hallo beisammen
genau vor der gleichen Situation stehe ich auch gerade.
Und besser als homer1968 hätt ichs auch nicht sagen können.
Sind wir wirklich die beiden einzigen??
@ homer1968: hast du inzwischen eine Lösung gefunden?
Grüße
martse
Tag Ihr,
vielleicht kann mir jenamd von Euch sagen, wie Ihr das gelöst habt!?
Das wäre großartig!
Nach Aussage unseres Steuerberaters (Stand: 30.07.2009) gilt folgende Regelung als rechtssicher:
Die Nebenleistung orientiert sich an der Hauptleistung:
- haben alle Waren im Warenkorb 19%, dann gelten für Vesandkosten und Nachnahmegebühren 19%
- haben alle Waren 7%, dann gelten bei Vesandkosten und Nachnahmegebühren 7%
- bei gemischtem Warenkorb orientiert sich die Nebenleistung ebenfalls an der Hauptleistung. Die Hauptleistung wird nun über den wertmäßig höheren Betrag ermittelt. Ist die Summer aller Artikelpreise, die mit 7% veranschlagt werden größer, als die Summe der Artikelpreise, die mit 19% Berücksichtigung finden, werden die Nebenkosten mit 7% beaufschlagt. (Und umgekehrt.)
Beispiel:
Warenkorb:
- 2 Bücher (7%) zu je 20,00EUR, also insgesamt 40,00 EUR
- 1 Bratpfanne (19%) zu 30,00 EUR
- Nachnahmegebühren (7%)
- Versandkosten (7%)
Hat da jemand eine Lösung, um dies in xtc umzusetzen?
Wie geht Ihr mit der Problematik um?
Lieben Dank im Voraus und Grüße
hallo beisammen
genau vor der gleichen Situation stehe ich auch gerade.
Und besser als homer1968 hätt ichs auch nicht sagen können.
Sind wir wirklich die beiden einzigen??
@ homer1968: hast du inzwischen eine Lösung gefunden?
Grüße
martse
[QUOTE=martse;932196
Sind wir wirklich die beiden einzigen??
martse[/QUOTE]
Nein, seid ihr nicht. Diese Thema wurde schon mehrfach in diversen Foren diskutiert. Sowohl in XT:C-Forum als auch im CAO-Forum gibt es einige Einträge dazu. Mit den in XT vorhandenen Mitteln gibt es nur eine Lösung, die lautet immer 19% berechnen. Ob es mittlerweile ein Fremdmodul gibt, dass die Unterscheidung beherrscht sollte evtl. Tante Google wissen.
Da wir selten 7% Ware haben, belassen wir es auch dabei immer mit 19% zu veranschlagen.
Tag Ihr,
vielen Dank für Eure Nachrichten.
Ich bin auch nicht weiter. Und Tante Google ist zwar schon an diesem Thema interessiert. Antworten hatte sie für mich allerdings nicht.
Da die Steuern abgeführt werden müssen, und ich dem Finanzamt bei fälschlich berechneten 19% statt 7% imgrunde zu viel abführe, geht das auf meine Kappe und wird wohl kaum als Hinterziehung geahndet werden können.
Der informierte Käufer könnte vermuten, er wäre bei richtiger Berechnung mit 7% günstiger davongekommen. Doch da es sich um eine Pauschale handelt, kann es ihm imgrunde ebenfalls egal sein, mit welchem Steuersatz der Verkäufer letztlich herumfuchtelt.
Daher werde ich benfalls bei Versand und Nachnahme ausschließlich mit 19% rechnen.
Bis sich das XT-Team bequemt. ;-)
Leider programmiere ich nicht gut genug.
Die logischen "Wenn-Dann" - Formeln, die zur korrekten Wahl zwischen 7% und 19 % im Bereich von Versand und Nebenkosten führen würden, scheinen mir jetzt nicht so schwieirg zu formulieren zu sein. Wahrscheinlich meine naive Sicht der Dinge. ;-) Das muss man doch umsetzten Können!?
Allerdings ist die Zuordnung zweier, verschiedener Steuersätzte für diese Leistungen im Adminbereich nicht einfach umzusetzen.
Wer traut sich? ;-)
Grüße
oli
...
wenn
Summe aller „19% - Artikel“ größergleich Summe aller „7% - Artikel“
= wahr
dann
Admineingabefeld für „Nachnahmegebühr – 19%“
und
Admineingabefeld für „Versandkosten – 19%“
sonst
Admineingabefeld für „Nachnahmegebühr – 7%“
und
Admineingabefeld für „Versandkosten – 7%“
... viel mehr kann es doch nicht sein, oder?
grüße
Das Thema ist schon sehr alt und ich vermute mal an XT 3.04 wird vom XT:Commerce Team nichts mehr Neues kommen. Die setzen momentan voll auf ihren kostenpflichtigen Veyton.
Evtl ist das Problem in einem der XT:C-Forks gelöst. Zum Beispiel hier http://www.xtc-modified.org/
Stell doch Deine Frage auch mal dort im Forum.
Hallo
Ich hole das Thema nochmal hoch, weil mein Kunde vor dem gleichen Problem steht ..
Er verkauft relativ viele Artikel zu 7%, aber eben auch einige zu 19%. Bisher hat er den MwSt-Satz der Versandkosten entsprechend angepasst, und möchte das gerne auch bei dem XT:C haben, das ich ihm gerade zurechtbastle ..
Gibt es da mittlerweile einen Workaround ..? .. Tante Google hat jedenfalls nichts Neues gefunden ..
.. und wenn es nicht geht: ist es denn "verboten", generell 19% auf die Versandkosten zu nehmen, wenn die Artikel auf der Rechnung nur 7% haben ..? In manchen ergoggelten Foren habe ich es so verstanden, daß die Rechnung dann nicht "korrekt" wäre .. *kratzamkopp*
EDIT:
oh, sorry, noch was vergessen .. muss in der Rechnung eigentlich bei jedem Artikel dabeistehen, welcher Steuersatz verwendet wird? .. das macht XTC wohl auch nicht automatisch ..
Geändert von wildmieze (07.08.2010 um 00:09 Uhr)
"dürfen" darfst du auf jeden Fall immer 19%, warum sollte das FA was dagegen haben, wenn du mehr Steuern berechnets (und dann natürlich auch abführst) als unbedingt nötig![]()
so weit ich weiß ja, ich kenne es jedenfalls nicht anders, Rechtsgrundlage dafür weiß ich aber auch nicht.
In der Praxis kenne ich es aber auch, dass nicht unbedingt immer direkt hinter dem Artikel 7 bzw. 19% steht, sondern weitgehend gar nix, und dann bei den (wenigen) 19%-Artikeln z.B. ein Sternchen (*) hinter dem Artikel/Preis steht und unten dann auf alle Artikel mit "Sternchen" ein anderer Steuersatz als auf den Rest berechnet wird, das wäre vielleicht ein Workaround für XTC?
Hmm .. stimmt, macht Sinn, daß das Finanzamt da nicht meckert^^ .. ich meine allerdings, ich hätte bei meinen Recherchen einen Rechnungsempfänger gefunden, der dann Schwierigkeiten beim Vorsteuerabzug o.ä. hatte. Ich finds aber auch spontan nicht wieder .. wobei das ja auch Humbug wäre, denn schließlich habe ich ja 19% abgegeben, dann soll er sich doch auch 19% ziehen können
Ja, die Sternchen-Methode habe ich auch schon gesehen. Auch schonmal ne extra Spalte mit A und B. Da müsste ich dann gucken, wie ich das XTC beibringe .. solange der Steuersatz des einzelnen Artikels irgendwie im Rechnungstemplate ankommt, sollte das machbar sein.. wobei .. wenn der Kunde darauf besteht, daß die MwSt bei den Versandkosten "flexibel" bleibt, dann musser vermutlich eh selbst die Rechnung schreiben/verändern, wenn ich da keine Lösung finde .. und dann kann er das Sternchen auch selbst hinpinseln
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