Hast du den Artikel u.U. nicht wirklich kopiert, sondern nur verlinkt?
Hallo,
hoffe ich kann mich klar ausdrücken. Und zwar, wenn ich einen Artikel kopiere um ihn dann in einer anderen Kategorie anzpassen d.h. zu bearbeiten - dann erfolgt eine Änderung bei allen kopierten Artikel automatisch - obwohl ich das nicht möchte. Wie kann ich das abstellen?
Hast du den Artikel u.U. nicht wirklich kopiert, sondern nur verlinkt?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nein, extra drauf geachtet, dass ich kopieren auswähle...habe jetzt z.B. in einer Kategorie 2 Artikel die gleich lauten - ändere ich den einen Artikel, ändert sich automatisch auch der andere Artikel. Muss doch irgendso ein "dämliches" Kästchen sein, was ich übersehe...
Ich hab noch nie in die gleiche Kategorie den gleichen Artikel kopiert...
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hört sich vll. blöd an aber ich habe Artikel da brauche ich nur die Jahreszahl und das angefügte Bild verändern, darum habe ich es kopiert. Aber evtl. ist ja genau das was du schreibst, dass Problem. In einer Kategorie den gleichen Artikel kopieren, evtl. ...
Vll. liegt es an dem Kästchen "Attribute übernehmen"....was hat das Kästchen für einen Sinn? Ist nämlich immer angekreuzt.
Geändert von scp06 (09.01.2010 um 19:02 Uhr)
Wenn du Attribute angelegt hast, also bspw. Größenauswahl, werden diese übernommen oder nicht.
Den Artikelnamen änderst du aber schon, ja?
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Den Artikelnamen ändere ich. Ich habe jetzt mal bei der Kopierauswahl alles Kreuze aus den Kästchen genomme...u.a. das mit Attribute und jetzt klappt es.
Dank dir.
Es gibt ja soviel Sachen, die man als Neueinsteiger bei Gambio oder überhaupt in eine Shop-Geschäft beachten und verändern muss. Hätte ich niemals gedacht, wie umfangreich das alles ist. Bin schon froh, dass die ganze Installation mir (gegen Bezahlung natürlich) abgenommen wurde. Ich habe gedacht, Gambio hätte auch ein eigenes Hilfe-Forum, aber ich kann dergleichen nicht finden.
Kannst du mir denn sagen, welche Einstellung ich vornehmen muss, damit auf der Rechnung sofort der Widerruf etc. erfolgt?
Wie meinst du "auf der Rechnung"?
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Wenn ein Kauf erfolgt, wird doch eine Rechnung produziert. Dort soll dann sofort Widerruf etc. erscheinen - z.b. auf der Rückseite.
Also auf meinen Rechnungen steht das nicht. Werden denn überhaupt Rechnungen mit Vorder- und Rückseite generiert?
Ich nutze die Shop-Software nicht zum rechnungschreiben.
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Hab's glaube ich gefunden - schau mal unter Gambio / Rechnunge/Lieferungen /Konfiguration...hast recht unter Email rechnung steht nix von Widerruf. Aber wenn du die Ware dann verschickst und eine Rechnung beipackst, dann kann man das weiter konfigurieren.
Ein Widerruf taucht in meinen Rechnungen auch nicht auf. Der ist während des Bestellprozesses eingebaut, muss akzeptiert werden, kann runtergeladen werden und wird in der Bestell-Bestätigungs-Mail verschickt.
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Hier lies mal..Ich ich möchte erst nach Vertragsabschluss belehren.Der Zeitpunkt der Belehrung ist für die Dauer der Widerrufs- oder Rückgabefrist von großer
Bedeutung. Erfolgt die Belehrung vor oder bei Vertragsschluss, beträgt die Frist zwei Wochen.
Wird erst nach Vertragsschlussüber das Widerrufsrecht belehrt, gilt eine Frist von einem Monat
Hinweis: Eine Belehrung "vor oder bei Vertragsschluss" ist möglich, wenn Sie Ihre Waren
unverbindlich anbieten. Der Kunde gibt bei Ihnen eine Bestellung auf und Sie bestätigen entweder
den Eingang der Bestellung per E-mail mit beigefügter Widerrufsbelehrung (=Belehrung vor
Vertragsschluss) oder Sie nehmen die Bestellung gleich per E-Mail mit beigefügter
Widerrufsbelehrung an (=Belehrung bei Vertragsschluss).
Wenn Sie die Bestellung annehmen und damit den Vertrag schließen, die Widerrufsbelehrung (auf
Papier) aber erst mit der Ware schicken, dann belehren Sie auch erst nach Vertragsschluss.
Wenn Sie die Ware in Ihrem Online-Shop verbindlich anbieten und der Kunden mit seiner
Bestellung den Kaufvertrag bereits schließt, dann können Sie ihn auch erst "nach"
Vertragsschluss belehren.
Ich kenn die gesetzliche Lage, keine Sorge. Wenn du unbedingt eine Widerrufsfrist von einem Monat anbieten willst, dann mach das so.
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muss mich noch mal schlau machen...Sollte keine Belehrung sein sondern nur ein Ausdruck von meinem Rechtsberater...
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