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Urteil gegen irreführende Domainnamen
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat nun ein Urteil gegen irreführende Domainnamen gefällt.
In diesem Fall ging es um die Domain steuererklaerung.de, welche in Besitz eines Lohnsteuerhilfevereins ist. Da auf dieser Seite aber keine Steuererklärung auszufüllen oder abzugeben ist, fällt die Domain unter das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot.
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