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Alt 08.11.2007, 11:19   #1
TP-Supporter
 
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visionsurfer macht alles soweit korrekt

Was ist in der Werbung erlaubt ?


Hallo,

wir sind dabei das Weihnachtsgeschäft vorzubereiten und haben ein paar gute Ideen. Wir möchten z.B. zum Weihnachtsgeschäft bei jeden Kauf einen Gutschein in Höhe von 5 € zulegen. Bewerben möchten wir das nach dem Motto: "Wir schenken Ihnen 5 €". Die Frage ist ob sowas erlaubt ist. Weil es sind ja keine 5 € in Form von Bargeld, sondern in Form von einem Gutschein der in unserem Shop einen Wert von 5 € hat.

Darf man das so machen ?

Grüße,
Visionsurfer
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Alt 08.11.2007, 14:24   #2
TP-Insider
 
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rami8585 ist auf einem guten Weg
zum beispiel so:

Zitat:
Wir schenken Ihnen 5,- Euro*

*Sie erhalten einen Gutschein im Wert von 5,- Euro, der mit Ihrer nächsten Bestellung verrechnet wird. Keine Barauszahlung möglich.

...ich denke das wäre auch rechtlich in ordnung.

Um ganz sicher zu gehen mache aus dem "schenken" ein "sparen":

"Sparen Sie 5,- Euro" - dann stimmt´s ja
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2007, 17:55   #3
TP-Supporter
 
Registriert seit: Apr 2005
visionsurfer macht alles soweit korrekt
Hi,

ja sparen wäre natürlich sicherer, allerdings geht es uns ja ums "auffallen". Da ist "wir schenken Ihnen 5 €" natürlich viel besser

Grüße,
Visionsurfer
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Alt 08.11.2007, 22:20   #4
TP-Special Mod
 
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ich hätte da keine Bedenken mit dem Begriff "schenken" ...

anderer Gedanke:
du bist doch wahrscheinlich (Zwangs-)Mitglied in der IHK, dem EHV o.ä., ruf' die einfach an und lass dir dort kostenlos kompetente Rechtsauskunft geben - u.a. dafür zahlst du deinen Beitrag
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2007, 23:39   #5
TP-Insider
 
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@thomas: aber kann man dann im ernstfall wirklich auf die auskunft der ihk verweisen? ich meine es ist ja 1. nur telefonisch und 2. habe ich gehört dass die infos von der ihk doch nicht so sicher sind was sowas angeht ?
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2007, 00:23   #6
TP-Special Mod
 
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Rami ... äähmmm ... Forenmeinungen erscheinen dir demnach im Umkehrschluss "seriöser" als die telefonische Auskunft eines Fachverbandes?

Beratung & Betreuung u.a. in solchen Fragen ist Aufgabe der Kammern und Verbände ...
Für "komplizierte" Sachverhalte haben die in der Regel spezialisierte Kooperationsanwälte (oder sogar eigene, fest angestellte RÄ), an die dann im Zweifelsfall weiterverwiesen wird.

Ich will hier keine Diskussion abwürgen, wollte nur auf die Möglichkeit einer kostenfreien und i.d.R. äußerst kompetenten Klärung solcher Fragen hinweisen.
Gerade das Wettbewerbsrecht ist voller Fallstricke aber das "täglich Brot" z.B. von IHK und EHV
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2007, 22:02   #7
TP-Insider
 
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rami8585 ist auf einem guten Weg
war ja auch nicht so gemeint dass die auskunft in foren verbindlich sein muss

habe nur gemeint dass die auskunft der ihk meistens mündlich oder telefonisch läuft, so dass man dann im ernstfall nichts in der hand hat.

hat man die info von nem anwalt kann man sagen "der hat´s mir so gesagt" und man ist das so gut wie raus aus der sache
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2007, 13:47   #8
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satera macht alles soweit korrekt
Also ohne dass ich darauf Garantie gebe, denke ich dass das von rami8585 so schon stimmt. Mit Sternchen und genauer Definition, das geht. Ich hatte auch einen Kunden, neulich erst, der so ähnlich geworben hat.

Der Sternchen-Text muss halt verständlich und auch zu finden sein.
satera ist offline   Mit Zitat antworten
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