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10.03.2006, 08:15
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#1
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
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Rechts-Falle bei Shop/Impressums-Beratung durch den Webdesigner
Hier findet ihr einen interessanten Artikel, der auf die Probleme hinweist, die sich ein übereifriger Webdesigner holen kann wenn er Kunden zu Rechtsfragen bezüglich Impressum (!) oder zB. rechtliche Umstände bei Shops berät:
http://www.computerpartner.de/index....d=58&pk=202887
Ein Grund mehr, weshalb ich Kunden meist allgemein ein paar Infos zu Impressum und Co. gebe, aber immer explizit (!) dazu sage, dass sie einen Rechtsanwalt konsultieren sollen um sicher zu gehen, dass auch wirklich alles abgedeckt ist. Auch in den AGB habe ich den Hinweis, dass keine Rechtsberatung erfolgt.
Es ist manchmal schwer das einem Kunden zu erklären, aber vielleicht sollte ich ihnen in Zukunft einfach diesen Artikel vorlegen wenn sie es gar nicht kapieren wollen 
Geändert von Nina (10.03.2006 um 08:23 Uhr).
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10.03.2006, 09:43
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: Feb 2005
Ort: Haan / NRW
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Gut zu wissen, danke für den Hinweis 
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11.03.2006, 08:44
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Ja, mit diesem Problem kämpfe ich auch schon seit Jahren. Es ist oftmals ein Balanceakt, eine Gratwanderung zwischen rechtlich unproblematischem "Hinweisen" und rechtlich problematischem "Beraten", insbesondere, weil ich gute und umfassende Beratung bieten möchte und Kunden faktisch erwarten, dass ich auch die rechtlichen Aspekte (TDG usw.) berücksichtige.
However, - mich würde jetzt interessieren, in wie weit der allseits bekannte Impressums-Assistent, mit dem man sich sein Impressum je nach Unternehmensform zusammenklicken kann, als individuelle Beratung im weiteren Sinne ausgelegt werden könnte.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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11.03.2006, 10:58
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
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Naja, gootsdeidank ist ein Gesetzesentwurf in Arbeit, der das alte Rechtsberatungsgesetz kippt..
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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11.03.2006, 11:36
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von Adromir
Naja, gootsdeidank ist ein Gesetzesentwurf in Arbeit, der das alte Rechtsberatungsgesetz kippt..
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Interessant! Haste vielleicht einen Link dafür parat oder sonstige nähere Infos? Intessiert mich sehr!
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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11.03.2006, 11:42
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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11.03.2006, 15:45
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Hi Saxo ... ähm ... Polo ... thx für die Links! In ersterem Link lese ich, dass die Rechtsdienstleistung nicht im Zusammenhang mit entgeltlichen Tätigkeiten stehen darf ... nur im familären, nachbarschaftlichen oder ähnlichen Kreis stehen darf ... und ansonsten nur dann erteilt werden darf, sofern sie durch einen Volljuristen abgesichert ist.
Im zweiten Link, dem Gesetzentwurf als solchem, lese ich allerdings, dass es mit entsprechendem Befähigungsnachweis zukünftig möglich sein soll, sich auch als Nicht-Volljurist registrieren zu lassen, um solche Beratungstätigkeiten (unentgeldlich) vollziehen/anbieten zu können. Nun, da wird es dann wirklich spannend. Werde es weiter verfolgen.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
Geändert von wys (11.03.2006 um 15:57 Uhr).
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19.04.2006, 15:34
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2006
Ort: 28219 Walle
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Vorläufig wäre es dann wohl angebracht, als Webdesigner mit einem zugelassenen Rechtsberater zusammenzuarbeiten, der die entsprechenden Aspekte des Auftrags übernimmt? Oder lieber dem Kunden nahelegen, seinen eigenen Anwalt/Rechtsberater zu konsultieren? Wegen der kurzen Wege scheint mir doch ersteres sinnvoller, was meint Ihr?
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"Wir können hier richtig deutsch diskutieren, wir haben Verbandszeug im Hause." - Wolfgang Neuss, 1923–1989
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19.04.2006, 16:35
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
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Ich denke, dass du sicherer dran bist, wenn du dem Kunden zwar den Rechtsanwalt vermittelst, aber dieser seine Tätigkeit direkt mit dem Kunden verrechnet. Das hindert euch ja nicht daran, dich als Ansprechpartner für das Projekt zu benennen um den direkten / schnellen Kontakt zu fördern.
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19.04.2006, 16:40
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Oct 2003
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Ich nehme immer die zweite Variante.
Allgemeine Hinweise was meiner Meinung nach nötig und richtig ist, dazu ein paar Beispiele was alles passieren kann (Abmahnwahn ...) und dann der Hinweis das ich keine Rechtsberatung leisten darf. Dann der Tipp - doch mal den Anwalt seines Vertrauens aufzusuchen.
i.d.R. wird das angenommen und verstanden. wenn nicht sage ich immer "Ich würde gern -> darf aber nich WIR machen uns sonst strafbar."
Mir gehts in erster Linie nicht um die strafbare Handlung, sondern eher um die Haftung. Ich bin kein Anwalt und wenn der Kunde nasse macht weil ich ihn falsch beraten habe steht er bei mir vor der Tür ... nene ... bei sowas lasse ich gern die Profis ran!
__________________
Innerhalb des elseif-Zweiges wird elseif als if und else als else gesehen.
** fototapete drucken**
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20.04.2006, 10:26
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#11
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2004
Ort: Wien
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eine weitere möglichkeit wäre,
das du einmal zu einem anwalt gehst dir ein blankoimpressum erstellen läßt und das jedem kunden gibst!
lg, urban-a
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20.04.2006, 10:46
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#12
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Urban, davon würde ich abraten, eine Gesetztesänderung und du stehst dumm da.
Weiterhin kommt die Differentzierung der verschiedenen nötigen Angaben hinzu.
Spricht: Normalo, Anwalt, Arzt usw.
Schnell kann man auch meinen, ein Kunde fällt in die Kategorie "Normalo" und zack schon hat man nen dicken Fehler gemacht.
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20.04.2006, 11:09
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2004
Ort: Wien
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ich denke schon das einen gemeinsamen nenner für viele kunden gäbe und gesetzesänderungen kann man verfolgen bzw. erstellst du die site aufgrund des aktuellen stand der dinge.
zb eine website + cms und du hast damit nichts mehr zu tun, ab dem zeitpunkt der fertigstellung ist der kunde verantwortlich.
wäre ja genauso wie wenn der kunde über das von dir implementierte cms, illegalen inhalt einpflegt.
kannst auch nichts dafür.
eine novelle des medienrechts etc. passiert nicht alle tage, als service könntest du deine kunden nach so einer novelle darauf aufmerksam machen!
lg, urban-a
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20.04.2006, 11:17
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#14
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Sicherlich kann man Änderungen verfolgen, aber das ist nicht wirklich mein Job und ich hätte auch kein Interesse daran, mich damit zu befassen.
Novellen zu verfolgen ist schön und gut, aber da es nunmal von den wenigsten hier das Kerngeschäft ist, könnte man da schonmal was verpassen.
Was dann die Sache der Kundenänderungen angeht, klar bin ich da nicht Verantwortlich, aber wenn ich doch nun meine, der Kunde xy benötigt ein einfaches Impressum, was aber auf Grund meiner Unwissendheit nicht so ist, bin ich ja erstmal der Depp, da ich meinte und ihm sagte, das ist so OK für dich. Ob dann das verwendete Impressum für einen anderen Kunden rechtskonform ist, interessiert aber keinen.
Was ich meinte, man sollte gut aufpassen, sowas anzubieten, da man sich dann schon recht intensiv mit der Materie befassen muss.
Service am Kunden sollte und muss sein, aber dort kann man sich recht schnell auf dem Glatteis finden, mehr wollte ich damit nicht sagen.
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20.04.2006, 11:37
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#15
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2004
Ort: Wien
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ja es muss sich eh jeder selbst entscheiden.
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