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Ende eines Mythos
Die US-Bezirksrichterin Colleen Kollar-Kotelly entschied heute im "Microsoft-Prozess", dass der Windows-Quellcode gegenüber den klagenden Bundesstaaten offengelegt werden muss.
Financial Times Deutschland und Spiegel berichten weiter, dass die Entscheidung der Richterin darauf basiert, dass beide Parteien denselben Einblick in relevantes Beweismaterial haben sollten, es wäre also unfair den Kägern vorzuenthalten, was die Microsoft-Anwälte wüssten.
Ausgangspunkt des Prozesses war, dass mehrere Bundesstaaten und das "US Department of Justice" gegen eine Verschmelzung von Betriebssystem und Internet Explorer klagten. Die Mehrzahl der Kläger einigte sich mit der Microsoft Copporation mit einem Kompromiss, die verbliebenen neun Bundesstaaten strebten dagegen ein weiteres, das aktuelles, Kartellverfahren an.
Wie schon zuvor im Kontext der Entscheidung des Bundestags zwischen Linux und Windows, dürfte es aber auch hier das Problem geben, dass es Außenstehenden nahezu unmöglich ist, Millionen von Programmzeilen nach beweiskräftigem Material zu durchsuchen.
Die eigentliche Verhandlung soll am 6. März beginnen. Diese zeitliche Einschränkung dürfte die Wirkung des letztgenannten Problems noch drastisch verschärfen.
Das wegweisende an dieser Entscheidung dürfte wohl sein, dass die Offenlegung juristisch verlangt werden kann, was in etwaigen zukünftigen Prozessen eine Rolle spielen wird.
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