Hab da mal was in AGBs gelesen, in etwa:
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, das alle angebotenen Marken, Markenzeichen sowie deren Logos und Schriftzüge das Eigentum der jeweiligen Inhaber sind.
Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- bzw. Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber- bzw. Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstossen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.
Damit kann man sich glaub ich schon absichern. Muß mich auch noch klüger machen was das Thema angeht - brauchs auch bald
