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Alt 13.04.2004, 10:36   #1
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Tatonja ist auf einem guten Weg

Rechtliches zur Webseite?


Hallo,

hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage und ihr könnt mir helfen.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich eine Webseite für einen Kunden erstellt habe, die Seite abgenommen wurde, auch schon Online ist, aber der Kunde zahlt nicht. Darf ich die Seite wieder vom Netz nehmen? Mahnungen sind auch schon rausgegangen.

Vielen Dank schon mal und einen schönen Tag.

Liebe Grüße von der Tatonja
__________________
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Alt 15.04.2004, 18:41   #2
Guest
 
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neid ist nicht mehr tragbar
hast du keinen vertrag in dem das ganze geregelt ist?
also ich fpr meinen teil würde sowas immer vertraglich festhalten um dich selber abzusichern.

an deiner stelle würde ich die seite vom netzt nehmen und ne vorübergehende vertröstung-page rauflschmeissen.

beispiel:
_______________________________________

hier entsteht die internetpräsenz von blabla.de
die seite ist vorübergehend offline!

_______________________________________

schreibe dem kunden gegebenenfalls nen brief in dem du ihm erklährt, dass sie seite offline ist bis die rechnung bezahlt ist.
bei nem mob-tel vertrag gehts ja auch so. nummer wird abgestellt bis die rechnungen bezahlt sind.

ich bin kein rechtsexperte! aber mein (meist) gesunder menschenverstand sagt mir, dass du mindestens eine mündliche vereinbarung mit dem kunden hast falls kein vertrag vorhanden ist. erfüllt der kunde seinen teil der vereinbarung nicht wird das ganze nichtig!

wenn das ganze jedoch jedoch vertraglich geregelt sein sollte kannst du dn kunden notfalls auch betreiben lassen! ( weiss nicht wie's indeutschland ist aber in der schweiz geht das ganz einfach und schnell! )

denke in zukunft daran solche dinge immer im voraus zu regeln und in den vertrag miteinzubringen. vorsorge ist immer besser als sich nachher mit solchen problemen rumschlagen zu müssen!
neid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2004, 19:02   #3
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Tatonja ist auf einem guten Weg
Hallo neid,

ja du hast vollkommen recht, so was setze ich auch seit diesem Fall ins Angebot rein - aus Fehlern lernt man na ja.... Vielen Dank dass du mir geantwortet hast - hast mir auf jeden Fall weiter geholfen.

Ich wünsche dir einen schönen Tag.

Liebe Grüße von der Tatonja
__________________
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Alt 15.04.2004, 19:26   #4
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Zitat:
Original geschrieben von neid
ich bin kein rechtsexperte! aber mein (meist) gesunder menschenverstand sagt mir, dass du mindestens eine mündliche vereinbarung mit dem kunden hast falls kein vertrag vorhanden ist. erfüllt der kunde seinen teil der vereinbarung nicht wird das ganze nichtig!
Uhhh, so aber nicht! Eine mündliche Vereinbarung zur Erstellung einer Website ist ein Werkvertrag. Ein Vertrag muss nur schriftlich fixiert werden, wenn es das Gesetz vorschreibt oder die Parteien es vereinbaren. Es gibt bei mündlichen Verträgen halt nur ein Beweisproblem vor Gericht. Daher sollte man immer alles schriftlich fixieren...

Ein solcher Vertrag wird nicht bereits dadurch nichtig, dass der eine Vertragspartner nicht leistet.

Was du machen kannst, siehst du in diesem Thread. Da habe ich auch etwas zum Vertraglichen geschrieben:

http://www.traum-projekt.com/forum/s...threadid=44842
__________________

Hello again!

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Alt 15.04.2004, 19:31   #5
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Tatonja ist auf einem guten Weg
@koi-sh: bin i narrisch... der Zug ist leider abgefahren, natürlich kann ich die Seite jetzt nicht einfach offline machen - eh klar. In diesem Fall kann ich nur die eine Schiene Fahre: Mahnen..Mahnen..Mahnen.. Aber in Zukunft werde ich mich auch in diesem Bereich absichern.

Du hast wirklich sehr wahre und geniale Sprüche - ist mir heut schon aufgefallen

Schöne Grüße von der Tatonja
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Alt 15.04.2004, 19:41   #6
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@OBI-Wahn: wau du kennst dich gut aus... sehr schön. Einige Tipps von dir werd ich gleich machen Aber die Seite werde ich trotz allem nicht offline setzten, da ich Angst habe, dass der Kunde mich auf Schadensersatz verklagt: Er brauch ja nur behaupten, dass ihm dadurch ein Geschäft durch die Lappen gegangen ist.

Wie ich in dem Thread gelesen habe, gehts mir wohl nicht alleine so...

Also vielen vielen Dank für deine Hilfe!

Liebe Grüße von der Tatonja
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Alt 15.04.2004, 20:00   #7
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Ich würde auf jeden Fall auch zuerst mahnen. Aber ab der zweiten Mahnung würde ich ankündigen, die Seite offline zu schalten.

Denn du bist ja weder vorleistungspflichtig noch an einen festen Termin zur Leistung gebunden (beides müsste im Vertrag geregelt sein). Und du kannst deine Leistung jederzeit wieder freischalten, wenn er bezahlt hat. Ein Recht auf das Geld hast du ja.

Nur gleich abschalten ist halt auch nicht gut, denn dann kann sich der Kunde darauf berufen, dass ihm ein Geschäft durch die Lappen gegangen ist.
__________________

Hello again!

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