|
Meine Güte, es ist aber nun mal so, wenn Du es umgehen willst, schreibe in etwa folgendes in die Auftragsbestätigung.
Hiermit beauftragen wir xyz mit den laut in Angebot 123 beschriebenen Leistungen. Wir wünschen, dass die Leistungen unverzüglich durchzuführen sind.
Uns ist bekannt, dass wir damit auf unser Widerrufsrecht verzichten, da wir hiermit eine Zustimmung zur sofortigen Leistungsaufnahme erteilen.
Wo ist da nun das Problem? Kunden die sich an dem Passus stören, sind dann eh die, die später Probleme machen.
|