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Hallo ...
was die Gewerbeanmeldung angeht, so wird dort aus statistischen Gründen nach Haupt- oder Nebengewerbe gefragt, um landes- und bundesweit ermitteln zu können wieviele Haupt- und wieviele Nebengewerbe es gibt.
Was das ALG-1 angeht, so wird ein Erwerb neben dem ALG-1 als Nebenerwerb angesehen, wenn der Umfang nicht mehr als 15 Wochenstunden beträgt.
MfG
BEBOUB
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