Meinst Du vielleicht "Provision" statt "Kommission"?
Bei "Kommission" macht Dein Beitrag für mich persönlich wenig Sinn.
Hallo Ihr Lieben,
da ich nun schon seit Tagen herumgoogle und noch nicht wirklich fündig geworden bin, habe ich mich entschlossen, mich nun doch mal an die netten Menschen in diesem Forum zu wenden.![]()
Ich bitte um Nachsicht, falls ich im falschen Thread gelandet bin, oder die Fragen schon woanders beantwortet wurden!! Vielleicht findet der eine oder andere diese Fragen auch äußerst langweilig. Aber mir ist das wirklich wichtig und ich möchte nur sichergehen.
Also:
Ich hab momentan einen onlineshop. Jetzt suche ich nach Einzelhändlern, die ein Ladengeschäft haben und die Ware auf Kommissionsbasis verkaufen möchten.
Liege ich richtig, dass ich die Ware auf Kommissionsbasis anbieten darf, obwohl ich weder Hersteller, noch Großhändler bin?
Kann ich die Ware weiterhin zusätzlich selber über das Internet verkaufen? (Natürlich nicht den Teil der Ware, den ich in Kommission gebe)
Ich nehme an, mein Gewerbeschein braucht auch eine Auffrischung ? (Bis jetzt steht dort nur Internethandel) Wenn ja, wie lautet die genaue Bezeich nung?
Kann ich trotzdem Kleinunternehmer bleiben?
Ich wär sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet!!
Liebe Grüße
Yvi
Meinst Du vielleicht "Provision" statt "Kommission"?
Bei "Kommission" macht Dein Beitrag für mich persönlich wenig Sinn.
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Phoebe in Friends S05E14
Hallo ...
@LimaX
Kommission wurde aus dem englischen Wort commission eingedeutscht, die deutsche Übersetzung lautet "Provision"
@sunbunny
Auf welchem Wege Sie Ihre Ware verkaufen, interessiert keinen Menschen. Auf Kommissionsbasis zu verkaufen, kann eine Absatzmöglichkeit sein, wenn die Gewerbeanmeldung auf z.B. "Groß- und Einzelhandel mit Haushaltwaren" lautet, dann umfasst dies alle denkbaren Absatzwege.
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
Die Übersetzung mag ja stimmen (bzw. stimmt). Lediglich die "Eindeutschung" kann ich nicht nachvollziehen: Ich habe schon oft bei Getränkehändlern auf Kommission(sbasis) gekauft. Das bedeutet in meiner Branche, daß ich eine größere Menge abnehme / geliefert bekomme, als ich wahrscheinlich brauchen werde. Wenn ich dann die überzählige Ware zurückgebe, wird mir lediglich die verbrauchte Ware berechnet. Das hat aber alles nichts mit einer Provision zu tun.
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Phoebe in Friends S05E14
Hallo,
erst mal lieben Dank für eure Antworten!
@LimaX
Ich war eigentlich auch der Meinung, dass „Kommission“ und „Provision“ in diesem Zusammenhang das selbe bedeuten.
Ich suche einfach nach einer Möglichkeit, die Ware über andere Einzelhändler anzubieten, wobei diese für den Verkauf eine bestimmte Provision erhalten. Das ist, denke ich, das Anbieten von Ware auf Kommissionsbasis. Da ich mich erst seit ein paar Tagen mit dieser Möglichkeit beschäftige, wollte ich nur noch mal sichergehen, bzw. nachfragen, was für Bedingungen ich für diesen „Kommissionsvertrieb“ erfüllen muss. Aber scheinbar mache ich mir da zu viele Gedanken.
@BEBOUB
Das Problem ist, dass auf meinem Gewerbeschein nur „Internethandel mit Textilien,…“ steht. Sollte dieser jetzt ergänzt werden mit allgemein „Groß- und Einzelhandel mit …“?
Vielen Dank nochmal
Und liebe Grüße
Yvi
Hallo ...
@LimaX
So, wie Sie Ihre Tätigkeit schildern, handelt es sich hier auch nicht um ein Kommissionsgeschäft i.S.d. §§ 383 ff. HGB, sondern "nur" um ein zugesichertes Rückgaberecht im Falle des Nichtverkaufs.
Beim "echten" Kommissionsgeschäft ist die Ware gemäß den Weisungen des Kommittenten (z.B. Preis, Lieferzeit, Verkaufseinheit usw.) zu verkaufen und der Kommissionär wird schadensersatzpflichtig, wenn er dies nicht tut.
@sunbunny
Den Gewerbeschein sollten Sie vielleicht um den Zusatz: "Groß- und Einzelhandel mit Textilien" ergänzen.
Dem Thema Kommissionsgeschäft selbst stehe ich jedoch sehr skeptisch gegenüber, weil Sie im Zweifel als "kleiner Lieferant" ohne ausgereifte Kontrollmechanismen keine Möglichkeiten der Preiskontrolle haben.
Im Regelfall nehmen die Händler die Kommissionsware gerne auf, weil sie ja "nichts kostet". Sie schlagen 500% auf den empfohlenen Preis auf und sahnen ab, bei jedem einzelnen Stück, dass sie verkaufen, was natürlich nicht viel ist. Nach Saisonende wird die Restware zurückgegeben und der Kommittent schaut in die Röhre.
Der Kommittent im Gegenzug, der sich ja vernünftige Umsätze versprochen hat, fängt dann an, an der Ware herumzumäkeln (schmutzig, zerrissen usw.) und versucht Abzüge zu berechnen, um seinerseits die ihm entstandenen Kosten zu decken, zumindest teilweise.
Kurzum... es macht viel Arbeit, es ist viel Ware im Umlauf, aber wenn das System nicht ausgereift ist, dann kann es ein böses Ende nehmen.
Vielleicht denken Sie lieber mal über ein ausgereiftes Rabatt- oder Bonussystem nach. Nach Umsatz gestaffelte Boni, die am Jahresende ausgeschüttet werden, animieren die Abnehmer höhere Stückzahlen zu verkaufen und schaffen Bindungsfaktoren an Lieferanten, weil der Umsatz ja geschafft werden muss, um den Bonus zu erhalten.
MfG
BEBOUB
I N F O:
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Danke, §383 HGB war sehr aufschlussreich. Meine Verwirrung in dem Fall wäre dann geklärt.
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Phoebe in Friends S05E14
Hallo BEBOUB,
vielen lieben Dank für die netten Hinweise! Das mit dem Rabattsystem klingt sehr interssant. Da werde ich mal sehen, was sich so auf die Beine stellen lässt. Auf jeden Fall werde ich jetzt erst mal meinen Gewerbeschein erweitern.
Herzlichen Dank nochmal
und liebe Grüße
Yvi
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