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Thema: vorsteuer rückzahlung - wann?

  1. #1
    TP-Junior
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    11

    vorsteuer rückzahlung - wann?

    hallo,
    wird die vorsteuer aus rechnungen, quittungen usw. die man geleistet und in der umsatzsteuervoranmeldung an das finanzamt übermittelt hat eigentlich monatlich oder jährlich (oder gar nicht bzw. mit der einkommenssteuererklärung) zurückgezahlt?

    Danke,
    LG,
    Jörg

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Hallo,

    innerhalb von ein paar Tagen (bis zu 10) nachdem du deine USt.-VA abgegeben hast.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    1.743
    Hallo,

    bist du denn jetzt Kleinunternehmer oder nicht? Hast in einem anderen Thread etwas von "nicht Umsatzsteuerpflichtig (Kleinunternehmer)" geschrieben?

    Kleinunternehmer können keine Vorsteuer geltend machen.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.


  4. #4
    TP-Junior
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    11

    @mMaWeSol

    hallo mawesol und alle anderen :-))

    die eintragung im bogen für die steuerliche erfassung steht noch aus. ich möchte
    mich vorab nur so viel wie möglich informieren. das kleinunternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind stimmt vieleicht im grundsatz - die möglichkeit zur umsatztsteuer zu optieren ( 5 jahre bindung) besteht allerdings auch für kleinunternehmer. oder hab ich da was falsch verstanden?
    in meinem fall wäre es so, dass es wohl im hinblick auf die neuanschaffung eines leasingfahrzeuges besser ist, die vorsteuer geltend machen zu können, da in einer brutto-leasingrate von 400€ schon 63,87€ MwSt. drinstecken.

    da fällt mir ein: wie ist der "einnahmebetrag" aus der 1% regelung zu buchen? bei einem bruttolistenpreis von 35.000 € geht das FA ja von einer "einnahme" von 350,-€ aus. werden die genau so gebucht oder wird da die USt. noch rausgerechnet??? dem gegenüber stehen ja die ausgaben für die leasingrate von 400€. mindert also mein "einkommen" um 50,-€ Richtig? können bei der 1% Regelung eigentlich alle KFZ-Kosten (Tankbelege, Autowäsche, Reifen, Öl usw. ) als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?

    schönen Abend ;-))
    Jörg

  5. #5
    TP-Greis
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    Oct 2004
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    Hannover
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    5.875
    oder hab ich da was falsch verstanden?
    nein, hast du nicht.

    in meinem fall wäre es so, dass es wohl im hinblick auf die neuanschaffung eines leasingfahrzeuges besser ist, die vorsteuer geltend machen zu können, da in einer brutto-leasingrate von 400€ schon 63,87€ MwSt. drinstecken.
    ob das für dich besser ist musst du entscheiden. Du hast die für dich relevanten Daten. Da können wir kaum etwas zu sagen und die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung hast du ja anscheinend begriffen.

    bei einem bruttolistenpreis von 35.000 € geht das FA ja von einer "einnahme" von 350,-€ aus.
    pro Monat nicht vergessen

    dem gegenüber stehen ja die ausgaben für die leasingrate von 400€. mindert also mein "einkommen" um 50,-€ Richtig?
    mindert den Gewinn wenn wir schon genau sind. Einkommen im Steuerrecht ist etwas anderes. Den Begriff gibt es nämlich auch.

    können bei der 1% Regelung eigentlich alle KFZ-Kosten (Tankbelege, Autowäsche, Reifen, Öl usw. ) als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?
    wenn du die Kosten trägst ja

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  6. #6
    TP-Junior
    Registriert seit
    Aug 2007
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    11
    danke sven!

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