Hmmm...
angenommen ich veröffentliche Fotos...
a)Der der die Fotos veröffentlicht?
...gebe den Link an jemand 2. weiter...
b der der den Link weitergeben hat?
angenommen ich veröffentliche Fotos...gebe den Link an jemand 2. weiter...
c) Beide?
Das is'n Intelligenztest, richtig?? Die Lösung: a, b und c!
Im Ernst: Derjenige, der sie veröffentlicht, ist auf jeden Fall dran. Bei dem "Weitergeber" kommt's wohl auf die Gegebenheiten an: wenn er glaubhaft nachweisen kann, daß er von der Rechtmäßigkeit der Bilder ausgehen konnte, dürfte er aus dem Schneider sein ( kommt aber - wie immer - auf seinen Anwalt und den der Gegenseite an... )
PS: Ich gehe vom gesunden Menschenverstand und nicht von §xyz aus - sprich, ich kann auch komplett daneben liegen...