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Thema: Wer kann mir bei einem Logo helfen ???

  1. #1
    TP-Junior Nino macht alles soweit korrekt
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    Question Wer kann mir bei einem Logo helfen ???

    Hallo Leute !
    Leider hat es mich und meine Webseite eiskalt erwischt- ich habe gestern einen freundlichen Brief meiner Gemeinde bekommen, in der man mir verboten hat, meine Webseite unter meiner alten Domain www.swisttal.net fortzuführen. Nun denn, leider sind die Bürokraten dort im Recht- und somit musste ich mir ne neue Domain anschaffen- das habe ich auch getan. Doch leider, fehlt es mir nun an einem Logo für meine Webseite. Bei meiner alten Domain sah das mein altes Logo noch Super aus, aber die neue Domain ist wesentlich länger ! Da ich mit Malprogrammen nicht allzugut umgehen kann und mir zur Zeit jegliche Idee fehlt, wollte ich einmal fragen, ob mir nicht jemand von Euch bei der Erstellung eines neuen Logos helfen kann...
    Das wäre sehr, sehr, sehr nett von euch !

    Die neue URL lautet Regiosite.info ! Das sollte auch irgendwie im Logo vorkommen...

    Wer sich noch einen Eindruck vom Webdesign machen will, kann dies tun (die Homepage ist zur Zeit unter ner anderen URL erreichbar- http://impressum.swisttal.net -oder falls die nicht mehr funktioniert, dann findet Ihr Sie unter www.acpn.de)

    Ich bin für jede Hilfe dankbar ! ! !
    Geändert von Florian (05.03.2011 um 15:23 Uhr)

  2. #2
    TP-Supporter Isnogut macht alles soweit korrekt Avatar von Isnogut
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    Ich finde ein bisschen was mußt Du schon selber machen. Hinterher kannst Du dann um Kritik bitten und der ein oder andere gibt Dir bestimmt einen guten Tip.

    Immer erstmal selber arbeiten..............




    Gruß aus Lohmar

    Isno
    "Fisch schwimmt, Vogel fliegt, Mensch läuft"

    Emil Zatopek

  3. #3
    TP-Greis Lars bringt sich richtig ein
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    Mal am Rande: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage will dir die Gemeinde Swistal-Heimerzheim (die wird es wohl sein, oder?) die Domain strittig machen? Rein rechtlich gesehen hat sie doch nur einen Anspruch auf eine .de-Domain, oder?

  4. #4
    TP-Member TobiWan macht alles soweit korrekt Avatar von TobiWan
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    Ich kann Isnogut nur zustimmen. Nur weil du zu faul ist, dich mal selber mit ein wenig Grafik zu beschäftigen wird sich wohl kaum einer erbarmen.

    Da musst du schon selber ran.

  5. #5
    Wir werden dich vermissen !! TP Ehrenmitglied caspar macht alles soweit korrekt
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    schmobi,recht haste infos oder net.(usamerikanisch) domains sind eigendlich eine ganz private sache,eigendlich hätte sie nur anspruch auf die landes domain und die ist in diesem fall .de....
    finde sowas nur blöd...sie sollten doch interesse zeigen an so etwas und es nicht verbieten...tztz
    wen wir so denken würden müsste es dan swisttal in den usa sein

    bye
    scream doy life and empty the clip!

    ----------- Caspar ist leider von uns gegangen ----------
    * 09.10.1986 +19.10.2004

  6. #6
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    1.121

    Hat mit der eigentlichen Frage nix zu tun, aber vielleicht doch ganz interessant....

    Das .net , .info oder.com eine rein private Sache sind, sieht die Rechtsprechung schon etwas anders.

    So z.B das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung "badwildbad.com"; Urteil vom 09.06.1999 6 U 62/99:
    1.In einem Domain-Streit ist auch dann deutsches Recht anzuwenden, wenn die in Rede stehende Domain von einem Server mit Sitz in den USA in das Internet eingespeist wird, denn der Schutz gegen Verletzungen des Namens richtet sich nach dem Tatort; dabei reicht es aus, dass die Verletzung im Inland eintritt.

    2.Ein Anspruch wegen Verletzung des Namensrechts setzt voraus, dass entweder das Namensführungsrecht des Trägers bestritten oder ein schutzwürdiges Interesse des Berechtigten durch unbefugten Gebrauch des Namens seitens eines Dritten verletzt wird.
    Eine ganz andere Frage ist inwieweit das Prinzip des "First comes first serves" auch bei Domainnamen kleinerer Gemeinden gilt. Hier scheint sich anzudeuten, das das Namensrecht dieser kleinen unbekannteren Gemeinden nicht in jedem Falle verletzt sein muß, so daß ein Anspruch der Gemeinde nicht unbedingt bestehen muß. Allerdings verneint die Rechtsprechung in diesen Fällen ein besseres Recht wohl nur dann, wenn derjenige, der den Namen zuerst gebraucht, den guten Ruf des anderen bekannteren Namensträgers (Gemeine)für sich ausbeutet.

    Man sieht, das ist alles recht schwammig. Aber andererseits: warum soll jemand in Fällen dieser kleinen unbekannten Gemeindenamen, der sich diesen Domainnamen gesichert hat und die Domain auch wirklich nutzt, darauf verzichten. Zumal, wenn die Gemeinde jahrelang "gepennt" hat? Fraglich wäre natürlich, ob man sich im Zweifesfall auf einen Rechtstreit mit allen damit verbundenen Kosten und Risiken einlassen will....

    Nehmen wir als Risikobeispiel einfach Swisttal: Das wird wohl eine kleinere Gemeinde sein. Ich kann sie geographisch nicht einordnen: Aber aus irgendwelchen Gründen ist mir der Name schon seit einiger Zeit bekannt. Quizfrage: wie sieht das entsprechende Gericht dann das Problem des Bekanntheitsgrades? Das ist ja nun mal ein recht schwammiger Begriff......

    MasterL

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