hast du keinen vertrag in dem das ganze geregelt ist?
also ich fpr meinen teil würde sowas immer vertraglich festhalten um dich selber abzusichern.
an deiner stelle würde ich die seite vom netzt nehmen und ne vorübergehende vertröstung-page rauflschmeissen.
beispiel:
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hier entsteht die internetpräsenz von blabla.de
die seite ist vorübergehend offline!
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schreibe dem kunden gegebenenfalls nen brief in dem du ihm erklährt, dass sie seite offline ist bis die rechnung bezahlt ist.
bei nem mob-tel vertrag gehts ja auch so. nummer wird abgestellt bis die rechnungen bezahlt sind.
ich bin kein rechtsexperte! aber mein (meist) gesunder menschenverstand sagt mir, dass du mindestens eine mündliche vereinbarung mit dem kunden hast falls kein vertrag vorhanden ist. erfüllt der kunde seinen teil der vereinbarung nicht wird das ganze nichtig!
wenn das ganze jedoch jedoch vertraglich geregelt sein sollte kannst du dn kunden notfalls auch betreiben lassen! ( weiss nicht wie's indeutschland ist aber in der schweiz geht das ganz einfach und schnell!

)
denke in zukunft daran solche dinge immer im voraus zu regeln und in den vertrag miteinzubringen. vorsorge ist immer besser als sich nachher mit solchen problemen rumschlagen zu müssen!