Ich muß zugeben, dass ich die Gesetzeslage zu diesem Thema nicht kenne.
Nur: wenn ein Kunde das nicht möchte, dann nehme ich das selbstverständlich raus. Da diskutiere ich gar nicht lange. Außer Du legst keinen Wert auf eine weitere Zusammenarbeit.
hallo forum,
wir haben für jemanden eine webseite erstellt. mündlich wurde besprochen, dass wir die internetseite als referenz auf unseren seiten aufführen und verlinken.
nun möchte der "kunde", dass wir dies wieder rückgängig machen(also die seite aus den referenzen nehmen). er meinte es wäre nicht abgesprochen gewesen.
meine frage:
muss ich nun alles "entfernen"? oder hat der kunde lediglich ein recht darauf den link von uns zu ihm zu deaktivieren? der link ist ja klar...den müssen wir rausnehmen, wenn er es nicht möchte. aber die präsentation und beschreibung der eigentlichen arbeit (z.b. mittels screenshots) dürfen wir doch als projekt aufführen!?!?!?!?!
kennt sich jemand mit dieser sachlage aus? Vielen Dank!
Ich muß zugeben, dass ich die Gesetzeslage zu diesem Thema nicht kenne.
Nur: wenn ein Kunde das nicht möchte, dann nehme ich das selbstverständlich raus. Da diskutiere ich gar nicht lange. Außer Du legst keinen Wert auf eine weitere Zusammenarbeit.
ja, das zweite trifft zu!
der kunde ist sozusagen ex-kunde. nuin möchte ich jedoch das projekt als solches gerne aufführen. derzeit haben wir deswegen schon einen weiteren auftrag erhalten;-)
Kenne den rechtl. Kram auch nicht, aber rein aus dem Bauch raus würd ich sagen, solange Deine Projektbeschreibung den Tatsachen entspricht und Ihr keine Art "Stillschweigepflicht" vereinbart habt - warum solltest Du das nicht kommunizieren dürfen? Ich würde sogar sagen, wenn Du das Screendesign gemacht hast, darfst Du auch Screenshots Deines Werks zeigen, da Du ja der Urheber bist. Die Verlinkung und die Nennung von Firmen- bzw. Personennamen könnte allerdings kritisch sein, aber das kann man ja weglassen. Also ich würde einfach das Projekt beschreiben und den Auftraggeber umschreiben, ich kann mir nicht vorstellen, dass man Dir das untersagen kann.
Ich weiss es doch auch nicht.
» www.sightdesign.de «
also einfach firmennamen raus bzw. umbenennen und link deaktivieren.
ja, so hätte ich das auch gemeint...
Solche Dinge sollten in den AGB geregelt sein. So ist es bei mir zumindest offiziell. Trotzdem habe ich Kunden, deren Projekte ich nicht als Referenzen vorzeigen darf (das betrifft in erster Linie Agenturen für die ich sozusagen als Subunternehmer arbeite). Auch wenn ich laut meiner AGB drauf bestehen könnte, ist mir der Kunde wichtiger als eine gute Referenz.
In deinem Fall wird es eine Frage des Urheberrechts sein. Hat die Webseite gestalterisch eine gewisse Gestaltungshöhe und hat der Kunde NICHT die exklusiven Nutzungsrechte erworben darfst du meiner Meinung nach diese Arbeit als Referenz veröffentlichen. Voraussetzung ist allerdings wie gesagt, dass das Werk urheberrechtlich geschützt ist. Schau dazu auch mal hier.
Hier noch mehr Infos zum Thema Urheberrecht
Wenn ich richtig informiert bin, gab es vor kurzem ein Urteil, demnach Webdesign NICHT urheberrechtlich geschützt ist.
viele Grüße
Nicole
hallo nice,
danke für deine infos.
leider sind unsere agb´s noch nicht fertig. in dem vertrag mit dem kunden steht unter §13 Nutzungsrechte:
"Dem Kunden wird ein außschließliches und zeitlich unbegrenztes nutzungsrecht an der entwickelten internetpräsentation eingeräumt."
hm... das bedeutet also dass er nun verlangen kann die refrenz von unserer seite zu nehmen?
Vertragsabsprachen mit Kunden sollte man möglichst immer schriftlich festhalten und sich gegenzeichnen lassen. Habt ihr z.B. einen kleinen Besprechungsbericht oder ähnliches, welches der Kunde auch erhalten hat? Falls er nicht widersprochen hat, hättet Ihr eigentlich ein Anrecht auf diese Referenz.
Falls nur mündlich geschehen, leider schlechte Karten. Ein Tipp für die Zukunft.
Nach einer mündlichen Unterredung oder Telefonat --> einfach eine kurze Bestätigungs-E-Mail an den Kunden - mit den Worten :
"Sehr geehrte .......,
gerne bestätigen wir Ihnen, das gemäß unserem Telefonat vom ....
wir folgendes berücksichtigen werden:
1.
2.
3.
usw.
Wie auch immer - good luck mit den nächsten Kunden...!
Edit:
Das Nutzungsrecht bezieht sich doch auf die von Euch erstellt Internetpräsenz. Er kann damit nacher machen was er will (verändern, zerstückeln etc.). Nach meinem Verständnis schließt das doch nicht Eure Website ein. Ihr dürft da doch Links einbringen, sprich eine Refferenz - oder ist dies irgendwo in euren agb's ausgeschlossen worden, glaube nicht.hm... das bedeutet also dass er nun verlangen kann die refrenz von unserer seite zu nehmen?
Nun, ich bin auch kein Rechtsexperte, müsste noch mal recherchiert werden.
Geändert von His.Master's.Voice (16.05.2006 um 16:42 Uhr)
Gruß HMV
Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum du deine Arbeit nicht auf deiner Website präsentieren können sollst. Das hat aus meiner Sicht auch absolut nichts mit exklusivem Nutzungsrecht oder deinen vorhandenen oder nicht vorhandenen AGB zu tun, die ohnehin kaum etwas nutzen, wenn sie nicht vom Kunden unterschrieben vorliegen - du "nutzt" ja nicht das Werk im eigentlichen Sinn, sondern präsentierst lediglich deine Arbeit. Wenn du als Designer der Urheber der Arbeit bist, kann sich meiner Ansicht nach der Ex-Kunde "brausen gehen", wie man bei uns so schön sagt. Mit dem Link kann er wohl nicht einverstanden sein, aber das wars dann evtl. schon.
Ich würde mich auch ganz bewusst dagegen wehren, denn die Möglichkeit, seine Arbeiten präsentieren zu können, ist gerade für Designer lebensnotwendig! Es ist auch nicht grundsätzlich so, dass der Kunde mit deiner Arbeit tun und lassen kann, was er will (verändern etc.). Auch dagegen kann man sich wehren. Das Urheberrecht ist sehr komplex und regelt viele dieser Probleme. Alles hängt natürlich von 1000 Faktoren ab, für die man im besten Fall einen Spezialisten an der Hand hat. Am besten, du sprichst das mit einem Juristen ab, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. In Österreich gibts dafür die Wirtschaftskammer-Fachleute, die mich bisher immer sehr engagiert auch zu diesem Thema beraten haben, in Deutschland gibts (hoffentlich) etwas ähnliches.
Gruß,
Jürgen
[OT]
ich hab letzens für einen startup (heißt das noch so, oder sagt man jetzt wieder existenzgründer?Zitat von Jürgen
) eine website gemacht. der hat sich ziemlich heftig von der örtlichen ihk beraten lassen (dresden in diesem fall). die haben ihm sogar das angebot gemacht, die website von ihren hausjuristen auf evtl. abmahnfallen zu überprüfen. zusätzlich haben die noch kontakt zur wettbewerbszentrale hergestellt, die die site auch noch mal geprüft haben. das ganze war natürlich kostenlos.
man sollte also vielleicht die zwangsmitgliedschaft in der ihk auch mal von der positiven seite sehen, und gerade die angebote in hinsicht auf rechtliche überprüfung wahrnehmen, bzw. nachfragen, ob solche angebote kostenfrei möglich sind.
[/OT]
Fraglich ist für mich, ob der Kunde noch was tun kann, wenn Du es "Projekte" oder "Arbeiten" nennst. Denn das sind nun mal alle.
Ich gehe auf meiner Seite so vor, dass ich es "Arbeiten" nenne. Da steht als kleine Einleitung "Eine Auswahl unserer Arbeiten". Dann sind dort Firmennamen gelistet. Auch Konzerne. Für die habe ich dann nicht direkt gearbeitet, sondenr z.B. über Agenturen. Wenn ich dann so einen Konzernnamen anklicke, kommen die Arbeiten mit Screenshot da vor und es steht dann z.B. drüber:
Sony
internationaler Unterhaltungstechnik Konzern
Betreuung seit 2003 im Auftrag der XYZ GmbH, Frankfurt am Main
Somit hat die Agentur keinerlei Rechte, mich da anzupissen. Denn ich nenne "Sony" ja nicht einen Referenzkunden, sondern beziehe mich auch meine Arbeit.
Anders sieht es aus, wenn schriftlich festgehalten wurde, dass Du die Referenz explizit in keiner Form angeben darfst. Dann musst Du es auch raus lassen.
Ansonsten kann eine Agentur noch drauf bestehen, dass eine Verlinkung nicht da sein darf. Dann lässt Du diese halt einfach raus![]()
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