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30.12.2004, 09:41
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Sachsen, Dresden
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auflistung von Credits
Frohes neues Jahr,
ist es eigentlich üblich die verantwortlichen für eine private webseite zunennen?
welche angaben muss man denn veröffentlichen?
mein grobentwurf für die credits:
Code:
Planung:
<Name>
Programmierung:
<Name>
Gestaltung:
<Name>
Qualitätsmanagement:
<Name>
Bildmaterial:
<Name>
www.photocase.de
Unterstütz von:
<Name> (Grafikgestaltung)
<Name> (Grafikgestaltung)
<Name> (Programmierung)
<Name> (CSS Programmierung)
<Name> (PHP Programmierung)
<Name> (HTML/CSS Fehlerbehebung)
<Name> (HTML Fehlerbehebung)
<Name> (CSS Fehlerbehebung)
<Name> (CSS Fehlerbehebung)
<Name> (CSS Fehlerbehebung)
Danke an:
alle Beta-Tester
Mitglieder von www.traum-projekt.com
Fotografen von www.photocase.de
* die Reihenfolge ist willkürlich gewählt
fehlt noch was? was meint ihr?
Geändert von blackfreeze (30.12.2004 um 09:43 Uhr).
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30.12.2004, 10:13
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#2
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TP-Greis
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Berlin, Germany
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"Rechtlich" nötig ist es nicht. Aber was Du auf Deiner privaten Seite alles darstellst, ist Dir überlassen 
__________________
“My software never has bugs. It just develops random features ...”
» DevShack - die Website des freien Webentwicklers Boris
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30.12.2004, 10:20
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Die Insel in Europa die aus Europa erst Europa macht _________________________ Nähe Lenzburg
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Sicher eine nette Dankesgeste oder eine Entschuldigung für Copyright corruptions  aber kein Muss.
Dort wo ich Werbung hoch 2 über mich ergehen lassen muss,
fühle ich mich kaum zu Dank verpflichtet, wenn ich mir was hole.
Wirklich Danke sage ich direkt, per GB- oder Foren-Eintrag.
__________________
[321 Name="Joe"]
wie immer, lieber gleich mit notepad, dem Editor meines Vertrauens
[/321]
use my HTML-Tester
Motto'06: Mut zur deutschen Sprache!
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30.12.2004, 12:21
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Sachsen, Dresden
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Zitat:
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Zitat von 321
Dort wo ich Werbung hoch 2 über mich ergehen lassen muss,
fühle ich mich kaum zu Dank verpflichtet, wenn ich mir was hole.
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naja manche seiten müssen sich hallt irgendwie überwasser halten, ich seh das nicht so eng
@all:
ich habe nur mal gehört das die anschrift des besitzers angegeben werden soll
und wie sieht es aus mit AGB's und solchen texten aus:
Zitat:
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www.irgendwas.de distanziert sich von den inhalten der verlinkten Seiten ausdrücklich
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30.12.2004, 12:30
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
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Zitat:
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Zitat von blackfreeze
distanziert sich von den inhalten der verlinkten Seiten ausdrücklich
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Hm, das wird dann sowas wie ein Haftungsauschluss o.ä. werden. Das dieser eigentlich total sinnlos ist, hab ich auch hier im Forum schon 100mal gelesen.
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30.12.2004, 12:59
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#6
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TP-Greis
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Berlin, Germany
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<klugscheissertypomodus>
Es heißt die AGB - ohne ' und s 
</klugscheissertypomodus>
__________________
“My software never has bugs. It just develops random features ...”
» DevShack - die Website des freien Webentwicklers Boris
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30.12.2004, 13:09
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#7
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Guest
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30.12.2004, 13:25
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zum Thema "Haftungsausschluss für Hyperlinks", auch "Disclaimer" genannt, hier kurz meine Gedanken. Bitte beachtet, dass dies alles falsch sein kann und keine Rechtsberatung darstellt:
(1) Die Legende eines solchen Disclaimers basiert auf einem falsch verstandenen Urteil des OLG Hamburg. Erstens wurde dieses "Urteil" nie rechtskräftig; zweitens besagt es genau das Gegenteil, nämlich, dass eine solche Disclaimer-Formulierung eben gerade nicht ausreichend ist.
(2) Man überlege sich bitte einmal, die Einbringung einer solchen Formulierung sei tatsächlich rechtlich relevant. Dann könnte sich damit jeder, der zu wie auch immer gearteten illegalen Sites verlinkt, aus der Affäre ziehen (zumindest ein Stück weit). Das kann sicher nicht im Sinne der Rechtsprechung sein.
(3) Der Einbau eines solchen Haftungsauschlusses für Links könnte im Extremfall vor Gericht sogar so ausgelegt werden, dass der Sitebetreiber um die Problematik wusste und dennoch einen zur Frage stehenden Link inhaltlich nicht geprüft hat.
Sollten meine Informationen (also das, was ich gerade oben formuliert habe), richtig sein, ist dieser Disclaimerunsinn ein wunderbares Beispiel für die "Fortschreibung des Irrtums" (Schneeballeffekt). Aber davon gibt es ja so viele, wie z. B. die angeblich "websicheren Farben", oder der Glaube, nur "kommerzielle" Websites bräuchten ein Impressum ... und vieles mehr. - Aber, ich kann mich auch irren.
Gruß ...
wys
Geändert von wys (30.12.2004 um 13:29 Uhr).
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30.12.2004, 13:28
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Sachsen, Dresden
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@ing.o
klingt irgendwie besser als Fehlersuche
@Rinaldo
aber wenn die seite auf die ich linke gehackt wird und dort viren oder ähnliches verbreitet werden, kann es doch nicht sein das das auf meine kappe geht.
wo kann man sich denn eigentlich über sowas informieren (BSI?)
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30.12.2004, 13:36
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von blackfreeze
aber wenn die seite auf die ich linke gehackt wird und dort viren oder ähnliches verbreitet werden, kann es doch nicht sein das das auf meine kappe geht.
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Geht in aller Regel auch nicht auf Deine Kappe. Aber das ist eine ganz andere Sache, als die, dass Du Dich einfach durch eine entprechende Disclaimer-Formulierung damit aus der Affäre ziehen könntest (siehe mein obiges Posting).
Gruß ...
wys
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30.12.2004, 15:04
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Sachsen, Dresden
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ok, ich habs kapiert:
wenn du gesetze suchst frag bei der quelle
demnach ist http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/
mit TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten genau das was ich gesucht habe.
EDIT
Geändert von blackfreeze (30.12.2004 um 15:16 Uhr).
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30.12.2004, 16:20
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
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Zur Disclaimerdistanzierung:
wys hat da vollkommen recht. Es ist in Deutschland nicht möglich, Gesetze durch solche Disclaimer auszuhebeln.
Mal ein doofes Beispiel: Auch wenn man sich mit einem Schild "hiermit distanziere ich mich von jedweden Schäden, die ich verursache", kann man sich ja trotzdem nicht "legal" in die Feuerwehrzufahrt stellen.
Was die meisten AGBs angeht: Die sind meistens völlig überflüssig, da sie nur eine wiedergabe des Gesetzes darstellen. Was also sowieso schon recht ist, braucht man ja nicht noch mal dokumenteren.
Manchmal gibt es natürlich Gesetzesklauseln, die erst dann in Kraft treten, wenn man diese für sein Angebot gelten macht, und der Besucher der Seite diese aktiv anerkennt.
Ein betreten der Seite reicht da nicht aus. Er muss zB. schon irgendwo ein Häckchen setzen, daß er mit den AGBs einverstanden ist.
btw. ein Vorausgewähltes Select-Feld wäre auch nicht zulässig..
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30.12.2004, 17:42
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von Adromir
Manchmal gibt es natürlich Gesetzesklauseln, die erst dann in Kraft treten, wenn man diese für sein Angebot gelten macht, und der Besucher der Seite diese aktiv anerkennt.
Ein betreten der Seite reicht da nicht aus. Er muss zB. schon irgendwo ein Häckchen setzen, daß er mit den AGBs einverstanden ist.
btw. ein Vorausgewähltes Select-Feld wäre auch nicht zulässig..
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So isses! Ein Beispiel dafür: Nicht selten findet man irgendwo versteckt unter Impressum sogenannte Nutzungsbedingungen, die zunächst darlegen, dass bestimmte Daten gespeichert werden und dann mit einem Satz wie diesem kommen: "Durch Besuch dieser Website erklären Sie Ihre Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen. Wenn Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen
nicht einverstanden erklären, bitten wir Sie, diese Website zu verlassen."
Wer schreibt so etwas? Wurde "gedacht", bevor dies geschrieben wurde? Nein, es wurde nur ein Text kopiert. Das derartiges nur Sinn als Zugangsbedingung vorab macht, die zu bestätigen ist, scheint irgendwie nicht registriert zu werden.
Gruß ...
wys
Geändert von wys (30.12.2004 um 17:48 Uhr).
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30.12.2004, 18:24
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Ja, damit liegst Du schon ganz richtig. Dennoch ein Hinweis: Das TDG ist wie die meisten Gesetze relativ allgemein formuliert, was auch wohl nicht anders geht. Beachte daher bitte immer die gängige (z.T. widersprüchliche) Rechtsprechung, denn erst die formt aus einem Gesetz letztendlich und nach vielem hin und her im Laufe der Zeit so etwas wie Rechtssicherheit. <boshaftmodus>Abmahnanwälte müssen ja auch leben</boshaftmodus>
Gruß ...
wys
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30.12.2004, 19:57
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Sachsen, Dresden
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ok danke euch für eure posts!
für mich hat die sache damit erstmal ein ende.
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