ich hatte glaube im April schon "dran gedacht"
sehr sinnvolle Vorschrift, finde ich
Siehe:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...t-1656267.html
Wird das nicht umgesetzt, sind die Verträge zumindest unwirksam - vielmehr werden sich vermutlich eine Menge Abmahner herumtreiben die sich nur darauf freuen...
ich hatte glaube im April schon "dran gedacht"
sehr sinnvolle Vorschrift, finde ich
... ich habe mittlerweile gesehen, daß einige den Button mit dem Wort "Kaufen" statt "Bestellen" beschriften. Was meint Ihr, ist das eine eindeutige Formulierung? .. Thomas, machst Du das nicht auch so? Hab jetzt nicht weiter durch den Bestellvorgang geklickt und weiß daher nicht, ob das der "letzte Button" ist![]()
"jetzt kaufen" habe ich formuliert, hört sich etwas "flüssiger" als nur "kaufen" an, finde ich
http://www.shopbetreiber-blog.de/201...button-losung/Die Gesetzesbegründung nennt für solche anderen Beschriftungen ein paar Beispiele:
„kostenpflichtig bestellen“
„zahlungspflichtigen Vertrag schließen“
„kaufen“
Nicht zulässig sind hingegen:
„Anmeldung“
„Weiter“
„Bestellen“
„Bestellung abgeben“
interessant dazu auch: http://www.internetworld.de/Nachrich...auf-67886.html
Ah, ok .. ich kenn mich in Politik nicht so aus und wusste nicht, daß Gesetzentwurf / Begründung quasi mit "dazugehören" und dachte, es hängt nur an den paar Zeilen, die jetzt neu im BGB stehen ..
Danke![]()
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