Gelöscht (...)
Geändert von kinoalex (17.01.2008 um 18:34 Uhr)
[OT]
moin Paul,
auch wenn ich dir inhaltlich voll zustimme, fällt mir wieder der alte Spruch mit dem Glashaus, den Steinen und dem drin sitzen ein
nach langem Vokal bzw. Diphthong gilt nach wie vor das "ß" als richtige Schreibweise, nur nach kurzem Vokal wird nach NDR jetzt "ss" statt dessen geschrieben(Duden-Link dazu)
also "Scheiße" und eben nicht "Scheisse"
auch dieses Wort steht im Duden
[/OT]
Danke.
kinoalex, es ist nun mal so: wenn ihr euch nicht einmal bemüht, die Sache professioneller ranzugehen, werdet ihr einfach keinen Glück haben. Man muss kein Rechtschreibprofi sein, um ein Wörterbuch zu benutzen, und erst recht nicht, um zu erkennen, dass dasselbe Wort in dem einen Text an verschiedenen Stellen unterschiedlich geschrieben wurde. Ich bin nicht einmal Deutscher, und ich erkenne Duzende von Rechtschreibfehlern. Meine 13jährige Nichte würde sich totlachen.
Sowas sieht einfach schlecht aus. Wenn ihr die Rechtschreibung nicht beherrscht, wie sieht's aus mit dem Rest? Gibt's da eine Aufwandsentschädigung? Ihr braucht auch Minderjährige -- geht das einfach so? Oder gibt's da bestimmte Vorschriften und Regelungen, die ihr beachten müsst? Wenigstens doch die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten müsst ihr einholen, oder sehe ich das falsch? Seid ihr sicher?
Da Kinoalex seine Ausgangsfrage gelöscht hat, schließe ich hier einfach mal.
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