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Alt 02.10.2007, 11:14   #1
TP-Senior
 
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ECHT_nordisch bringt sich richtig einECHT_nordisch bringt sich richtig ein

von GmbH zu E.K.


Kann mir jemand sagen, welche Gründe / Vorteile / Nachteile es hat, von einer GmbH Form zu einer E.K. Form zu wechseln?
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Alt 02.10.2007, 11:31   #2
jessica
Guest
 
hmm ich glaube es kommt erstmal drauf an, wieviele mitarbeiter du beschäftigst, also wie gross dein unternehmen ist.
auf jeden fall ist es dann keine gesellschaftsform mehr, sondern nur noch ein e.k. (eingetragener kaufmann)

lg jessica
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Alt 02.10.2007, 11:37   #3
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Daran kann es eigentlich nicht liegen, dass sich jemand dazu entschließt, das glaub ich nicht, denn man kann auch alleine eine GmbH gründen!
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Alt 02.10.2007, 11:38   #4
jessica
Guest
 
Der wohl entscheidende Vorteil ist folgender:

Du haftest nur beschränkt. Die GmbH ist eine juristische Person. Die Gesellschafter haften nur in Höhe des Gesellschaftsvermögen, NICHT mit Ihrem Privatvermögen!!!


Ach ich sollte besser lesen, dann ist es wohl eher ein Nachteil. Du möchtest ja von einer GmbH zum e.k. hihi
sorry

Geändert von jessica (02.10.2007 um 11:44 Uhr).
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Alt 02.10.2007, 11:41   #5
jessica
Guest
 
Zitat:
Zitat von ECHT_nordisch Beitrag anzeigen
Daran kann es eigentlich nicht liegen, dass sich jemand dazu entschließt, das glaub ich nicht, denn man kann auch alleine eine GmbH gründen!
Ja da hast Du recht, aber wenn es um das Mindestkapital geht, vielleicht schon. Das beträgt ja 25.000 EUR, das muss sogar nicht mal ganz am Anfang gezahlt werden, sondern nur zur Hälfte aber nur wenn es sich nicht um eine 1-Mann Gründung handelt.

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Alt 02.10.2007, 11:42   #6
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Vielleicht braucht derjenige das freiwerdende Haftungskapital?
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 11:47   #7
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Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Vielleicht braucht derjenige das freiwerdende Haftungskapital?
Was wiederum nichts gutes bedeutet?
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Alt 02.10.2007, 11:48   #8
jessica
Guest
 
achso hab ich vergessen:

also wie gesagt, bis jetzt haftest du ja in der gmbh beschränkt, wenn du zum e.k. wechselst dann ist das nicht mehr so, denn dort haftet man unbeschränkt mit dem Gesellschafts- und Privatvermögen
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Alt 02.10.2007, 12:04   #9
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Zitat:
Zitat von jessica Beitrag anzeigen
achso hab ich vergessen:

also wie gesagt, bis jetzt haftest du ja in der gmbh beschränkt, wenn du zum e.k. wechselst dann ist das nicht mehr so, denn dort haftet man unbeschränkt mit dem Gesellschafts- und Privatvermögen
Was wiederum auch kein Fortschritt ist, oder? Hat das vielleicht irgendwelche Änderungen im Bezug auf Auslandsgeschäfte?
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Alt 02.10.2007, 12:12   #10
jessica
Guest
 
naja ich würde es in der gmbh sicherer finden, als dann als e.k. mit meinen privatvermögen zu haften. ich seh es ja an meinem chef, er ist total vorsichtig (ist e.K.). er riskiert nichts mehr, da er meint wenn was schief geht, ist er sein ganzes privates geld los...(dann hatte er mal ne rente)

Änderungen in den Auslandsgeschäften...hmmm...muss mal überlegen

Edit: Ich weiß es nicht genau...aber ich denke/glaube nicht *grübel*

Geändert von jessica (02.10.2007 um 12:23 Uhr).
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Alt 02.10.2007, 12:31   #11
jessica
Guest
 
Hab mal schnell gegoogelt. Hier mal ne kleine Übersicht der Vor- u. Nachteile:

e. K.
Vorteile:

Volle Selbständigkeit des Unternehmers, einheitliche Geschäftsführung, billige und schlagkräftige Verwaltung, ungeteilter Gewinn, individuelle Steuerung der Privatentnahmen, einfache Gründung und geringe Gründungskosten
Nachteile:

volle Verantwortung des Unternehmers, unbeschränkte Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen, hohe Arbeitslast, Leistungsvermögen, Kapitalkraft nur vom Inhaber abhängig

GmbH
Vorteile:

Haftungsbeschränkung der Gesellschafter, Gewerbesteuerersparnis

Nachteile:

Steuerliche Mehrkosten, Hoher bürokratischer Verwaltungsaufwand, Strengere formale Anforderungen, Gesellschafter müssen für Kredite i.d.R. persönlich haften


Quelle: http://www.sog.saarland.de
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Alt 02.10.2007, 12:39   #12
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Zitat:
Zitat von jessica Beitrag anzeigen
Gesellschafter müssen für Kredite i.d.R. persönlich haften
Vielen Dank für Deine Bemühungen!

Wenn Gesellschafter und Inhaber aber eine Person sind, ist es doch eigentlich egal, wobei ich persönlich dann immer noch die GmbH vorziehen würde!
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ECHT_nordisch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 12:43   #13
jessica
Guest
 
Ja das stimmt schon

Also wenn ich mich entscheiden müsste, würde ich wohl auch die GmbH wählen.

Falls noch fragen sind, ruhig fragen. Bin ja mal froh, auch helfen zu können

lg jessica
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Alt 02.10.2007, 20:33   #14
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rednug bringt sich richtig einrednug bringt sich richtig ein
In wieweit steuerliche Mehrkosten - kann man dies in Prozente ausdrücken?

Plane mich zu erweitern und werde mich aus diesem Grund auch konkreter mit der GmbH beschäftigen.

Gunder
rednug ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 21:04   #15
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Zitat:
Zitat von rednug Beitrag anzeigen
In wieweit steuerliche Mehrkosten - kann man dies in Prozente ausdrücken?
ich glaube, es sind hier eher Steuerberatungsmehrkosten als höhere Steuern gemeint.
In % lässt sich das kaum ausdrücken, der Buchhaltungsaufwand ist nun mal deutlich höher wegen anderen Anforderungen an die Bilanz

es gibt keinen "Inhaber" mehr, sondern statt dessen angestellte Geschäftsführer.
Hat die Konsequenz der Personalbuchhaltung (Sozialabgaben usw.), was u.U. Mehrkosten bedeutet, andererseits sind das dann gewinnschmälernde Lohnkosten

ist alles eine Frage, in welchem Umfang die Buchhaltung selber erledigt wird und ob bzw. was du einen Stb. - gegen Bezahlung - erledigen lässt.

Ich lasse meine Buchhaltung weitgehend vom Steuerbüro erledigen (inkl. Lohnkonten), unter dieser Voraussetzung hat mein Stb. mir von einer Änderung der Gesellschaftsform abgeraten. (bin voll haftender Privatunternehmer). Eine andere Gesellschaftsform würde zwar einiges an Steuern sparen, aber nicht in dem Umfang, was an zusätzlichen StB.-Kosten zusätzlich anfiele.
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