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Alt 23.07.2003, 18:07   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
Ort: Waldkirch
B.Bleyer macht alles soweit korrekt

Wann Mahnungen?


Hallo,

wie lange wartet ihr nach Rechnungstellung bis ihr die erste Mahnung losschickt?

Und wann kommen die nächsten Mahnungen, und wieviele Mahnungen verschickt man höchstens?

Ab welcher Mahnung verlangt man wieviel Bearbeitungsgebühren?
Erhöhen Sich diese Gebühren, die ihr in Rechnung stellt, von Mahnung zu Mahnung?

Gibt es sonst noch was wichtiges bezüglich Mahnungen, wie irgendwelchen Vorschriften oder Gesetze?

Danke für eure Antworten!
__________________
Benedikt Bleyer
info@bleyer-online.de
www.bleyer-online.de
ICQ: 104149200
B.Bleyer ist offline  


Alt 23.07.2003, 22:51   #2
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt
Hallo,

erst mal rechtliches: Nach vier Wochen tritt automatisch Verzug ein, man könnte auch ohne vorherige Mahnung gleich das gerichtliche Mahnverfahren einläuten. Ist aber net die feine Art.

Ich setze immer zwei Wochen Zahlungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist warte ich je nach Kunde noch ein bis zwei Wochen ab, dann kommt die erste Mahnung als freundliche Erinnerung. Kurze Frist von sieben Tagen setzen.

Nach zehn Tagen dann Mahnung mit verschärftem Ton und Mahngebühren (2,50).
Dann je nach Umfang: bei kleinen Beträgen zweite Mahnung mit Androhung von Rechtsanwalt, bei größeren Beträgen gleich zum RA. Oder selbst gerichtliches Mahnverfahren wenn klar wird, das es schwierig wird, die Kohle reinzubekommen.
Die Mahngebührem wachsen dann natürlich an (5 bis 10 Euro), ausserdem setze ich dann Zinsen an (marktüblicher Bankzins).

Mann darf nicht mehr Mahngebühren verlangen, als auch entstanden sind, aber das ist relativ, da ja auch die eigene Arbeitskraft mit eingerechnet werden muss.

Und immer mein goldene Regel beachten: Ein Kunde der nicht zahlt, ist kein Kunde. Also über Bord mit dem. Tut manchmal weh, hat aber sonst keinen Sinn.

Viele Grüße

Hardy
__________________
dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline  
Alt 31.08.2004, 20:49   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Hardy
erst mal rechtliches: Nach vier Wochen tritt automatisch Verzug ein, man könnte auch ohne vorherige Mahnung gleich das gerichtliche Mahnverfahren einläuten. Ist aber net die feine Art.
Dies gilt so uneingeschränkt nur für Entgeltforderungen und bei Unternehmern als Kunde. Verbraucher müssen auf der Rechnung auf diese Regelung hingewiesen werden, sonst gilt dies nicht.

Siehe hier: § 286 III BGB

Zitat:
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 01.09.2004, 00:15   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
Bodensee bringt sich richtig ein

Mahnungen


Hallo,

ich hatte bisher auch bei allen Kunden Zahlungsziel 10 Werktage. Es ist zwar nett für den Kunden, doch gerade in der Anfangszeit benötige ich selbst auch das geld, da ich meist schon rechnungen von Lieferanten zu zahlen habe. Da einige Kunden trotz der 10 Tage dann nur nach direkter Aufforderung bezahlen, habe ich als Zahlungsziel nun sofort. Ich sehe es da eigentlich nciht ein, dass man das geld vorstrecken soll und dann noch hinterher laufen muss. Das ärgerliche ist, dass es sich bei diesen Kunden nur um Firmen handelt.

Zur Mahnung, ich frage entweder freundlich nach beim Kunden oder schicke per Post eine Zahlungserinnerung, die recht freundlich gehalten ist. Zum Glück musste ich bisher nicht weiter gehen. Die nächsten Schritte wären dann aber Mahngebühr, abhängig vom Betrag evtl 2. Mahnung mit weiteren Kosten und Zinsen dann auf jeden Fall Anwalt.

Grüsse Jörg
Bodensee ist offline  
Alt 01.09.2004, 08:38   #5
TP-Insider
 
Registriert seit: May 2002
Ort: Baden - Württemberg Nähe Stuttgart
StSnake ist auf einem guten Weg
Ich habe als Zahlungsziel 14 Tage wenn bis dahin nicht bezahlt ist dann rufe ich meistens bei meinem Kunden an und frage mal ganz nett nach ob den die Rechnung angekommen ist etc. dann warte ich nochmals 2 Wochen und dann kommt die erste Mahnung. Bin auf diese Art und Weise bisher eigentlich immer gut gefahren.

Gruss
Steffen
__________________
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
StSnake ist offline  
 

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