Ich hoffe doch sehr, dass das Landgericht Hamburg die richtige Entscheidung fällen wird.
Es sei denn, die Anwälte biegen die Kritik auf Persönlichkeitsverletzung hin.
Wie war doch gleich der fünfte Artikel des Grundgesetzes?
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.