hallo,
dass stimmt so, du kannst dein eigenes copyright druntersetzen wenn das bild soweit verfremdet ist das man es nicht mehr mit dem original in zusammenhang bringen kann.
mfg
Moin,
wie wir alle wissenist es nicht erlaubt, aus irgend einem Buch eine Grafik abzuscannen und die auf seine Homepage zu setzen (außer man hat die Genehmigung des Autors).
Ich hab da allerdings mal von einer Ausnahme gehört:
Wenn man ein fremdes "Werk" so sehr verfremdet, dass es kaum wieder in den Originalzusammenhang gebracht werden kann bzw. der Vorlage kaum noch ähnlich sieht (sowas wie eine Collage etc.), dann hat man ein eigenes Werk draus gemacht, auf das man dann selbst wiederum das Copyright besitzt.
Hat einer ein paar Anhaltspunkte wie stark etwas verfremdet worden sein muss, damit das greift? (Oder ob das überhaupt so richtig ist?)
Sai dabei.
hallo,
dass stimmt so, du kannst dein eigenes copyright druntersetzen wenn das bild soweit verfremdet ist das man es nicht mehr mit dem original in zusammenhang bringen kann.
mfg
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Nein, kann man nicht unbedingt. Als erstes ist die Verfremdung des Bildes eine Handlung, die der Zustimmung des Urhebers bedarf und zum zweiten müsste erst einmal die nötige Schöpfungstiefe der Verfremdung festgestellt werden. Und die scheint nach der momentan vorherrschenden Rechtssprechung bei einer digitalen Verfremdung noch nicht gegeben zu sein...
naja wenn man das Bild soweit verfremdet, dass man es überhaupt nicht mehr erkennen kann ist die Frage des copyrights sowieso sinnlos, da ja der Original-Urheber es auch nicht wiedererkennen würde...
Wäre natürlich schön, falls es jmd. genau wüsste. Aber wahrscheinlich muss das im Einzelfall der Richter entscheiden...![]()
Sai dabei.
Soweit zur Verfremdung. Natürlich ist klar, daß man nix zu befürchten hat, wenn der Urheber nicht klagt. Frage bleibt dabei aber, inwieweit man da mit sich selbst im reinen ist..§ 23
Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
Wie ist das denn, wenn ich ein "Werk" in der Öffentlichkeit fotografiere, als z.B. ein Gebäude oder eine (nicht prominente) Person. Darf ich dann das Foto (das ja nicht mein eigenes Werk zeigt) auf meine Homepage stellen?
Sai dabei.
Also bei einem Gebäude darfst du das mwn. weil es sich um ein Objekt in der Öffentlichkeit handelt. Und du ausserdem ein 3Dimensionales Werk 2D transportierst. Anders sähe es bei einem Nachbau, oder einem Plan oder 3D-Modell aus.
Auch bei nichtprominenten Personen darfst du das Bild aufgrund der Persönlichkeitsrechte dieser nicht einfach für irgendwas verwenden (verfremdet oder nicht.. Recht am eigenen Bild).
Bilder von Menschenmassen dürftest du aber zB. nehmen..
Moin Adromir,
ist ja alles o.k. mit § 23 und so, glaube aber nicht, dass Andy Warhol die Marylin gefragt hat, als er sie im Pop Art Stil verfremdet hat. Gerade in diesem Kunstgestaltungsbereich ist es ja üblich, Bilder von Promis zu kupfern und zu entfremden. Trotzdem sieht jeder, aus welchem Original es entstanden ist. Wir wissen doch alle, wer von diesen Gesetzen profitiert. Nehme nur die Musikindustrie mit ihrem gecoverten Müll, den sie auf den Markt schmeißen. Das heißt nicht, dass es keine guten Coverversionen gibt, jedoch hat der kleine Mann (,Frau) hier eben das Nachsehen, da er wohl kaum die Kohle für endlosen Rechtsstreit hat. Wichtig zu erwähnen wäre vielleicht, dass es auch davon abhängt, ob Du selbst gestaltete Bilder nach 'Vorlage' privat oder geschäftlich nutzt. Habe auf meiner Page ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese privat genutzt wird. Hinzu kommt, dass Du ja auch Werbung für denjenigen machst, der das Bild entworfen hat (, wenn's gut ist, versteht sich!). Kunst kann man eben nicht durch Paragrafen verbieten!!! Weiß nicht, ob ich hier auf meine HP hinweisen darf, ansonsten findet Ihr dorthin, wenn Ihr bei meiner E-Mail das mail@ weglasst...
Also, bis demnächst...
@manix: Bei Marilyn Monroe handelte es sich aber um eine Person des Öffentlichen Interesses. Da sieht die Rechtslage im Bezug auf das Persönlichkeitsrecht anders aus. Solange das Photo von dieser Person in der öffentlichkeit entstanden ist, konnte sie einer Veränderung nicht widertsprechen..
Und Recht haben und sein Recht einklagen sind ja auch zwei verschiedene Paar Schuhe. Vieleicht hätte sie ja doch das Recht dazu gehabt, aber es nicht gebraucht, weil sie sich geehrt führt..
Bevor du solch wilde Themen wegen Coverversionen aufwirfst, dann schau erstmal, wie das bei Coverversionen und "Lizenzgebühren" das bei den Verlagen aussieht...
Es gibt da nämlich 2 Situationen:
Verlag A covert ein Lied von Verlag B. Verlag A muss Gebühren an Verlag B zahlen, um das Lied covern zu dürfen.
Der Verlag covert ein Lied, an dem er selbst die rechte besitzt.. Ich denke, daß ist klar..
privater Gebrauch: Wenn du das Bild auf deiner Homepage hast, ist es kein privater Gebrauch. "Privat" ist in der Juristerei nämlich kein Gegenstück zu "persönlich" oder "nicht gewerblich" sondern das Gegenstück zu "öffentlich" (deswegen gibt es im prinzip keine "privaten" Homepages).
Sobald du das Bild auf deine Homepage packst, handelt es sich um eine öffentliche Verbreitung. Privater gebrauch wäre es nur, wenn die Datei nur auf deinem Rechner herumgeistert, oder der Zutritt zu deiner Seite nur dir und einem geringen Personenkreis möglich wäre...
Und wenn man das Bild soweit verfremdet hat, daß der "Ur"-Urheber nicht mehr zu erkennen ist, wie macht man dann für ihn Werbung?
Hey, Du antwortest ja schnell!
Also, erst einmal sind mir Deine Hinweise bekannt, da ich aus der Medienbranche komme. Trotzdem sind Deine Ausführungen sehr interessant im Detail. Ich streite ja auch die Gesetzeslage nicht ab, aber es gibt immer eine Theorie und Praxis!!! Und wie schon erwähnt, muss halt erst einmal ein eventueller Kläger vorhanden sein. Ich habe vor so etwas auch keinen Bammel. Jedoch dürfte meine private Meinung in Bezug auf öffentliches Recht ziemlich von den in der BR vollzogenen abweichen. Wenn die Durchsetzung nämlich ausnahmslos für alle gelten würde, wäre es o.k., jedoch zeigt die Praxis (, und das in jedem Bereich) etwas anderes. Wer die Kohle hat, bestimmt...
Die Zeiten sind doch so, dass alle Branchen leider vom Monopol bestimmt werden und die Kleinen immer weniger die Chance haben, sich künstlerisch FREI durchzusetzen. Das finde ich ziemlich schade, denn darunter leidet eindeutig die wahre Kreativität. Mache ich etwas, weil ich dazu stehe oder nur, um fette Kohle zu machen? Beim ersten bist Du der Künstler, weil Du Deine innere Wahrheit behälst, beim zweiten verkaufst Du Dich nur, oder?!
Hmm. Ich kann zwar komplett Nachvollziehen, was du da sagst, empfinde es aber trotzdem nicht als Freischein, von anderen Künstlern die "Werke" zu klauen und umzugestalten. Dadurch wird es auch nicht legaler..
Mal vieleicht ein blödes Beispiel: Wenn ich dein Auto klaue, umlackiere, Fahrgestell Nr. rausfeile und die Nummernschilder tausche, wird das trotzdem nicht ok. Wenn ich auf die Automibilindustrie und ihre Macht-/Preispolitik schimpfe..
Denn in diesem Fall ist nicht der Autohersteller der geschädigte, sondern du.
Ebenso ist es mMn. bei einem Bild. hier ist nicht primär die Unterhaltungsindustrie geschädigt, sondern in erster Linie der Künstler, dem das Bild gestohlen wurde..
Und dabei ist es sein gutes Recht, mit seiner Arbeit Geld zu machen...
Ja, Du hast schon Recht und ich glaube auch, wir reden ein wenig aneinander vorbei. Ich für meinen Teil gestalte wahnsinnig gern und präsentiere meine Arbeiten auf der HP ohne irgendwelche Einschränkungen für den User. Ich meine, es bereitet mir Freude, wenn ich hierfür Anerkennung beziehe. Und wenn sich jemand die Bilder oder die Mucke von mir runterzieht, weil es nach seinem Geschmack ist, dann soll er (, sie), denn dafür hab ich sie auf der HP. Geht es um geschäftliche Dinge, sieht der Sachverhalt für die Existenzfrage natürlich etwas anders aus, nur muss ich nicht von vornherein an Kohle denken, wenn ich etwas schaffe, denn das verfälscht meistens die Aussage eines Werkes. Und 'Klauen' oder kreativ gestalten sind bei mir zwei völlig verschiedene Dinge. Also, ich denke, wir können dieses Thema getrost beenden, da jeder von uns beiden seine Meinung mehr als ausführlich erläutert hat. Und es gibt ja noch viele andere interessante Diskussionspunkte. Trotzdem war es ein lohnendes Zwiegespräch und es hat Spaß gemacht, mit Dir darüber zu plaudern.
Bis denne...
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