Hallo alle,
folgendes hab ich vorhin erfahren:
(...) Die schon bisher bestehende "Impressumpflicht" für Websites wird in der neuen Fassung des
Teledienste-Gesetzes (TDK) erweitert. Künftig müssen insbesondere die folgenden Informationen
"leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" bereit gehalten werden:
- Name und Anschrift des Dienstanbieters, bei juristischen Personen zusätzlich die Namen der
Vertretungsberechtigten;
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation
ermöglichen, einschließlich einer E-Mail-Adresse;
- soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten wird, für die eine behördliche Zulassung
erforderlich ist, müssen Angaben zur ständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden;
- es müssen das einschlägige Handelsregister (bzw. Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder
Genossenschaftsregister) und die entsprechende Registernummer des Unternehmens genannt
werden;
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 7 a UStG muss - soweit vorhanden - genannt
werden. (...)
Das gibt ne Menge Arbeit, wenn man alle Seiten der Kunden aktualisieren muss...
Gruß! Charlie