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Alt 13.02.2002, 01:21   #1
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Zahlungsverzug


Hallo zusammen,

ich habe einer Geschäftsfrau eine Internetseite erstellt. Das Ganze ist etwas teurer da die Navigation sehr aufwendig ist.
Nachdem ich die 2. Mahnung heute rausgeschickt habe bin ich nochmal auf die Seite gegangen um zu sehen ob jemand etwas geändert hat. Zu meinem Schreck sah ich das die Seite nich mehr vorhanden ist: Error 403 Forbidden
Ich habe noch zugang zum Konfigurationsmenü bei Puretec und da sind die FTP-Rechte gesperrt.

Nun meine Frage, hat sie nicht gezahlt oder wie kommt das ? und vor allen Dingen hab ich mit ihr die erstellung der Seiten nur per Handschlag vereinbart (mach ich nie wieder), wie kann ich sie zur Zahlung überreden ?. Kann ich ihr irgendwie mit einem Anwalt drohen oder bringt das ohne Vertrag nichts ?
Ich hätte ja zum Beweis noch das Orginal des Puretec-Vertrags und einige Bilder von ihr in meinen Akten. Solche Sachen gibt man ja jemandem nicht ohne Grund oder ?

Gruß

Isno
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"Fisch schwimmt, Vogel fliegt, Mensch läuft"

Emil Zatopek
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Alt 13.02.2002, 01:31   #2
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Hi Isnogut,

check mal bei www.denic.de/servlet/Whois ob der Frau die Domain überhaupt noch gehört - ist vielleicht schon mal ein Anhaltspunkt wg. dem Error 403

Ansonsten schnell einen Anwalt konsultieren!

Mehr als eine Mahnung (allerdings mit termingenauer Zahlungsforderung, also: "zahlen Sie bis zum 11.11.2002") brauchst du gar nicht zu schicken, wenn Kundin dann nicht zahlt, hast du juristisch schon einen "einklagbaren Titel"
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2002, 02:00   #3
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Hallo Rattenkönig,

danke für den Tip. Die Denic war schon mal positiv. Die "Geschäftsfrau" ist noch Domaininhaberin.

Zum Thema "Einklagbarer Titel":

Was ist, wenn sie sagt sie hätte mir nie einen Auftrag erteilt ?


Gruß

Isno
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Emil Zatopek
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Alt 13.02.2002, 11:24   #4
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Unhappy

Tolle Aussichten.......


Ich habe gerade mit der Buchführung von Puretec telefoniert und die sagten mir das die Rechnung mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden konnte...........

Die Geschäftsfrau sagte mir dann das sie sich drum kümmert

Meine 2. Mahnung mit genauem Datum dürfte dann auch heute bei ihr eintreffen


Mal sehen was daraus wird...............


Gruß

Isno
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Emil Zatopek
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Alt 16.02.2002, 15:49   #5
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Hi!

Also, wenn ich in BGB ein bisserl was mitbekommen habe, dann sieht es so aus, daß Dein Vertrag schon rechtskräftig zustande gekommen ist. (Das BGB schreibt keine Schriftform für Kauf- bzw. Werk- und Dienstverträge vor)
Da Du Deine Leistung erbracht hast, liegt meines Erachtens ein eindeutiger Leistungsverzug im "Erfüllungsgeschäft" bei Deiner Kundin vor.

Nun stellt sich die Frage der Beweisbarkeit.
Gibt es z.B. irgendwelchen Schriftverkehr (Fertigstellungsmitteilung o.ä.).
Wenn derlei nicht vorliegt (insbesondere eine Abnahme Ihrerseits), sieht es schlecht aus.
Da Du nicht nachweisen könntest, daß Du Deine Leistung voll erbracht hast, könnte Sie sich damit rausreden, daß Du Deinen Teil des Erfüllungsgeschäftes nicht erbracht hast und sie somit auch nicht bezahlen muß.

Hmm, aber wie gesagt, das solltest Du nicht als Rechtsberatung auffassen, da BGB nicht so meine Stärke ist.
FredTee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2002, 15:58   #6
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Billahonk ist auf einem guten Weg
ist wohl glaube ich hier der falsche Platz zum diskutieren. Und außerdem, wer keinen schriftlichen Vertrag abschließt braucht sich auch nicht zu wundern!
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modern life is rubbish
Billahonk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.02.2002, 21:18   #7
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Benutzerbild von tempa
 
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Zitat:

Mehr als eine Mahnung (allerdings mit termingenauer Zahlungsforderung, also: "zahlen Sie bis zum 11.11.2002") brauchst du gar nicht zu schicken, wenn Kundin dann nicht zahlt, hast du juristisch schon einen "einklagbaren Titel" [/b]
Einklagbar vielleicht aber Titel ?

Er muss nun erst einmal rund 50 Euro investieren und via Amtsgericht eine Vollstreckungsbescheid erwirken. Diesem kann man Widersprechen. Eine Widerspruchserklärung ist diesem Bescheid beigefügt. Erst wenn dem nicht widersprochen wurde, habe ich einen Titel.

Wird dem Anspruch widersprochen, kommt die Nachweispflicht und da steht unter umständen Aussage gegen Aussage.

Sie kann sogar sagen, ja hat er gemacht, habe ich erhalten, ich habe aber nie einen Auftrag erteilt. Die Site stand nur zum Test online. Sei nun offline, weil es nicht gefiel. Ein Anspruch sei ...

Ich stand schon einem solch unverfrorenen Lügner gegenüber vor Gericht. Hier sind Gerichtskosten gegen das Auftragsvolumen abzuwägen. Gibt es Zeugen oder Dokumente, aus denen eine Auftragserteilung hervorgeht ... Dann welches Honorar wurde vereinbart. Pauschal oder Zeitaufwand ... Zeitaufwand ... gerechtfertigt ... Gründe gibt es viele.

Manchmal ist es Klüger die Forderung abzuschreiben. Ich würde in jedem Fall vorerst noch das Gespräch suchen.

Gruß Silke Schümann
__________________
Silkester.de
templaterie.de
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Alt 21.02.2002, 21:44   #8
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Isnogut macht alles soweit korrekt
So, die Seite ist wieder online. Puretec hatte wegen ungedecktem Konto kein Geld bekommen, inzwischen hat sie wohl an Puretec überwiesen. Ich warte immer noch.............


Gruß

Isno
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Emil Zatopek
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Alt 21.02.2002, 21:57   #9
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da hat man dann doch Möglichkeiten ...
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Alt 21.02.2002, 22:42   #10
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::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Talking

Ich sach wieder mal nur: www.russisch-inkasso.de .
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2002, 00:31   #11
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Emil Zatopek
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Alt 28.02.2002, 15:52   #12
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So, die Kundin hat nun endlich gezahlt.
Natürlich hat sie "vergessen" die Mahngebühren zu überweisen !

Solche Laute rechnen damit, daß man sie wegen den Mahngebühren nicht noch einmal anmahnt. Wozu gibt es dann die Mahngebühren

Ist übrigens bei mir kein Einzelfall das die Mahngebühren "vergessen" werden, deswegen reg ich mich darüber so auf................................

Na wenigstens wurde meine Arbeit bezahlt (So denkt der Kunde auch)


Gruß

Isno
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Emil Zatopek
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Alt 02.03.2002, 16:37   #13
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FredTee macht alles soweit korrekt
Hi Inso,

na wenigstens hast Du Dein Geld bekommen. Mir geht es mit den Mahngebühren genauso. Ich würde nicht locker lasse, die Kunden spekulieren ja genau darauf. Ich mach das dann wie die Telekom. Bei der nächsten Rechnung (wenn noch eine ansteht) die Mahngebühren und die Zinsen des Zahlungsverzugs wieder mit drauf. Mancher zahlt dann, mancher halt nicht. Das ist das Los der Selbständigkeit.

CU

FredTee
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cha nu!
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Alt 02.03.2002, 22:02   #14
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Danke Fred,

so eine Antwort habe ich schon fast befürchtet


Gruß

Isno
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Emil Zatopek
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Alt 07.03.2002, 18:02   #15
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filedesign.com macht alles soweit korrekt
Wieviel hast Du für die Navigation verlangt? Zusätzlich bzw. wieviel % macht es von der gesamten Page aus?

(Ich weiss keine Zahlen in Kombination mit: $, SFR, Euro, DM<-*snif*)
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filedesign.com, surely yours
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