Die Europäische Kommission kam nach fünfjährigen Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass Microsoft durch Ausdehnung ihres Quasi-Monopols bei Betriebssystemen für PCs auf den Märkten für Betriebssysteme und Medienabspielprogramme gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat.

Da das rechtswidrige Verhalten nach wie vor andauert, hat die Kommission angeordnet, dass Microsoft innerhalb von 120 Tagen die Schnittstellen offen legen muss, die die Wettbewerber benötigen, damit ihre Produkte mit dem allgegenwärtigen Betriebssystem Windows „kommunizieren" können. Außerdem verlangt die Kommission, dass Microsoft innerhalb von 90 Tagen PC-Herstellern (bzw. Endnutzern) die Möglichkeit gibt, das Windows-Betriebssystem auch ohne den Windows Media Player zu erwerben. Außerdem wird gegen Microsoft eine Geldbuße in Höhe von 497 Millionen Euro wegen Missbrauchs seiner Marktmacht in der EU verhängt.
„Beherrschende Unternehmen haben eine besondere Verantwortung, die sie zu einem Geschäftsgebaren verpflichtet, das echten Wettbewerb zulässt und nicht verbraucher- und innovationsfeindlich ist" erklärte der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Mario Monti. „Die heutige Entscheidung stellt sicher, dass auf den betroffenen Märkten wieder ein fairer Wettbewerb stattfinden kann, und stellt klare Spielregeln für das künftige Verhalten eines Unternehmens in einer derart beherrschenden Stellung auf."
Microsoft hat derweil angekündigt, gegen die Entscheidung der EU Klage einzureichen. Laut Microsoft sei die Entscheidung nicht verbraucherfreundlich.
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