Hallo,
interessierte mich auch mal was das eigentlich genau ist und habe folgendes gefunden:
Gegen eine Weiterveräusserung durch den Computerbesitzer (Endverbraucher) scheint nix zu sprechen. Fraglich ist nur inwieweit bei diesen OEM-Versionen Support udergl. durch Adobe gewährleistet ist.OEM Abk. f. Original Equipment Manufacturer, dt. Verarbeiter von Originalprodukten. Unter OEM-Software versteht man Programmversionen, die von Geräteherstellern (in der Regel PC-Herstellern/Händlern) bei Softwarefirmen in großer Stückzahl gekauft und an den Kunden erheblich preiswerter mit dem gekauften Endgerät weitergegeben werden (meist im Kaufpreis inklusive). Oft gehört zum Lieferumfang eines gekauften PC das »Betriebssystem »Windows oder Textverarbeitungen, Office- Pakete etc. Hier handelt es sich meist um OEM-Software. Diese darf nur zusammen mit einem Gerät verkauft werden.
Wie schon mal anderswo hier zu einen solchen Thema geäussert wurde, wird wohl vom Verkäufer gesichert sein müssen, das er weiterhin keine "sicherheitskopie" seiner ehemaligen OEM-Version nutzt.
Darüber hinaus hab ich ein BGH-Urteil zu diesem Thema gefunden, wonach sinngemäß mit dem Verkauf an den "Computerhersteller" Urheberrechtliche Ansprüche (Nutzungs- und Verwertungsrechte) erlöschen. Genaueres dazu ist hier zu finden
MasterL


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