|
...
so einfach ist es nun nicht, du hast als erschaffer dieser page das urheberrecht, jedoch ist der diensteanbiete für die inhalte, die sie zur nutzung bereithalten, nach dem allgemeinen gesetzen verantworltich...
wobei der "diensteanbieter", als natürliche oder juristische person oder personenvereinigung, die eigene oder fremde teledienste zur nutzung bereithalten oder den zugang zur nutzung vermitteln, definiert ist.
es steht dir eigentlich frei ob du ein impressum auf den seiten angibst, jedoch ist es üblich, da du dann ja auch eigenwerbung machst... - jemand sieht sich die seite an und denkt sich, hey die gefällt mir, wer hat das gemacht...
lektüre, hm eigentlich unnötig, ich würde dir eher google -> "internetrecht" vorschlagen
solong unimpeachable
|