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Alt 26.07.2006, 01:42   #1
TP-Supporter
 
Registriert seit: Feb 2006
ansatz bringt sich richtig ein

RF-Gebühren für PCs


Hallo und schönen guten Abend,

ich glaub ich poste mal hier meine Frage: Kennt jemand einen Verein der beabsichtigt eine Sammleklage gegen die geplante Einführung der Rundfunkgebühren für Internet-PCs einzureichen. Würde mich dort gern anschließen, da ich meinen PC auch beruflich verwende.

Wie ich das finde mit den Gebühren und was ich davon halte möchte ich hier nicht schreiben da das wirklich ein ein langes Schreiben würde und ich sicher bin dabei den Herren Gebühreneintreiber verbal auf die Füße zu treten und ich weiß nicht wer hier alles so mit ließt.

Also danke für einen Link oder Tip. Vielleicht wäre das auch ein Ding für dieses Forum, denn ich glaube es gibt hier eine Menge Leute wie ich, die Ihren PC nicht nur privat nutzen.

Beste Grüße
ansatz ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 26.07.2006, 01:45   #2
TP-Urgestein
 
Benutzerbild von webcreate
 
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Mal hier schauen
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Alt 26.07.2006, 14:18   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Mainz
WG-Christian ist auf einem guten Weg
Finde es es auch eine freschheit, genau aber wie allgemein auch GEZ fürs 1ste und ZDF zu zahlen. Machen doch Werbung und meinen aber ein Gotschalk für 40.000 die show bezahlen zu müssen. Ich denke die Sender sollten privatisiert werden. Oder man Sollte ien Wahl haben, Wenn man ein Fehrnseher kauft. Ich kann gut auf 1te und 2te verzichten, geht aber nicht. Genauso das Radio, verdienen doch genug mit Ihren Werbeinahmen. Jetzt auch noch PC? ich glaub es hackt. Naja ich hör lieber auf sonst artet es aus.
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Alt 26.07.2006, 19:26   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2006
mausmelker macht alles soweit korrekt
@ WG-Christian,
recht hast, aber dieses Arbeitsscheue Ges... in dem besagten Verein in Köln lässt sich halt immer etwas neues einfallen nur damit sie ihr Einkommen und Daseisberechtigung haben. Die Zwillingsschwester von dene ist die GEMA.
Hoffentlich bringt die Sammelklage etwas, ich mach da jedenfalls mit.
mm
mausmelker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2006, 11:18   #5
TP-Veteran
 
Registriert seit: May 2006
marc22 bringt sich richtig einmarc22 bringt sich richtig ein
Gebühren auf PCs zu erheben, ist eine echte Schweinerei. Und dann nicht mal zwischen Arbeits-und Privat-PCs zu differenzieren. Ganz abgesehen davon, dass es a) Kein vernünftiges Streaming-Angebot gibt (Schon gar nicht von den Öffentlichen) b) Ich Fernsehen auf dem Fernseher schaue. Dann sollen doch lieber Gebühren auf Empfangsgeräte erhoben werden (Kabel, DVB-T-Empfänger...)
Das Schärfste ist ja, dass demnächst auc Handies unter Empfangsbereite Geräte fallen. Ich wette, da wird dann nicht mal mehr differenziert, ob die wirklich empfangsbereit sind, sondern dann werden auch die 5110 noch gebührenpflichtig..

Ich sage euch - Mit dieser Gier-Mentalität geht es mit GER immer mehr bergab oder es knallt irgendwann ganz gewaltig..
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...Meine Meinung

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Alt 27.07.2006, 13:20   #6
wys
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Erst war das Internet

Dann schufen die ÖR Internetangebote

Aufgrund dieser werden nun PC's als TV gewertet

---------------------

Als erstes war der Briefkasten

Dann schufen die ÖR Infoblätter für jeden Briefkasten

Aufgrund der Tatsache, dass 99,99% aller Deutschen einen solchen Briefkasten Ihr Eigen nennen, wird vielleicht ab 2010 eine entsprechende GEZ-Gebühr erhoben werden.

---------------------

Analog zu dem Ganzen wäre es nur logisch, wenn schließlich jede in Deutschland lebende Person GEZ bezahlt. Denn schließlich "könnte" sie ja fernsehen.

lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....

Geändert von wys (27.07.2006 um 13:24 Uhr).
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Alt 27.07.2006, 13:35   #7
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Zitat:
Zitat von wys
Analog zu dem Ganzen wäre es nur logisch, wenn schließlich jede in Deutschland lebende Person GEZ bezahlt. Denn schließlich "könnte" sie ja fernsehen.
Das du als Baby kein Strichcode-Tattoo im Nacken bekommen, welches das scannen deiner GEZ-Kontonummer ermöglicht

Zukünftig soll das via RFID-Chip laufen, welcher gleich speichert, wann was und wo geschaut/gehört wurde/wird.
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Alt 27.07.2006, 13:35   #8
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Benutzerbild von Daniel FR
 
Registriert seit: Apr 2006
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Daniel FR hilft, wo's gehtDaniel FR hilft, wo's gehtDaniel FR hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von wys
Analog zu dem Ganzen wäre es nur logisch, wenn schließlich jede in Deutschland lebende Person GEZ bezahlt. Denn schließlich "könnte" sie ja fernsehen.
Genau! Und deswegen gilt: Die GEZ muss sterben, damit wir leben können!

¡No pasaran!
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"Wir können hier richtig deutsch diskutieren, wir haben Verbandszeug im Hause." - Wolfgang Neuss, 1923–1989
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Alt 13.09.2006, 22:49   #9
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Zitat:
Gebühren auf PCs zu erheben, ist eine echte Schweinerei.
Aber leider nichts neues. Diese Gebühr wurde bereits vor zwei Jahren abgesegnet.

Eine Schweinerei ist es trotzdem.
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» satre synchron
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Alt 13.09.2006, 23:21   #10
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Ich habe da jetzt noch nichts wirklich aussagekräftiges gefunden:
Muss man die Gebühr für den Rechner auch dann zahlen, wenn man bereits Fernseher und Radio angemeldet hat?

Außerdem, wieso geht die Gebühr nicht an den kleinen Fernsehsender in Timbuktu, den ich die ganze Zeit übers Internet gucke?
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Alt 13.09.2006, 23:55   #11
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Zitat:
Zitat von maxi89
Außerdem, wieso geht die Gebühr nicht an den kleinen Fernsehsender in Timbuktu, den ich die ganze Zeit übers Internet gucke?
Blöde Frage! Weil die GEZ dann nix von diesem tollen Einfall hat
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Alt 13.09.2006, 23:58   #12
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Zitat:
Zitat von maxi89
...Muss man die Gebühr für den Rechner auch dann zahlen, wenn man bereits Fernseher und Radio angemeldet hat?...
Nein - in diesem Fall nicht. Zumindest nicht im Privathaushalt.
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Alt 14.09.2006, 00:01   #13
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Die Frage ist nur, was legen sie als Privathaushalt aus?
Wie schaut es bei jemanden aus, der ein Gewerbe hat und als Betriebsstätte die eigene Wohnung angegeben hat?
Ist es dann noch privat?
Und wenn nein, man aber kein Raum als Arbeitsplatz steuerlich angibt, weil dieser auch privat genutzt wird. Was dann?

Ich glaube da wird noch einiges an Fragen hochkommen ...
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Alt 14.09.2006, 00:06   #14
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Ich bin mir da jetzt nicht 100%ig sicher, aber muß ein Gewerbetreibender nicht auch jetzt schon für jedes Rundfunkgerät zahlen (Radio in der Werkstatt + Radio in der Küche + Radio im Büro zB)? Insofern müssten diejenigen dann mehr bezahlen...

PS: Wenn ich diesen Bericht richtig interpretiere, kann man die Handys auch noch dazurechnen...

EDIT
man sollte den verlinkten Bericht auch richtig lesen:
Zitat:
Er wies darauf hin, dass mit einer Rundfunkgebühr für neuartige Geräte ohnehin nur belastet werde, wer noch nicht einmal ein herkömmliches Radiogerät angemeldet habe. "Dies dürfte in Privathaushalten, aber auch im gewerblichen Bereich eher die Ausnahme sein", so Gruber.
Also nur einmal zahlen...
webmichl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2006, 00:28   #15
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Für Radios hast du da wohl recht, wobei sich dann die Frage stellt, ab wann ist ein Raum in der privaten Wohnung als Arbeitsplatz zu deklarieren?
Nur dann, wenn man diesen auch steuerlich in Anspruch nimmt?
Zitat:
Zitat von GEZ LExikon
18. Gewerbetreibende

Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden (siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für Autoradios in nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen).
Für den Internet-PC wiederspricht es sich dann hiermit etwas:
Zitat:
Zitat von GEZ Lexikon
20. Internet-PC - Neuartige Rundfunkgeräte

Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 01. April 2005 in Kraft getreten.

Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31.12. 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 01.01.2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 01.01.2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.

Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich“ unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.

Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
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