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Alt 06.07.2005, 14:32   #1
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Fexxx ist auf einem guten Weg

Wie wird "barrierfrei" bei öffentlichen Seiten abgenommen?


Bis zum Jahresende sind ja alle öffentlichen Internetaufritte dazu verpflichtet barrierefrei zu sein, sonst gibt es Abmahnungen(?) von... - ja wem? Wer prüft das und wie?

Ich versuche seit ein paar Tagen konkrete Angaben über die Abnahme Kriteriern zu finden (gibt es welche?), was mir aber außer den technischen Vorraussetzungen (XHTML / CSS Valide) nicht gelingt. Alle anderen Angaben über den Aufbau, Struktur, Usability sind ja recht realtiv und liegen im Auge des Betrachters.

Was mich weiter wundert, die Stadt München hat wohl einen "barrierfreien" Auftritt, erschlägt einem aber im Validator mit 285! Fehlern - wie kann das sein?
http://validator.w3.org/check?verbos...w.muenchen.de/

Ich beschäftige mich damit weil ich für einige Kumunen/Städte die Auftritte "barrierefrei" machen soll. (Die Seiten sind bis jetzt technisch und Inhaltlich total daneben).
  • Wer prüft die barrierefreiheit?
  • Welche Konsequenzen gibt es für einen nicht barrierfreien Auftritt?
  • Welchen genauen Kriterien gibt es?
__________________
Spitzen Hoster: All-Inkl
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Alt 06.07.2005, 14:38   #2
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Nele ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENele ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENele ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENele ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENele ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENele ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ich glaube, dass damit zur Zeit eh viel Schindluder betrieben wird.
Viele behaupten einfach, sie könnten eine Website barrierearm umsetzen - die öffentliche Einrichtung glaubt dies und beauftragt den Webentwickler.

Wie sollen sie es auch selber kontrollieren ? Wären sie dazu im Stande, könnten sie die Seite auch eigenständig umsetzen ...

Mich würde es auch interessieren, wer das letzten Endes überprüfen wird.
Vielleicht gibt's dann für den ein oder anderen Webentwickler Ärger, weil er etwas verkauft hat, was er nicht geleistet hat.
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Alt 06.07.2005, 14:45   #3
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Hab hier grad nen ganz interessanten Artikel gefunden, aber nur überflogen. Vielleicht hilft dir der ja weiter.
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Alt 06.07.2005, 15:24   #4
321
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321 hilft, wo's geht321 hilft, wo's geht321 hilft, wo's geht
Ich frage mich gerade, wie ein Screenreader mit all den (d)englischen Ausdrücken umgeht, die in dieser Dokumentation verwendet werden.
__________________
[321 Name="Joe"]
wie immer, lieber gleich mit notepad, dem Editor meines Vertrauens
[/321]


use my HTML-Tester

Motto'06: Mut zur deutschen Sprache!
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Alt 06.07.2005, 15:25   #5
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rewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKErewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKErewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKErewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKErewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKErewboss ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von Nele
Hab hier grad nen ganz interessanten Artikel gefunden
Als PDF-Datei? Oh, die Ironie!
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Alt 06.07.2005, 15:30   #6
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Fexxx ist auf einem guten Weg
Also die Seiten müssen Priorität I + II erfüllen ? Sehe ich das richtig?
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Spitzen Hoster: All-Inkl
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Alt 06.07.2005, 15:58   #7
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Benutzerbild von Nina
 
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Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Wer ist zuständig:
Zitat:
Zitat von www.einfachfueralle.de
Laut Pressestelle des Bundesministerium des Innern (BMI) ist für die fachlich-inhaltlichen Belange der Bedarfsträger der BITV das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) zuständig, für die technischen Aspekte das BMI. Letzteres habe spezielle Aufgaben dem Bundesverwaltungsamt übertragen.
Welchen genauen Kriterien gibt es?
Es gibt bekanntlich die BITV, und zusätzlich hat auch noch fast jedes Bundesland inzwischen ein eigenes Gleichstellungsgesetz in dem unter anderem bestimmt ist welche Kommunen zur Barrierefreiheit im Internet verpflichtet sind (Landeskommunen, etc. sind meist verpflichtet, während häufig kleine Kommunen keine Verpflichtung dazu haben), welche Kriterien gelten, wann die Barrierefreiheit umgesetzt sein muss, etc.

Es kann also sein, dass das eine Bundesland eine Grenze bis 2005 gezogen hat, während das Bundesland daneben erst 2008 oder gar kein Datum ansetzt.

Eine Übersicht dazu findest du hier:
http://www.einfach-fuer-alle.de/arti...gsgesetze.html

Welche Konsequenzen gibt es für einen nicht barrierfreien Auftritt?
Unterschiedlich in den Bundesländern. In der Theorie könnten Betroffene klagen und dann gäbe es irgendwelchen Ärger (wie genau der aussieht, würden wie ich vermute dann erst die Gerichte festlegen). Praktisch kenne ich dazu noch keinen Präzedenzfall. Das liegt daran, dass die Zeitpunkte soweit ich weiß noch in keinem Bundesland abgelaufen sind, bzw. einige Bundesländer soviele Hintertürchen in das Gesetz eingebaut haben, dass es den Kommunen egal ist.

Was die angebliche Barrierefreiheit vieler (großer) Webseiten betrifft:
München hat meiner Meinung nach alles andere als einen barrierefreien Internetauftritt. Es ist ja sehr leicht sich mal den Hinweis "Webseite ist barrierefrei" irgendwo hinzukleben. Die Betroffenen bleiben meist still und gehen auf andere Webseiten, die Auftragsgeber haben selbst null Ahnung von der Materie und vertrauen auf die Agentur, und die Agentur weiß es entweder selbst nicht besser (und denkt immer noch, eine reine Textfassung wäre barrierefrei) oder verschweigt ihre eigene Unfähigkeit einfach. Leider gibt es bisher nur wenige wirklich fachlich versierte Agenturen/Fachleute zu barrierefreiem Internet, aber dafür umso mehr Agenturen die es zwar behaupten, aber nicht können.

Angenehme Beispiele großer (fast) barrierefreier Webseiten sind hingegen z.B. www.wien.at und http://www.baden-wuerttemberg.de/
Beide Seiten haben zwar natürlich noch den einen oder anderen Schönheitsfehler, aber wenn man den Umfang solcher Webseiten bedenkt (und die somit automatisch auftretenden redaktionellen Probleme und Altlasten früherer Versionen), sind sie definitiv gelungene Webseiten.
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Geändert von Nina (06.07.2005 um 16:03 Uhr).
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Alt 06.07.2005, 16:05   #8
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Benutzerbild von Nina
 
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Nachtrag:
Ich erarbeite derzeit eine sehr umfangreiche Webseite zum Thema. Diese ist allerdings nicht auf Kommunen ausgelegt, sondern auf die ganz normale Wirtschaft. Wenn ich zeitlich alles hinbekomme, starte ich die Seite Ende des Monats.

Wenn es soweit ist, sag ich Bescheid
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Alt 06.07.2005, 16:31   #9
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: München
Fexxx ist auf einem guten Weg
Ok danke das hat mir alles sehr geholfen.
Also werde ich die bestehende Seiten flogendermaßen überarbeiten:

- Title + Alt Tags
- XHTML CSS Valide
- sematisch korrekt h1, p Tags usw.
- da sehr viele Tabellen vorhanden sind summary + caption + th Tags einsetzen
- javascript, flash usw. verbannen/vermeiden

EDIT: Der Kunde will ca. 500€ für teils 30-40 Seitige Seiten zahlen, das scheint mir arg wenig???

Da das (teils grottige )Design beibehalten werden soll und auch nicht viel (eher sehr wenig) bezahlt wird sollte das reichen, wenn man bedenkt das ich die Seiten quasi neu programmieren muss?


Ich möchte meinen Job wirklich gut machen und habe barrierefrei zu meinem Steckenpferd gemacht. Denkt ihr mit den oben genannten Veränderungen kann ich guten Gewissens meinem Auftraggeber die barrierfreiheit bestätigen bzw. den Grundstein dazu?
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Spitzen Hoster: All-Inkl

Geändert von Fexxx (06.07.2005 um 16:34 Uhr).
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Alt 06.07.2005, 16:42   #10
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Benutzerbild von Nina
 
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Den Grundstein dazu kannst du durchaus erklären. Allerdings gehört zur wirklichen Barrierefreiheit schon noch ne Menge mehr dazu. Z.B. die Kennzeichnung von Sprachwechseln und Abkürzungen, richtig formatierte Formulare, gut nutzbare/logische Navigation, passende Kontraste und Farben, etc. Dazu kommen dann noch jede Menge Feinheiten, die oft in der BITV nicht erwähnt werden (da diese teilweise auch schon veraltet ist), aber wirklich hilfreich sind. Wenn dich das Thema wirklich interessiert, rate ich dir, dass du die einschlägigen Informationsseiten zur Barrierefreiheit liest. Hier ein paar Links dazu:
http://www.webaccessibility.de/

Bei der "Bezahlung" würde ich an deiner Stelle allerdings auch nicht viel mehr machen (kommt natürlich auf die Art der Texte an, da gibt es ganz massive Zeitfresser).

Hinweis: Nur der Vollständigkeit halber hier noch der Hinweis, dass es keine 100% barrierefreie Webseite gibt und dass die Barrierefreiheit einer Webseite nie abgeschlossen sein kann, sondern ein Prozess ist.
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Geändert von Nina (06.07.2005 um 16:48 Uhr).
Nina ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2005, 16:45   #11
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Fexxx ist auf einem guten Weg
Hauptsächlich muss ich mich durch einen Wust von Tabellen kämpfen mit immerhin meist wirklich tabellarischen Daten.
Sollte man eigentlich jedem Link auch noch einen Title Tag vergeben, dachte bis jetzt nur an Bilder und die Naviagtion?
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Spitzen Hoster: All-Inkl
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Alt 06.07.2005, 16:52   #12
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Nina
 
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Links würde ich nur dann einen Title verpassen, wenn du damit noch zusätzliche hilfreiche Infos gibst, weil du den Linktext selbst nicht ganz so eindeutig beschreiben kannst, wie es dir lieb wäre. Das ist oft der Fall, wenn du in einem Fließtext Links auszeichnest und dabei nicht einfach die Linkbeschreibung ändern darfst.

Ein vereinfachtes Beispiel:
PHP-Code:
Im <a href="http://www.spiegel.de" title="Externer Link zum Newsmagazin Spiegel" class="extern">Spiegel</astanddass ... 
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Alt 06.07.2005, 18:20   #13
TP-Insider
 
Benutzerbild von HoRnominatoR
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: nienburg (raum hannover)
HoRnominatoR ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Nele
Ich glaube, dass damit zur Zeit eh viel Schindluder betrieben wird.
Viele behaupten einfach, sie könnten eine Website barrierearm umsetzen - die öffentliche Einrichtung glaubt dies und beauftragt den Webentwickler.

[...]

Vielleicht gibt's dann für den ein oder anderen Webentwickler Ärger, weil er etwas verkauft hat, was er nicht geleistet hat.
wenn die einrichtung eine abmahnung bekommen sollte, wird diese an den webdesigner mehr als weitergegeben. wenn es im arbeitsvertrag vorgeschrieben war, hat er seine sache nicht gemacht, landet vor gericht, vertragsbruch, rueckzahlung, schadensersatz etc... damit schiesst er sich nur selbst ins bein. ich glaub nicht, dass der staat sich das gefallen laesst.
__________________
in eile kam er,
in schwarzem gewand,
aus den tiefen des waldes,
ein einsamer mann, ein geschoepf der freiheit,
ein geschoepf ohne furcht,
doch alle nannten sie ihn nur T O D
HoRnominatoR ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2005, 18:22   #14
TP-Senior
 
Registriert seit: Apr 2005
zerwas macht alles soweit korrekt
Dann soll doch erstmal genau festgehalten werden was darunter gemeint ist. bzw. im Pflichtenheft einfach alles genau angeben lassen.
zerwas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2005, 18:33   #15
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: München
Fexxx ist auf einem guten Weg
werde das angebot mit den oben genannten punkten (also rein technische umsetzung) verfassen. wie soll ich die site auch barrierefrei machen, wenn ich das design nicht ändern darf bzw. dafür nicht bezahlt werde?

wie mir der auftraggeber mitteilte, sind viele bürgermeister/betreiber von ihrer pflicht nicht gerade beigeistert, außerdem wollen es einige auch drauf ankommen lassen und ihr seiten überthaupt nicht umstellen. daran lässt sich auch das engagement und die preisvorstellungen der kunden messen.
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Spitzen Hoster: All-Inkl
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