geht leider nicht, das wahr ein Screenshot
Hallo
Da man ja bei Photoshop nie auslernt, vorallem wenn man hier im Forum stöbert, hab ich mal wieder ein Tut durchgespielt. Das Bild für meine Arbeit hab ich von einer Fotografenseite aus dem Internet, da ich aber die Adresse nicht mehr weis, kann ich auch nicht nachfragen ob ich das Bild so veröffentlichen darf, kein verkauf und nur als Referenz oder Tut auf meiner privaten HP.
Also zur Frage, wie weit muß ein Bild verändert werden damit es da keine Probleme gibt. Wie gesagt, wenn ich die URL noch hätte, würd ich gern einen hinweis zum Urheber geben.
Gruß, Bany
geht leider nicht, das wahr ein Screenshot
Da bleibt eigentlich nur - schwärzen oder Glück haben, dass es keiner merkt! Bin so ganz nebenbei Knipser und weiß, dass im allgemeinen alle Fotos dem Urheberrecht unterliegen. Hier dürfte es ein Agenturfoto sein - ich wäre da sehr vorsichtig.
Viele Grüße JG
zu lehrzwecken darf man bilder verwenden.
Ich wäre da trotzdem vorsichtig mit, ein Foto für ein öffentliches Tutorial zu benutzen, wo das Einverständnis des Urhebers nicht gegeben ist.
Aber das Bild ist klasse, Bany64!
Grüße, Terry
ja natürlich, es ist immer besser das einverständis zu haben.
vorsicht ist die mutter der porzellankiste!![]()
nun gut, dann wird die Arbeit wohl in einer dunklen Ecke meiner Festplatte verkümmern müssenund für diese art Bild eignet sich nun mal nur ein Professionelles Foto.
Da dies wie gesagt auch als Tut verwendet werden kann, ist natürlich auch das unveränderte Foto am anfang zu sehen. Werd mal schaun ob ich ein Foto von einem Fotografen bekomme und dann das ganze nochmal in angriff nehmen, kennt jemand eine gute Quelle?
Gruß, Bany
@Terry, Danke für das Kompliment
Zitat von Bany64
das hier kennst du?
ohoh, vorsicht ! zum einen gibt es das urheberrecht und zum anderen das recht am eigenen bild (des models).
die aussage das es zu lernzwecken frei ist ist schlichtweg falsch.
bany, bei interesse stell ich dir ein foto fürs tut zur verfügung, kannst dich ja mal auf meiner hp umsehen, url steht im profil
gruß,
erwin
vielen Dank für euere Tipps
@esart, werde gern auf dein Angebot zurück kommen, da sind einige super Bilder dabei
Gruß, Bany
Hi!
Ich meine mich zu erinnern, dass ein Bild zu 60% entfremdet werden muß, damit die Rechte entfallen!
auch falsch......
als fotograf schlag ich mich damit oft genug rum, es ist fazinierend wie mit den rechten anderer rumgesprungen wird.
30 jahre nach dem tod entfallen die rechte.
gruß,
erwin
auch falsch..Zitat von esart
beim Urheberrecht sind es 70 Jahre nach dem Tod im allgemeinen Fall.
Adrian
smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)
zimtkorn AG // applications & internet solutions
XING-Profil: Adrian Locher
Hallo Leute
Hab jetzt selbst noch mal im Web gesucht und diese Seite gefunden.
Das Thema, ein Bild zu verändern und veröffentlichen, wie in meinem Fall, hab ich zwar auf die schnelle noch nicht gesehen, jedoch sind einige sehr interessante § zu Lesen, zb. § 2.4. Darf man Passfotos kopieren oder einscannen und auf eine Website stellen?ich kann mir vorstellen, dass dieses Recht des Fotografen schon einige male verletzt wurde.
Aber Vorsicht, diese Seite ist .at, in wie weit diese Rechte auch für andere Länder gelten.....???
Gruß, Bany
Zitat von adi-sign
@adrian:
stimmt, bitte entschuldige meinen tippfehler !
@bany:
ich denke nicht das ein fotograf großes aufheben macht wegen eines passbildes (das ja doch eh recht häufig ein automat macht).
auch pressefotos sind wieder anders zu bewerten als "lichtbildwerke" (begriff aus den urheberrecht).
grade im aktbereich ist häufig auch noch wichtig welche rechte der fotograf selber an dem bild hält mit ausnahme des urheberrechts, welches er immer hat. in sachen verwertungsrechte sieht es nämlich wieder ganz anders aus.
ums kurz zu fassen - frag den fotografen und wenn du das ok kriegst ist alles in butter :-)
cya,
erwin
p.s. mein angebot steht, zumal ich ja eine galerie "remakes" führe auf meiner seite.
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