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10.10.2007, 13:41
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Entgelt aus Admin-Tätigkeit für internat. Community, wie regeln?
Hallo,
ich bin seit geraumer Zeit Admin einer nun schon recht großen Internet-Community und nun erlösen wir durch Banneranzeigen etc. soviel Geld, dass wir uns auch etwas auszahlen lassen können.
Es handelt sich um einen hohen dreistelligen Bereich, der pro Monat ausgezahlt werden soll.
Als möglicherweise komplizierende Umstände kommt hinzu, dass die Website international ist, d.h. eine Ltd. in UK existiert und der Hauptbesitzer ebenfalls Brite ist.
Weiterhin gehören mir 10% an der Website, wobei das monatliche Entgelt nicht 10% des Gewinns aus Anzeigen darstellt.
Was müssen wir für dieses monatliche Entgelt beachten, so dass da nicht irgendwelche Sozialbeiträge anfallen und die zu zahlende Steuer möglichst niedrig gehalten wird?
Ich hoffe, ich habe die Situation nicht zu unverständlich beschrieben.
Beste Grüße,
SprudelPaul
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10.10.2007, 18:17
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Zitat:
Zitat von SprudelPaul
Hallo,
Als möglicherweise komplizierende Umstände kommt hinzu, dass die Website international ist, d.h. eine Ltd. in UK existiert und der Hauptbesitzer ebenfalls Brite ist.
Weiterhin gehören mir 10% an der Website, wobei das monatliche Entgelt nicht 10% des Gewinns aus Anzeigen darstellt.
Was müssen wir für dieses monatliche Entgelt beachten, so dass da nicht irgendwelche Sozialbeiträge anfallen und die zu zahlende Steuer möglichst niedrig gehalten wird?
Ich hoffe, ich habe die Situation nicht zu unverständlich beschrieben.
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Da hast du mit wenigen Worten ein Riesenproblem skizziert.
Einkommensteuer:
Die wird durch Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Ich habe kein Doppelbesteuerungsabkommen zur Hand. Es besteht jedoch die Tendenz, die Besteuerung dem Land zu überlassen, in dem die Betriebstätte steht, also England. Da du nach den dürftigen Angaben (10% Vermögensbeteiligung, Anspruch auf Werbeeinnahmen) wohl als Mitunternehmer anzusehen bist, musst du die Einkünfte in England versteuern, also eine englische Einkommensteuererklärung abgeben.
Es mag jedoch sein, dass die Einkünfte in Deutschland nicht ganz wegfallen, sondern entweder im Rahmen eines Progressionsvorbehaltes erfasst werden (das erhöht nicht deine Einkünfte, aber deinen Steuersatz) oder die Einkünfte werden erfasst, eine etwaige englische Einkommensteuer wird darauf angerechnet.
Ich bedarf jedoch betonen, dass meine Kenntnisse in diesem Bereich sehr rostig sind. Vielleicht kann jemand anders noch erhellendes hinzufügen.
Aber dich wird nichts vorm Steuerberater retten, da die individuellen Einzelheiten nur intensiv geprüft werden können.
Rentenversicherung:
Deine Einkünfte sind meines Wissens nicht rentenversicherungspflichtig.
Da lauert irgendwo im SGB eine böse Überraschung für Lehrer, die monatlich 400 Euro abdrücken dürfen.
Das betrifft dich wohl nicht, aber besser du rufst bei der Rentenversicherung in Berlin an, wie die genau heißt, ist mir entfallen, musst du mal ergoogeln.
Krankenversicherung:
Wenn du Arbeitnehmer bist, ensteht für die Krankenversicherung die Frage, ob du hauptberuflich Arbeitnehmer oder Gewerbetreibender bist.
Da du keine Angaben hierüber gemacht hast, kann ich dir dazu nichts sagen.
Die Frage ist finanziell äußerst gefährlich.
Wenn du dich nicht krankenversichern willst, was kaum zu raten ist, wenn du nicht dich nicht privat versichern willst, was teuer werden kann, wirst du dich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Die IKK nimmt 14.1% bei einer Grundlage von 1835,... oder um den Dreh monatlich. Zum Glück gibt es den Passus, dass durch Steuerbescheid auch ein kleiner Wert an monatlichen Einkünften nachgewiesen werden kann, aber nicht unter 1225 monatlich (x 14,1% fallls Vereinigte IKK).
Beziehst du ein fettes Arbeitnehmergehalt, entfallen diese Sorgen für dich.
Gruß
Ralf
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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10.10.2007, 19:34
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Erst einmal Danke für deine ausführliche Antwort!
Zitat:
Zitat von Alberich
Da hast du mit wenigen Worten ein Riesenproblem skizziert.
Einkommensteuer:
Die wird durch Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Ich habe kein Doppelbesteuerungsabkommen zur Hand. Es besteht jedoch die Tendenz, die Besteuerung dem Land zu überlassen, in dem die Betriebstätte steht, also England. Da du nach den dürftigen Angaben (10% Vermögensbeteiligung, Anspruch auf Werbeeinnahmen) wohl als Mitunternehmer anzusehen bist, musst du die Einkünfte in England versteuern, also eine englische Einkommensteuererklärung abgeben.
Es mag jedoch sein, dass die Einkünfte in Deutschland nicht ganz wegfallen, sondern entweder im Rahmen eines Progressionsvorbehaltes erfasst werden (das erhöht nicht deine Einkünfte, aber deinen Steuersatz) oder die Einkünfte werden erfasst, eine etwaige englische Einkommensteuer wird darauf angerechnet.
Ich bedarf jedoch betonen, dass meine Kenntnisse in diesem Bereich sehr rostig sind. Vielleicht kann jemand anders noch erhellendes hinzufügen.
Aber dich wird nichts vorm Steuerberater retten, da die individuellen Einzelheiten nur intensiv geprüft werden können.
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Hm, ok das hört sich so kompliziert an, wie ich es befürchtet habe.
Würde es vielleicht ein wenig einfacher werden, wenn man die Beteiligung nicht berücksichtigen würde, denn dazu existieren auch noch keine schriftlichen Dokumente?
Zur Verdeutlichung, das monatliche Entgelt ist so oder so unabhängig von dem Mitbesitz, insofern als dass natürlich erst die Anzeigenerlöse uns in die Lage versetzen, ausgewählte Mitarbeiter an der Internet-Community zu bezahlen, jedoch stellt das Entgelt nicht 10% der Werbeeinnahmen dar, sondern wären weniger.
Das heißt, das Entgelt ist nicht an die Werbeeinnahmen gekoppelt, sollten die sich z.B. (kurzzeitig) verringern, bekäme ich immer noch die gleiche Summe.
Freier Mitarbeiter bin ich wohl auch nicht, da ich ja nur einen Auftraggeber hätte, richtig?
Zitat:
Krankenversicherung:
Wenn du Arbeitnehmer bist, ensteht für die Krankenversicherung die Frage, ob du hauptberuflich Arbeitnehmer oder Gewerbetreibender bist.
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Das Entgelt für die Admin-Tätigkeit wäre zusätzlich zu meinem Einkommen als Arbeitnehmer. Ich bin also glücklicherweise schon kranken- und rentenversichert.
Ich hoffe ja immer noch, dass jemand anderes in einer ähnlichen Situation ist oder jemand kennt, der dies ist.
Wenn das nämlich unheimlich hoher bürokratischer Aufwand ist und/oder nur sehr wenig Netto herauskommt, würden wir das nämlich bleiben lassen, so schade das auch wäre.
Danke nochmal für deine Antwort! 
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10.10.2007, 20:32
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Hm, ok das hört sich so kompliziert an, wie ich es befürchtet habe.
Würde es vielleicht ein wenig einfacher werden, wenn man die Beteiligung nicht berücksichtigen würde, denn dazu existieren auch noch keine schriftlichen Dokumente?
Klar ist das einfacher. Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug durch Untätigkeit ist immer einfacher. Ich will dich nicht erschrecken, aber du erwartest doch nicht ernsthaft eine Ermutigung?!
Zur Verdeutlichung, das monatliche Entgelt ist so oder so unabhängig von dem Mitbesitz, insofern als dass natürlich erst die Anzeigenerlöse uns in die Lage versetzen, ausgewählte Mitarbeiter an der Internet-Community zu bezahlen, jedoch stellt das Entgelt nicht 10% der Werbeeinnahmen dar, sondern wären weniger.
Das heißt, das Entgelt ist nicht an die Werbeeinnahmen gekoppelt, sollten die sich z.B. (kurzzeitig) verringern, bekäme ich immer noch die gleiche Summe.
Sage lieber, was es ist, nicht, was es nicht ist. Ganz schlau bin ich nicht geworden. Du hast also eine Mindestsumme und bist am Erfolg beteiligt oder nicht? Arbeitszeit und Arbeitsort bestimmst du vermutlich selbst. Auch das Arbeiten mit konkreten Zahlen (sie müssen ja nicht stimmen) würde eine Antwort erleichtern.
Freier Mitarbeiter bin ich wohl auch nicht, da ich ja nur einen Auftraggeber hätte, richtig?
Die genauen Kriterien für Scheinselbständigkeit kenne ich nicht. Du unterscheidest dich aber vom typischen Scheinselbständigen und damit Arbeitnehmer dadurch, dass du einen eigenen Arbeitsplatz und in deiner Zeit- und Aufgabengestaltung weitgehend frei bist. Das sind deutsche Kriterien. Ich bin noch nicht mal hundertprozentig sicher, ob du nicht Arbeitnehmer nach englischem Recht bist. Hier hilft eine Auskunft bei deiner Krankenkasse.
Das Entgelt für die Admin-Tätigkeit wäre zusätzlich zu meinem Einkommen als Arbeitnehmer. Ich bin also glücklicherweise schon kranken- und rentenversichert.
Maßgebend ist, was du hauptberuflich bist. Ich würde auch deinen Auftraggeber löchern, ob er dich versteuert.
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Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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11.10.2007, 09:29
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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[quote=Alberich;804667]Hm, ok das hört sich so kompliziert an, wie ich es befürchtet habe.
Würde es vielleicht ein wenig einfacher werden, wenn man die Beteiligung nicht berücksichtigen würde, denn dazu existieren auch noch keine schriftlichen Dokumente?
Klar ist das einfacher. Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug durch Untätigkeit ist immer einfacher. Ich will dich nicht erschrecken, aber du erwartest doch nicht ernsthaft eine Ermutigung?!
Aber in dem Fall ist das kein Betrug, ich habe ja keinerlei Vorteile dadurch, dass ich Mitbesitzer bin, das Entgelt bekäme ich auch, wenn ich nicht Mitbesitzer wäre.
Ich meinte natürlich nicht, dass ich das monatliche Entgelt verschweigen soll, sondern lediglich die irrelevante Beteiligung.
Ich habe derzeit keinerlei Einkommen, das aus der Beteiligung an der Site resultiert.
Zitat:
Zur Verdeutlichung, das monatliche Entgelt ist so oder so unabhängig von dem Mitbesitz, insofern als dass natürlich erst die Anzeigenerlöse uns in die Lage versetzen, ausgewählte Mitarbeiter an der Internet-Community zu bezahlen, jedoch stellt das Entgelt nicht 10% der Werbeeinnahmen dar, sondern wären weniger.
Das heißt, das Entgelt ist nicht an die Werbeeinnahmen gekoppelt, sollten die sich z.B. (kurzzeitig) verringern, bekäme ich immer noch die gleiche Summe.
Sage lieber, was es ist, nicht, was es nicht ist. Ganz schlau bin ich nicht geworden. Du hast also eine Mindestsumme und bist am Erfolg beteiligt oder nicht? Arbeitszeit und Arbeitsort bestimmst du vermutlich selbst. Auch das Arbeiten mit konkreten Zahlen (sie müssen ja nicht stimmen) würde eine Antwort erleichtern.
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Aber das versuche ich ja!
Wie gesagt, die Summer ist NICHT an den Erfolg gekoppelt, also ob mir jetzt 10%, 50% oder 75% "Anteile" an der Site habe, macht für das Entgelt keinen Unterschied.
Natürlich ist es aber so, dass wenn wir keine Erlöse mehr haben würde, wäre auch kein Geld mehr da, mich zu bezahlen. Aber grundsätzlich ist die Summe konstant.
Ich bestimme in der Tat meinen Arbeitszeit und -ort selbst.
Wieviel Zeit ich investiere ist immer sehr unterschiedlich, je nachdem was anliegt und auch wieviel Zeit mir der Hauptberuf lässt, im Durchschnitt werden es wohl so 14h pro Woche sein.
Die konkrete Summe des Entgelts, nun, die hängt auch davon ab, wie es steuerlich/rechtlich aussähe, aber das Minimum zur Zeit wäre $500 and das Maximum $1000.
Also wenn z.B. zuviel bürokratischer Aufwand und Steuern entstehen, so dass sich die Maximalsumme gar nicht lohnt, dann würden wir den Betrag nehmen, bei dem sich das alles noch in vertretbaren Rahmen bewegt.
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11.10.2007, 20:09
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Zitat:
Zitat von SprudelPaul
Würde es vielleicht ein wenig einfacher werden, wenn man die Beteiligung nicht berücksichtigen würde, denn dazu existieren auch noch keine schriftlichen Dokumente?
Aber in dem Fall ist das kein Betrug, ich habe ja keinerlei Vorteile dadurch, dass ich Mitbesitzer bin, das Entgelt bekäme ich auch, wenn ich nicht Mitbesitzer wäre.
Ich habe derzeit keinerlei Einkommen, das aus der Beteiligung an der Site resultiert.
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Es bleibt ein wenig wirr. Du hast einen Beteiligung an einem Unternehmen und hast daraus keine Vorteile?
Das ist ein Widerspruch in sich selbst, eine wirtschaftliche Beteiligung ohne wirtschaftlichen Vorteil.
Das Zurückhalten von Unterlagen kann ebenfalls als Täuschungsversuch strafbar sein. Das wäre für dich auch unvorteilhaft. Da für dich durch eine Einordnung als nichtselbständige Tätigkeit Beiträge zu Sozialversicherungen entstehen, ist eine Einordnung als selbständige Tätigkeit für dich vorteilhaft. Wenn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Ort der Tätigkeit Deutschland ist, dann versteuerst du die Gelder hier.
Da die Tätigkeit lediglich 14 Std./Woche umfasst, kann ( ich gehe davon aus, dass du vollbebeschäftigt als Arbeitnehmer tätig bist) keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit entstehen, und du bist aus dem sozialbeitragsrechtlichen Schneider.
Ich entnehme deinem Schreiben, dass du den Gang zum Steuerberater scheust. Das ist in diesem Fall riskant.
Gruß
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Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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11.10.2007, 21:01
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Aber in dem Fall ist das kein Betrug, ich habe ja keinerlei Vorteile dadurch, dass ich Mitbesitzer bin, das Entgelt bekäme ich auch, wenn ich nicht Mitbesitzer wäre.
Ich meinte natürlich nicht, dass ich das monatliche Entgelt verschweigen soll, sondern lediglich die irrelevante Beteiligung.
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Na, du bist aber verpflichtet diese"irrelevante" Beteiligung den Finanzbehörden mitzuteilen. Steht in § 138 Abs. 2 Nr. 2 AO (für Personengesellschaften) oder Nr. 3 (für Kapitalgesellschaften) Allerdings ob dies (10% an einer Web-Site) als Beteiligung angesehen werden kann, da bin ich echt überfragt......
Das Verschweigen dieser Beteiligung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 5.000.-- € geahndet werden kann, sofern nicht sogar eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt.... § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO....
__________________
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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11.10.2007, 21:17
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Zitat:
Zitat von AO Gott
Na, du bist aber verpflichtet diese"irrelevante" Beteiligung den Finanzbehörden mitzuteilen. Steht in § 138 Abs. 2 Nr. 2 AO (für Personengesellschaften) oder Nr. 3 (für Kapitalgesellschaften) Allerdings ob dies (10% an einer Web-Site) als Beteiligung angesehen werden kann, da bin ich echt überfragt......
Das Verschweigen dieser Beteiligung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 5.000.-- € geahndet werden kann, sofern nicht sogar eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt.... § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO....
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Schönen Dank für diese Ergänzung. Bußgeldrechtliche Folgen können sich jedoch nicht nur aus dem deutschen Steuerrecht, sondern auch dem Sozialversicherungsrecht oder dem Gewerberecht ergeben. Im Extremfall sogar aus dem englischen Steuerrecht.
Die 10%ige Beteiligung an einer Website ist entweder eine Beteiligung an einer Personen- oder einer Kapitalgesellschaft. Eine typisch stille Beteiligung oder ein Darlehen kann es nach dem vereinbarten Leistungsmodus nicht sein.
Sonst gibt es nichts (Na ja, nichts was mir einfiele  ).
Gruß
__________________
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Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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12.10.2007, 09:20
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Zitat:
Zitat von Alberich
Es bleibt ein wenig wirr. Du hast einen Beteiligung an einem Unternehmen und hast daraus keine Vorteile?
Das ist ein Widerspruch in sich selbst, eine wirtschaftliche Beteiligung ohne wirtschaftlichen Vorteil.
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Genau, derzeit habe ich daraus keinerlei Vorteile, es würde erst Auswirkungen haben, wenn die Website verkauft werden würde - was wir aber nicht vorhaben, jedenfalls nicht innerhalb der nächsten Jahre.
Die Beteiligung war sozusagen die Belohnung für die bisher unentgeltliche Arbeit.
Daher kam ich ja darauf, dass eine Nichtberücksichtigung dessen möglicherweise die Sachlage vereinfachen würde.
Zitat:
Das Zurückhalten von Unterlagen kann ebenfalls als Täuschungsversuch strafbar sein. Das wäre für dich auch unvorteilhaft. Da für dich durch eine Einordnung als nichtselbständige Tätigkeit Beiträge zu Sozialversicherungen entstehen, ist eine Einordnung als selbständige Tätigkeit für dich vorteilhaft. Wenn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Ort der Tätigkeit Deutschland ist, dann versteuerst du die Gelder hier.
Da die Tätigkeit lediglich 14 Std./Woche umfasst, kann ( ich gehe davon aus, dass du vollbebeschäftigt als Arbeitnehmer tätig bist) keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit entstehen, und du bist aus dem sozialbeitragsrechtlichen Schneider.
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Ok, also sollte die Beteiligung auf jeden Fall nicht unter den Tisch fallen, wenn es dazu beiträgt, als selbständige Tätigkeit eingestuft zu werden.
Zitat:
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Ich entnehme deinem Schreiben, dass du den Gang zum Steuerberater scheust. Das ist in diesem Fall riskant.
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Naja, was heißt scheuen, ich versuche natürlich erstmal jene Möglichkeiten auszuschöpfen, die keine Kosten verursachen, ein Steuerberater wird ja nicht gerade billig sein.
Aber so wie es aussieht, führt daran wohl kein Weg vorbei.
Auf jeden Fall vielen Dank für eure antworten, es hat zumindest ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht! 
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