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13.08.2002, 19:40
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Hamburg
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Homepage für einen allgemeinen Medeziner
Hallo
heute habe mal ne komische Frage an euch ...
Ich war neulich bei meinen Hausdoc und der hat mich gefragt ob ich für ihn eine webseite erstellen könnte ...
Klar habe ich gesagt für einen Blanko Block Gelber Scheine ... :-))))
Mein Problem ist aber jetzt was soll darauf ?
Daten über die Praxis
öffnungszeiten
Kontaktadressen
Behandlungen
Apotheken ( die sich in der Nähe befinden )
vielleicht eine kleine vorstellung über den arzt ( wieviele er schon umgebracht hat und so ... )
Und was noch ?
Was erwartet Ihr wenn ihr auf einer Arzthomepage surft ?
AN Farben hatte ich mir gedacht weiß leichtes dezentes grau dann rot oder grün ....
Postet doch mal eure meinungen dazu .....
MFG
Torben
__________________
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13.08.2002, 19:53
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Bad Vilbel
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Heikles Thema, da Ärzte ja nicht werben dürfen.
Interessiert mich aber auch...was darf drauf auf
die Arzt-Homepage?
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13.08.2002, 19:54
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: May 2001
Ort: Orenhofen
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Bei Ärzten gibt es wegen dieses Werbeverbotes einige rechtliche Dinge zu beachten:
http://www.vorbeck.de/fall_vorbeck/index.htm?15
Schau Dir das mal an.
__________________
Ich weiss keinen Weg zum sicheren Erfolg, nur einen zum sicheren Misserfolg - es jedem recht machen zu wollen. Plato
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13.08.2002, 19:58
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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in diesen beiden Threads hatten wir das Thema auch schon mal, ist genau wie bei Rechtsanwälten immer eine juristische Gratwanderung
Thread 1
Thread 2
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13.08.2002, 20:01
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: Jun 2001
Ort: 8°21' O 49°1' N
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Hmm, schwere Frage. An Informationen wüsste ich nix weitere als das von Dir aufgelistete ( ausser das es bei denen Sprechzeiten und nicht Öffnungszeiten heisst). Evtl eine Mitarbeiterliste ( Fotos?? )??
Hab mal 'b bisschen gegoogelt und als erstes das da gefunden... (urgs)
'ne neue Suche hat dann zB diese Musterseite zu Tage gefördert - hübsch.
Andere Seiten zum Angucken findest Du evtl hier : "Praxis suchen" und dann mal ein bischen stöbern...
Das rechtliche haben die Anderen ja schon erwähnt...
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13.08.2002, 20:05
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Hamburg
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ja schon interressant aber .....
ja schon interressant aber .....
das war wohl mal ein Urteil gibt es eine seite wo ich wirklich
harte Fakten bzw. Infos finde was ein arzt im Internet darf oder nicht ....
Ich meine wenn er seine Praxis vorstellt ist das ja noch keine werbung ...oder ?
Auf der Page wird auch ganz bestimmt nicht groß stehen "kommt alle zu mir bei den anderen Pfuschern krepiert ihr doch sowieso nur ...."
Wird bei der ärzte einteilung eigentlich auch uterschiede gemacht ? Ich meine er ist ein arzt für allgemein Medezin und er hat keinen Doktor Titel ....
Kennt jemand gute ärzteseiten ? bitte mal den Links hier posten .....
MFG
Torben
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14.08.2002, 08:02
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2002
Ort: Singapore
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hmm ich kann Dir zwar rechtlich gesehen nicht helfen, aber als Inhalt sollte unbedingt ein Mehrwert (wie eigentlich immer) rein.
Also nicht nur hier bin ich, das bin ich, das kann ich, sondern vlt. Informationen über gewisse Krankheiten, Selbstheilungsmethoden für Allerweltskrankheiten (z.B: Schnupfen) usw. das fänd ich nicht schlecht.
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14.08.2002, 22:13
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Hamburg
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habe selber was gefunden
vielleicht intressiert es den einen oder anderen ja ....
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Internetauftritt von Ärztinnen und Ärzten
Der ärztliche Berufsstand unterliegt dem Werbeverbot.
Es gelten jedoch Sonderregelungen für den Bereich des Internets, da es sich hier um vom Patienten aktiv abzurufende Informationen handelt.
In diesem Sinne ist ein Internetauftritt keine sich aufdrängende Werbung, sondern kommt dem legitimen Informationsbedürfnis des Patienten nach, auf das er nach den letzten Entscheidungen auch Anspruch hat.
Trotzdem müssen bei der Gestaltung ein Paar Regeln beachtet werden.
Beschlüsse der Bundesärztekammer in historischer Reihenfolge:
Hier können Sie die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Internetauftritt von Ärztinnen und Ärzten im Internet aufrufen:
Neueste Fassung vom Mai 2001
Download Merkblatt "Internetauftritt von Ärztinnen und Ärzten":
Download als PDF-Dkument
Download als Word-Dokument
Teledienstgesetz vom 21.12.2001
Ende 2001 wurde das neue Teledienstgesetz verabschiedet, das auch Ärzte und Ärztinnen betrifft, die eine eigene Homepage betreiben. Der Gesetzgeber erfüllt mit dem EGG Vorgaben der Brüssler eCommerce-Richtlinie vom 8.6.2000.
Paragraph 6 TDG regelt die allgemeinen Informationspflichten für Diensteanbieter neu.
Sie müssen unter anderem Angaben machen über
die Kammer,
die gesetzliche Berufsbezeichnung,
den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist und über
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind.
Die Informationen müssen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten werden.
Darüber hinaus fordert § 6 Angaben zum Diensteanbieter wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse.
Homepages niedergelassener Ärztinnen und Ärzten müssen künftig die oben genannten Informationen enthalten sowie entweder die Berufsordnung der jeweiligen Kammer vorhalten oder auf die entsprechenden Seiten der Ärztekammer verlinken.
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14.08.2002, 22:23
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Hamburg
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und hier nocheinmal komplett als Download version
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