaber abgemahnt worden, ist unbekannt.
Die Abmahnung stützt sich auf ein deutsches und ein europäisches Patent. Laut der Website des Düsseldorfer Anwalts Tobias H. Strömer, netlaw.de, verleihe es dem Patentinhaber keine Kennzeichenrechte.
Informationen von Heise Online zu Folge, hat der Nürnberger Rechtsanwalt, welcher die Abmahnung verschickte, sein Mandat inzwischen niedergelegt, wodurch die Abmahnungen nichtig werden. Ein dementsprechendes Schreiben soll in der nächsten Woche an alle Betroffenen Domainbesitzer versand werden.
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