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Thema: Rechtlicher Hinweis auf English :/

  1. #1
    TP-Senior Kuzi macht alles soweit korrekt Avatar von Kuzi
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    Unhappy Rechtlicher Hinweis auf English :/

    Hallo,

    kann mir jemand helfen der Englisch kann ein Text zu übersetzen,
    ich bin grottenschlecht in Englisch und kriegs net gebacken.
    Die Übersetzungstools sind zwar toll aber letztendlich komm ich da
    auch net auf ein grünen Zweig

    Und das ist der gemeine Text

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  2. #2
    TP-Specialist rewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE rewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE rewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE rewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE rewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE rewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von rewboss
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    Zitat Zitat von Kuzi
    Die Übersetzungstools sind zwar toll aber letztendlich komm ich da
    auch net auf ein grünen Zweig
    Die Übersetzungstools sind alles andere als toll, glaub mir.

    Ich versuch's mal, da ich ja Engländer bin

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    Damit wäre kein hochbezahlter Anwalt zufrieden, aber das ist eine richtige Übersetzung. Es kommt letztendlich nicht darauf an, dass der Text in juristischem Jargon verfasst ist, sondern unmissverständlich und eindeutig ist.

  3. #3
    TP-Specialist designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht Avatar von designfanatiker
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    Zitat Zitat von rewboss
    Damit wäre kein hochbezahlter Anwalt zufrieden, aber das ist eine richtige Übersetzung. Es kommt letztendlich nicht darauf an, dass der Text in juristischem Jargon verfasst ist, sondern unmissverständlich und eindeutig ist.
    Ein solcher Text hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Das Vorhandensein wurde im oft zitierten und übrigens nie rechtskräftig gewordenen Urteil des Landgerichts Hamburg sogar als Beweis für ein zweifellos vorhandenes Unrechtsbewusstsein ausgelegt. Einfach weglassen.

    Zitat Zitat von Kuzi
    XYZ billigt die Drittinhalte weder, noch soll durch die Verlinkung eine Verbindung zwischen XYZ und diesen Inhalten hergestellt werden. [...] Dies gilt insbesondere für alle Verbindungen ("Links") zu anderen Web Sites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird.
    Spätestens hier wird der Irrsinn solcher Formulierungen deutlich. Willst du jetzt andere Seiten empfehlen oder nicht?

  4. #4
    TP-Moderator satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User Avatar von satre
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    Ich befinde mich mit meiner Parodie-Seite auch an der Grenze des Urheberrechts und weis aus zuverlässigen Quellen, dass Disclaimer überhaupt nichts bringen und darüberhinaus lächerlich sind.
    Deswegen: Entweder komplett weglassen oder veralbern.

    Denn wie DukeXP schon sagte: Disclaimer haben keine rechtliche Ausagekraft, sondern sind (fast) immer nur Indiz dafür, dass die Seite oder deren Links illegale Inhalte aufweist.
    Geändert von satre (23.10.2005 um 00:34 Uhr)

  5. #5
    TP-Senior Kuzi macht alles soweit korrekt Avatar von Kuzi
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    Also illegale Inhalte sind da sicher nicht drauf, aber die Jungs wolln das halt so.
    Und ich kanns mir nicht aussuchen, ich hab das als Vorlage bekommen und muss das halt so übersetzen :/

    aber 1000 DANK für die Übersetzung spitzenklasse

    Ihr könnt euch ja mal die hp reinziehn www.original-klopfer.de
    und mir sagen was Ihr so davon haltet

    evtl. auch die Englische, da hab ich bestimmt 1000 schreibfehler und total flasche Übersetzungen drin da ich echt in Englisch miserabel bin
    Geändert von Kuzi (24.10.2005 um 08:53 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Kuzi
    Also illegale Inhalte sind da sicher nicht drauf, aber die Jungs wolln das halt so. Und ich kanns mir nicht aussuchen, ich hab das als Vorlage bekommen und muss das halt so übersetzen :/
    Aber könntest du sie nicht trotzdem auf solche rechtlichen Fallstricke hinweisen?

  7. #7
    TP-Senior Kuzi macht alles soweit korrekt Avatar von Kuzi
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    kann ich natürlich machen, wobei die das halt ürgendwo mal gesehn haben und das auch so wollen...

  8. #8
    TP-Member Arno Simon macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Kuzi
    kann ich natürlich machen, wobei die das halt ürgendwo mal gesehn haben und das auch so wollen...
    Mea Culpa,

    aber.... die sehen Dich als Dienstleister der Ihnen die WebSite nach Ihren Vorstellungen umsetzt. Ein guter Dienstleister setzt aber nicht nur um, sondern gibt auch Hinweise und wenn der Kundenwunsch in diesem Falle einen rechtlichen Fallstrick für den Kunden bedeutet bzw. bedeuten kann, solltest Du ihn zumindest darauf hinweisen.

    Genauso würde ich als Kunde erwarten das der von mir beauftragte mich auf technische Schwierigkeiten bei den Anforderungen bzw. Designfehler oder ähnliches aufmerksam macht.

    vG

    Arno

  9. #9
    TP-Senior Kuzi macht alles soweit korrekt Avatar von Kuzi
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    Ich bin kein Profi in dem Gebiet, beschäftige mich erst seit einpaar Monate mit Webdesign und hab da noch nicht den geschärften Blick dafür.

    Was soll ich den jetzt genau machen, das ding umformulieren oder komplett weglassen, wobei ich eigentlich bei allen größeren Firmen ein Rechtshinweis bisher gefunden hab.

  10. #10
    TP-Member Arno Simon macht alles soweit korrekt
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    Zunächst würde ich ein wenig nachforschen - z.Bsp. versuchen das Urteil des LG HH im Klartext zu bekommen - und den Kunden, wenn es denn so da drinn steht wie es hier erläutert wurde, auf den entsprechenden Umstand aufmerksam machen. Latürnich mit entsprechender Quellenangabe.

    Wenn Dein Kunde es, wie Du sagst, so will, weiß er - oder vielleicht sein Anwalt der ihm den entsprechenden Rat ggf. gegeben hat - evtl. gar nichts von diesem Umstand.

    Der Kunde soll dann entscheiden ob es wegfällt oder ggf. umformuliert wird.

    Die Umformulierung (ohne Rückfrage) eines vom Kunden an sich vorgegebenen Textes würde mir zunächst 'mal nicht in den Sinn kommen.

    vG

    Arno

  11. #11
    TP-Senior Kuzi macht alles soweit korrekt Avatar von Kuzi
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    ich check das mal durch, googeln wird hoffentlich ausreichen um da klarheit zu verschaffen

  12. #12
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    Zitat Zitat von Arno Simon
    Zunächst würde ich ein wenig nachforschen - z.Bsp. versuchen das Urteil des LG HH im Klartext zu bekommen
    Wie gesagt, es ist nie rechtskräftig geworden. Hier findest du wirklich umfassende Informationen: http://schneegans.de/distanzierung-von-links/.

  13. #13
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    Zitat Zitat von DukeXP
    Ein solcher Text hat keinerlei rechtliche Bedeutung.
    In Deutschland nicht, nein. Aber vielleicht war in diesem Fall ein anderes Recht gültig -- das wusste ich ja nicht. OK, es handelt sich also doch um eine deutsche Seite...

    Zitat Zitat von Kuzi
    evtl. auch die Englische, da hab ich bestimmt 1000 schreibfehler und total flasche Übersetzungen drin
    Nun, ich stünde da zur Verfügung, allerdings für €45/Std.

    Was mir aber auf dem ersten Blick auffällt:

    "Imprint" für "Impressum": Nun, im englischsprachigen Raum wird ein Impressum gedruckt ohne irgendwelchen Titel. "Imprint" bedeutet sowieso "Abdruck", klingt also recht komisch hier. Im Wörterbuch steht "masthead" oder "flag", aber das sind Fachausdrücke, mit denen Joe Bloggs (die englische Version von Otto Normalverbraucher) nichts anfangen kann. Aber auch im deutschen Recht muss das Impressum nicht als "Impressum" ausgewiesen sein, es soll nur ohne weiteres von jeder Seite aus erreichbar sein. Man könnte z.B. das Impressum unter "Kontakt" unterbringen, da das Impressum hauptsächlich der Kontaktaufnahme dient. Problem gelöst.

    Apropos "Kontakt": Das englische Wort wird "Contact" geschrieben.

    "Everything from one hand" wäre eine super Übersetzung von "Alles aus einer Hand", ist im englischen aber völlig bedeutungslos: Da sitzt der arme Joe Bloggs wieder vorm PC und überlegt sich, ob nun die linke oder die rechte Hand gemeint ist. Es geht hier um eine Redewendung, die nicht einfach so zu übersetzen ist. "Everything from one source" wäre die korrekte Übersetzung, eignet sich aber kaum als Werbespruch.

    Das deutsche Wort "Lager" heißt ja nicht nur "Campingplatz". Also, nicht: "Our camps are equipped..." sondern "Our storehouses are equipped..."

  14. #14
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    omg ich bin echt nen Noob in sachen Enlgisch, ich weis mein Englisch sux derb für ein progger
    aber thx für die Infos
    ich glaub ich muss mal nen gescheiten Englisch Kurs belegen um meine defizite in der hinsicht zu verkleiner
    Geändert von Kuzi (25.10.2005 um 11:23 Uhr)

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