das Copyright war eigentlich nur so als "Abrundung" gedacht... aber wenn das so ist... ich hab den ganzen Text noch mal selber in anderer Form eingetippt... also, reicht das dann aus um kein illegales copyright zu haben?
Aber was doch gehen müsste wäre dann: "Coppied by Buchi & Batzik"![]()
Ich stell des Ding ja eh ned ins Internet... des is ne Datei die ich dem Lehrer geb...![]()
Copyright wird heutzutage nach der Berner Übereinkunft international geregelt; die Voraussetzung, das Werk vorher registrieren zu lassen, entfällt.
Im Grunde genommen bezeichnet "Copyright" nicht unbedingt der Urheber des Werkes, sondern eine Person, die das Recht hat, das Werk zu vervielfältigen.
Insofern "gibt es" Copyright in Deutschland, denn das ist internationales Recht, aber zusätzlich dazu gibt's auch das Urheberrecht. Es wird aber in Deutschland automatisch davon ausgegangen, dass, wer sich als "Copyright"-Besitzer ausgibt, sich damit auch als Urheber ausgibt. Der Vermerk "Copyright" gilt also in Deutschland als Behauptung, der Urheber zu sein. Wer als "Copyright [Name]" angibt und fremde Inhalte auf die Website eingsetzt hat, kann abgemahnt werden, und zwar auch deswegen, weil der Copyright-Vermerk dann irreführend sei.
Es wird aber trotzdem empfohlen, einen (gültigen!) Copyright-Vermerk auf die Site anzubringen: letztendlich ist das Internet ein internationales Medium und in machen Ländern könnte noch die Behauptung gelten: "Da war doch nichts von Copyright drauf".
Übrigens: Ich habe ein Deutsches Buch aus den 30er Jahren, und auf Seite 4 befindet sich ein Copyright-Vermerk:
Copyright by Junge Generation Verlagsgesellschaft Reichel, Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 22
Auffallend ist dieser Vermerk vor allem deswegen, weil das ganze Buch bis auf die Worte "Copyright by" in Fraktur gesetzt wurde.
Außerdem kann seit 1989 auch im angloamerikanischen Raum auf einen entsprechenden Vermerk verzichtet werden.
Wobei allerdings in Deutschland die geforderte geistige Schöpfungshöhe nicht erreichende Werke keinerlei Schutz genießen.
Diese Worte wurden vermutlich bei für den Export ins angloamerikanische Ausland bestimmten Ausgaben nachträglich ergänzt.
Das kann aber in manchen Ländern bedeuten, dass jemand, der sich im Copyright verletzt fühlt, weniger Schadenersatz bekommt -- besonders in den USA.
Das ist in allen Ländern so. Was als "geistige Schöpfungshöhe" gilt, variiert von Land zu Land, aber das Prinzip ist immer dasselbe. In Großbritannien zum Beispiel muss deutlich sein, dass bei der Schöpfung des Werkes "Fachkönnen, Leistung und Urteilsvermögen" eingesetzt wurden.Wobei allerdings in Deutschland die geforderte geistige Schöpfungshöhe nicht erreichende Werke keinerlei Schutz genießen.
Cool. Da scheinen sich zwei gefunden zu haben ...![]()
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