Das .net , .info oder.com eine rein private Sache sind, sieht die Rechtsprechung schon etwas anders.
So z.B das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung "badwildbad.com"; Urteil vom 09.06.1999 6 U 62/99:
Zitat:
1.In einem Domain-Streit ist auch dann deutsches Recht anzuwenden, wenn die in Rede stehende Domain von einem Server mit Sitz in den USA in das Internet eingespeist wird, denn der Schutz gegen Verletzungen des Namens richtet sich nach dem Tatort; dabei reicht es aus, dass die Verletzung im Inland eintritt.
2.Ein Anspruch wegen Verletzung des Namensrechts setzt voraus, dass entweder das Namensführungsrecht des Trägers bestritten oder ein schutzwürdiges Interesse des Berechtigten durch unbefugten Gebrauch des Namens seitens eines Dritten verletzt wird.
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Eine ganz andere Frage ist inwieweit das Prinzip des "First comes first serves" auch bei Domainnamen
kleinerer Gemeinden gilt. Hier scheint sich anzudeuten, das das Namensrecht dieser kleinen unbekannteren Gemeinden nicht in jedem Falle verletzt sein muß, so daß ein Anspruch der Gemeinde nicht unbedingt bestehen muß. Allerdings verneint die Rechtsprechung in diesen Fällen ein besseres Recht wohl nur dann, wenn derjenige, der den Namen zuerst gebraucht, den guten Ruf des anderen bekannteren Namensträgers (Gemeine)für sich ausbeutet.
Man sieht, das ist alles recht schwammig. Aber andererseits: warum soll jemand in Fällen dieser kleinen unbekannten Gemeindenamen, der sich diesen Domainnamen gesichert hat und die Domain auch wirklich nutzt, darauf verzichten. Zumal, wenn die Gemeinde jahrelang "gepennt" hat? Fraglich wäre natürlich, ob man sich im Zweifesfall auf einen Rechtstreit mit allen damit verbundenen Kosten und Risiken einlassen will....
Nehmen wir als Risikobeispiel einfach Swisttal: Das wird wohl eine kleinere Gemeinde sein. Ich kann sie geographisch nicht einordnen: Aber aus irgendwelchen Gründen ist mir der Name schon seit einiger Zeit bekannt. Quizfrage: wie sieht das entsprechende Gericht dann das Problem des Bekanntheitsgrades? Das ist ja nun mal ein recht schwammiger Begriff......
MasterL