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Alt 20.08.2007, 22:36   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2007
Indiansummer02 macht alles soweit korrekt

Unternehmensgründung in Testphase nötig?


Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe keine Antwort auf meine Fragen in den vorangegangenen Themen finden können, daher also meine Fragen nun an Euch:

Ich möchte mich vielleicht im nächsten Jahr selbständig machen und Kunsthandwerk aus Südamerika in Deutschland vertreiben. Nun würde ich während einer Testphase neben meiner nicht selbständigen Tätigkeit gern hin und wieder schon mal einiges verkaufen (Kunsthandwerkermärkte, Flohmärke), um zu sehen, wie das Interesse ausschaut.
Wie ist die rechtliche Situation? Normalerweise müsste ich wahrscheinlich morgen dafür ein Einzelunternehmen gründen, um diese Dinge (zunächst nur ein kleiner Zuverdienst) legal zu verkaufen. Aber meine Idee ist, irgendwann einmal meinen jetzigen Arbeitsplatz zu kündigen, um dann richtig loslegen zu können. Wenn ich dann nach 3 monatiger Sperre Anspruch auf Arbeitlosengeld habe und somit auch den Antrag auf Gründungszuschuss stellen kann, wird man mir dann vorwerfen, es gäbe bereits ein Unternehmen, oder?
Habe ich eine Chance als Privatperson gelegentlich ein wenig Neuware auf Flohmärkten zu verkaufen, ohne Probleme zu bekommen? Und wie sieht es mit dem Verkauf über Ebay aus? Dürfte ich diese Waren bis zu einer begrenzten Summe als Privatperson verkaufen?
Lieben Dank im voraus!!
Indiansummer02 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 21.08.2007, 09:47   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

die Gewerbeordnung ist da eindeutig, d.h. das Gewerbe muss mit Aufnahme gleichzeitig angezeigt werden.

Es gibt keine "Testphasen", die immer mal wieder in den Foren nachgefragt werden. Wie sollte man auch eine Testphase bewerten... gäbe es Testphasen, dann würde man nie wieder ein Unternehmen erleben, das Gewinne macht, weil die Hälfte der Umsätze unter der Theke laufen würden, um ja nur keinen Gewinn auszuweisen.

Also... es gibt keine Testphasen und gut isses.

MfG
BEBOUB
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2007, 09:55   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Augsburg
webdepp macht sich hier sehr viel Mühe
Mal bei Google gesucht ??

"Kleingewerbe", "verkaufen", "Privatperson", "ebay" bieten dir in ihren unterschiedlichen Kombinationen eine erschlagende Fülle an Infos. Also wohl eher nicht.

Kurz:
  • Ja, grundsätzlich darfst du als Privatperson verkaufen.
  • Ja, wenn du dies tust, musst du damit rechnen, dass dir die Arbeitsagentur einen Gründerzuschuß versagt - als Sachbearbeiter würde ich dies tun. Heißt ja nicht zufällig so, das Ding. Warum also nicht dafür einsetzen, wofür es gedacht ist ?!
  • Nein, gerade bei ebay geht es nach geltender Rechtsprechung der meisten OLGs weniger oder nicht ausschließlich um die konkrete Summe, sondern vor allem um die Regelmäßigkeit.
  • Ja, selbstverständlich wirst du bei regelmäßigem Umsatz über dein Privatgeschäft schnell an die Grenze kommen, wo dieses halt nicht mehr privat ist - zumindest aus juristisch/steuerlicher Sicht
__________________
quo errat demonstrator
webdepp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2007, 10:00   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2007
gründer007 macht alles soweit korrekt
Lightbulb

meine Lösung


Hallo indiansummer,

ich hatte mal das gleiche Problem und habe es gelöst, in dem ich das Gewerbe zunächst auf eine andere Person meines Vertrauens angemeldet habe.
Wenn Du dann Deine Tätigkeit für dieses Unternehmen legalisieren willst, kannst Du Dich z.B. auf Minijob-Basis beschäftigen lassen oder vielleicht noch besser mit einer "kurzfristigen Beschäftigung". Letztere hat den Vorteil, dass Du wählen kannst, ob Dein Entgelt pauschal (ich glaube 30%) versteuert wird oder ob Du die Einnahmen zu Deinem Gehalt addierst und eine dementsprechende Individualsteuer bezahlst. Weiterer Vorteil: Du hast keine Einkommensgrenze, wie beim Minijob (400,-). Allerdings muss man beachten, dass nur max. 50 Tage im Jahr gearbeitet werden darf (oder 2 Monate am Stück). Näheres hierzu unter www.minijob-zentrale.de.

Der Verkauf von Neuwaren mit Gewinnerzielungsabsicht ist meines Wissens nach immer anmeldepflichtig. Ob ebay oder Flohmarkt, spielt dabei keine Rolle.

Gruß
gründer007
gründer007 ist offline   Mit Zitat antworten
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