TP Underground Lounge 07/08
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Alt 10.08.2007, 11:32   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
castortroy macht alles soweit korrekt

Rechnung für das ganze bisher gelaufene Jahr stellen trotz Mini-Job


Hi,

ich hätte da mal eine Frage:

Ich habe seit Anfang des Jahres (Januar) bis diesen Monat (August) in einer Firma gearbeitet, bei der ich auf Grund meines Status (Student) einen Minijob als Aushilfskraft hatte. Mit 10 Euro pro Stunde waren mit 40 Stunden 400 Euro im Monat sicher.
Jedoch habe ich mehr gearbeitet und alle "Überstunden" aufgeschrieben. Damit habe ich ein ganz schönes Konto an Überstunden gesammelt, die ich nun über eine Rechnungsstellung ausgezahlt bekommen und eine kontinuierliche Auszahlung mit 400 Euro pro Monat verhindern möchte.
Die Firma sagt, ich soll ihr einfach eine Rechnung stellen.
Jetzt ist meine Frage, welchen Rechtsstatus ich haben muss, um diese Rechnung(mit Steuernummer) stellen zu können.
Muss ich mich selbständig machen?
Ich würde unter die Klein-Unternehmer-Regel fallen und könnte einfach die Stunden mit dem Stundensatz multiplizieren, jedoch geht es mir nur um das Geld. Also bräuchte ich lediglich eine Steuernummer.

Steuerrechtlich gibt es keine Probleme, wenn ich eine Rechnung über den Zeitraum stelle, in dem ich 400 Euro monatlich bezogen, aber für mehr gearbeitet habe und diesen Rest nun in Rechnung stelle?

Vielen Dank für eure Hilfe.
castortroy ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.08.2007, 13:21   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

Sie werden von der Firma gerade über den Tisch gezogen!

Steuerrechtlich gibt es kein Problem, es gibt ein sozialversicherungsrechtliches Problem, denn hier werden Sozialabgaben vorenthalten.

Wären Sie ordentlich ausbezahlt worden, so kämen Sie in die Gleitzonenregelung und es wären anteilige höhere Sozialabgaben fällig gewesen, als mit der pauschalen Abgeltung über die geringfügige Beschäftigung.

Kurzum... man kann nicht einerseits angestellt sein, andererseits für das gleiche Unternehmen auf selbständiger Basis tätig sein. Es handelt sich hier um ein Arbeitsverhältnis und dies ist sozial- und lohnsteuerpflichtig.

Lassen Sie sich nicht auf den Unfug ein, das Unternehmen bekommt dadurch Probleme und Sie bekommen einen erheblichen Mehraufwand. Abgesehen davon, erhalten Sie eine Ordnungsstrafe für die verspätete Gewerbeanmeldung.

Bestehen Sie auf Auszahlung der Überstunden und gut ist es. Es kann nicht Ihr Problem sein, dass das Unternehmen Ihre Arbeitskraft in Anspruch nimmt und Ihnen dann auch noch sagt: "Jetzt schaff mal die Voraussetzungen, dass wir Dir die Kohle überhaupt erst zahlen!"

Viel Erfolg dabei!

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2007, 14:19   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
castortroy macht alles soweit korrekt
Also es ist folgendermaßen:

Ich habe bei der Firma mein Praktikum absolivert und nach diesem weiterhin für die Firma als Aushilfskraft mit einem Stundenlohn gearbeitet. Auf Grund meines Status als Student habe ich die 400 Euro beibehalten, obwohl ich von vornherein Rechnungen über einen höheren Betrag hätte schreiben können, da ich mehr Stunden gearbeitet habe. Da ich aber noch keine Steuernummer besitze oder selbstständig bin, kann ich keine Rechnungen stellen.
Somit habe ich ein Stundenkonto bei dieser Firma, welches die Differenzstunden zu den bezahlten 40 Stunden pro Monat gut geschrieben hat.
Nun bin ich am Ende meines Studiums und würde gerne das restliche Geld in Rechnung stellen. Meine Bedenken sind nun, ob es steuerrechtlich Folgen haben kann, wenn ich mich jetzt selbstständig mache, nur um die restlichen Stunden in Rechnung zu stellen?
Das Geld habe ich vorher verdient, besitze es doch erst dann, wenn ich die Rechnung stelle und bezahlt werde. Ist es dann nicht egal, wann der Verdienst statt fand?
Müsste ich denn nun, wenn ich die Rechnung stellen würde, für die letzten Monate auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, wenn es sich um eine Arbeit als freier Mitarbeiter handelt? Das Unternehmen stellt sonst freie Mitarbeiter (Selbstständige) ein, die dem Unternehmen ihre Leistung in Rechnung stellen. Ich möchte dies im nachinhein für meine gesammelten Stunden ebenfalls tun.
castortroy ist offline   Mit Zitat antworten
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