danke!

also auf
dieser Seite habe ich ein bisschen gelesen:
Da steht nach meinem Verständnis, dass der Schuss auch nach hinten
losgehen kann.
Nun weiß ich nicht, ab wann man sich denn unrechtmäßig einen
Domainnamen angeeignet hat.
Nehmen wir mal an Du machst eine Diplomarbeit mit dem Namen
Rum-Museum-Flensburg und stellst sie unter diesem Namen ins Netz.
Nun kommt ein Projektentwickler und entwickelt tatsächlich ein solches
Museum, lässt sich den Namen schützen und verlangt die Herausgabe der
Domain.
Der Name der Domain hat ja nicht direkt mit unserer Tätigkeit als
Architekturbüro zu tun, sondern dokumentiert nur eine alte Arbeit.
Hat er also ein Recht auf Übergabe oder nicht?
fragt
Matthias