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Alt 17.08.2007, 06:18   #1
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rami8585 ist auf einem guten Weg

Auftrag abgebrochen - was nun ?


Hallo,

ich habe zwar schon eine Lösung dafür aber mich würde trotzdem mal interessieren wie Ihr das so macht, wenn Ihr mit etwas beauftragt werdet, ca. 1 Woche damit beschäftigt seid und der Kunde dann auf einmal sein Geschäftsvorhaben auf Eis legt und das "Produkt" nicht mehr möchte weil er seine Pläne geändert hat.

Ich hab´s so gemacht dass ich ihm einfach nur die bisher angefallene Arbeit berechnet habe = ist denke ich für beide Seiten fair. Was meint Ihr?
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Alt 17.08.2007, 10:03   #2
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astr0naut hilft, wo's gehtastr0naut hilft, wo's gehtastr0naut hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
...die bisher angefallene Arbeit berechnet ...
was sollte man auch sonst berechnen. ich würde es auch vom umfang/aufwand abhängig machen. bei einer halben stunde o.ä., würde ich es mir überlegen. von wegen kulanz und so...
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Alt 17.08.2007, 10:11   #3
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Benutzerbild von rami8585
 
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rami8585 ist auf einem guten Weg
klar ich würde auch eine stunde nicht berechnen das gehört immer noch zu kulanz, aber in diesem fall ist es eine woche :-)

aber wenn der kunde mit widerrufsrecht 14 Tage / storno usw. kommt geht da nichts oder, ich meine ich hab ja schon geschuftet..?

so wie ich das kenne gibts bei design-arbeiten html php usw. kein widerrufsrecht da das ja individuell "angefertigt" wird?
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2007, 15:37   #4
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Ich denke, auf der sichersten Seite bist Du, wenn Du einen entsprechenden Passus in den Vertrag mit aufnimmst. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass geleistete Arbeit auch bezahlt wird (sofern es nicht Dein Verschulden ist, dass das Projekt nicht abgeschlossen wird), aber uneinsichtigen Kunden kann man das dann eben zur Not vor die Nase halten, bzw. wissen die dann von vornherein, auf was sie sich einlassen. Ich bin da leider auch oftmals zu nachlässig bzw. gutgläubig Widerrufsrecht gibt es - soweit ich weiss - im B2B-Verkehr sowieso nicht.
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Ich weiss es doch auch nicht.
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Alt 17.08.2007, 16:22   #5
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$312d (3) BGB
Widerrufsrecht gibt zwar eigentlich nur bei B2C, wenn es aber in den AGB definiert ist und man nicht darauf hinweist, dass es nur für private Kunden gilt, erklärt man auch gewerblichen Kunden (B2B) ein freiwilliges Widerrufsrecht.

Aber ich glaube hier ist das Recht eh schon erloschen ...
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Alt 17.08.2007, 18:53   #6
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Gibt es einen unterschriebenen Vertrag?
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Alt 18.08.2007, 00:39   #7
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rami8585 ist auf einem guten Weg
@ thomas: klar, vertrag gibts

@webcreate:
Zitat:
Widerrufsrecht gibt zwar eigentlich nur bei B2C
das heißt wenn ich nem Privatkunden eine komplette Website in 5 Tagen erstelle und ihm damit ja auch Ideen biete, wie das Ganze aussieht, ein Konzept erstelle usw. kann er immer noch vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.. ? das müsste ja irgendwie geregelt sein dass sowas bei individuellen "dingen" nicht so ist.

also ich kenne das zb von spreadshirt.de, wenn man da ein individuell gestaltetes shirt kauft kammas nicht zurückgeben weil´s individuell erstellt wurde
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2007, 08:09   #8
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Hast Du Dir mal den Link angeschaut? Da steht doch was zu Beginn einer Dienstleistung.
Bei einem Shirt ist es eine individuelle Ware und auch dazu steht was in dem Link.
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Alt 18.08.2007, 11:00   #9
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Eben, man sollte schon unterscheiden ob reine Dienstleistung oder Ware (individuelle Ware kann sowieso nicht zurückgegeben werden). Da ist dann der Unterschied zwischen B2B und B2C nicht mehr groß. Hier gehts ja eigentlich um Vertragsbruch.

Versuch doch was entsprechendes in deine AGB aufzunehmen... mit dem du leben kannst und auch denkst das der Kunde es kann.

Bei solchen Dienstleistungen gehört für mich als Kunde z.B. auch dazu, das der Stand der Dinge mir gegenüber auch ständig dokumentiert/abgerechnet wird.
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2007, 11:29   #10
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Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Versuch doch was entsprechendes in deine AGB aufzunehmen... mit dem du leben kannst und auch denkst das der Kunde es kann.
Hat doch eigentlich schon das BGB gemacht.
Wenn ein Auftrag erteilt wurde, eine Auftragsbestätigung erteilen lassen, in der das Datum der Arbeitsaufnahme definiert ist und gut ist.
Hast Du dann begonnen und er will widerrufen, kann er es nicht.
Ob dann eine Auftragskündigung erfolgt ist was anderes, aber da kann man dann bis zum Punkt x abrechnen.
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Alt 18.08.2007, 11:35   #11
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Zitat:
Zitat von webcreate Beitrag anzeigen
Ob dann eine Auftragskündigung erfolgt ist was anderes, aber da kann man dann bis zum Punkt x abrechnen.
Darum gehts hier doch aber oder nicht?

Wenn man Anbieter von "größeren" Dienstleistungen ist, sollte man imho über entsprechende AGB nachdenken. Nur das wollte ich damit ausrücken.
Klar kann ich auf Einhaltung des Vetrages pochen und das ganze aussitzen oder vor Gericht zerren, aber ob das sinnvoll ist...
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2007, 12:14   #12
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Sicher sind AGB sinnig, jedoch muss dieser Punkt nicht explizit hinzu, da das im BGB geregelt ist.
Jedoch sollte man imho hier aufpassen, was Widerruf ist und was Rücktritt ist. Bei einem Rücktritt von einem Vertrag bzw. einer Kündigung, kann man auch Schadensersatz verlangen, was bei einem Widerruf nicht der Fall ist.

Aber da sollte man sich ggf. fachlich beraten lassen, ich meine es jedoch so im Hinterkopf zu haben.

Ich habe solch einen Passus jedoch auch extra auf der Auftragserklärung stehen, sicher ist sicher.
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>>> der code ist so scheisse, soweit hab ich nicht gelesen <<<
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Alt 18.08.2007, 21:11   #13
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rami8585 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Bei solchen Dienstleistungen gehört für mich als Kunde z.B. auch dazu, das der Stand der Dinge mir gegenüber auch ständig dokumentiert/abgerechnet wird.
=> wurde ja auch. Der Kunde hatte einen passwortgeschützten ZUgriff, über den er täglich die Fortschritte einsehen konnte. Mach ich bei allen Kunden so.


Zitat:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen (...) Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
=> ok das hört sich ja alles gut an, aber anscheinend muss ich dann beim Webdesign/Programmierung nun doch ein Widerrufsrecht anbieten... ?
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2007, 14:27   #14
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Zitat:
Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
=> wurde ja auch. Der Kunde hatte einen passwortgeschützten ZUgriff, über den er täglich die Fortschritte einsehen konnte. Mach ich bei allen Kunden so.
Eine Möglichkeit anbieten, über die ein Kunde was nachschauen kann, ist kein aktives unterrichten!

Zitat:
=> ok das hört sich ja alles gut an, aber anscheinend muss ich dann beim Webdesign/Programmierung nun doch ein Widerrufsrecht anbieten... ?
Genau. Und gschickterweise fängst Du mit dem Programmieren erst dann an, wenn diese Frist abgelaufen ist, dann geht auch nichts schief.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2007, 14:36   #15
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rami8585 ist auf einem guten Weg
ja ich hab ja nicht gesagt "hier, die zugangsdaten" und ihn allein gelassen hab täglich telefonischen kontakt mit dem kunden und alles im detail besprochen, fortschritte etc.

Zitat:
Genau. Und gschickterweise fängst Du mit dem Programmieren erst dann an, wenn diese Frist abgelaufen ist, dann geht auch nichts schief.
hört sich für mich irgendwie nicht plausibel an. das kann doch nicht sein dass ein Programmierer 13 Tage arbeitet und der Kunde am 14. sagt "Nö, habs mir anders überlegt".

Da muss im Gesetz bestimmt irgendwas entsprechendes drüber stehen...
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
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