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14.11.2007, 12:51
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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Unberechtigte Mahnung
Hallo,
wäre das zu dreist, wenn ich folglich den Zahlungsbeleg nebst Rechnung für Aufwandsentschädigung iHv sagen wir mal 7,50 Eur zurück schicke?
Also vom Prinzip her kann ich doch von der Gemeinde erwarten, dass die ihr Forderungsmanagement im Griff haben, oder nicht?
gruß
jo
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Geändert von Era W Xel (14.11.2007 um 14:22 Uhr).
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14.11.2007, 13:02
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Herford
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Rembrandt?
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14.11.2007, 14:08
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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Zitat:
Zitat von astr0naut
Rembrandt?
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Nee, erst neu gekauft...
... 
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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14.11.2007, 22:06
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Herford
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genauso wie Du mich nicht verstanden hast, habe ich Deine anfrage nicht verstanden. will damit sagen, dass wenn leute Dir helfen sollen, Du wahrscheinlich ein paar mehr infos bekanntgeben müsstest.
"Rembrandt?" bezieht sich auf einen alten Otto-sketch.
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14.11.2007, 22:16
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Goch
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Zitat:
Zitat von astr0naut
Rembrandt?
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Ägypten?
Da musste ich sofort dran denken. :D
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15.11.2007, 12:00
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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Oh sorry. Dann werde ich das anders formulieren.
Ich habe eine unberechtigte Mahnung erhalten, das heißt jemand fordert von mir nicht nur einen Rechnungsbetrag, sondern auch Gebühren für das noch-nicht-bezahlt-haben (Mahngebühren).
Ich habe diesen Betrag aber schon lange bezahlt - vor Ort in bar. Dafür habe ich auch einen Zahlungsbeleg erhalten.
Jetzt hätte ich gerne eine Meinung dazu, wie ihr es findet, wenn ich der Gemeinde den Zahlungsbeleg zuschicke und eine Aufwandentschädigung in Rechnung stelle. (Ich habe mich ja immerhin aufgeregt, muss ein Schreiben fertig machen, muss im Ordner wühlen...)
Ist das zu dreist oder macht ihr das vielleicht genau so?
Ich hoffe das ist ein wenig verständlicher.
Danke udn Gruß
Jo
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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15.11.2007, 13:10
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#7
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Guest
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Hmm naja, ist schon klar, das Du da etwas wühlen musst und Dich darüber auch aufregst. Aber reicht es nicht erstmal aus, da anzurufen und denen das so zu sagen, wie Du das hier tust?
Vielleicht haben die dann schon gar kein Interesse mehr daran, da Du ja was mit Entschädigung....sagst. Kann ja sein, das die dann selber erstmal in ihren Unterlagen suchen.
Und ein Anruf ist ja net so teuer 
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15.11.2007, 13:46
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#8
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Kann auch nur sagen, ruf da an.
Da das Zahlungswesen heute meist automatisch abläuft, kann eine persönliche Einzahlung schonmal durch das System rutschen.
Sollte nicht passieren, passiert aber nunmal.
Stadtverwaltungen haben heute meistens begriffen, dass sie Dienstleister sind und sind in der Abwicklung solcher Fälle meistens doch recht fix.
Wenn ich mal Probleme habe, rufe ich auch einfach an und gut ist.
IMHO hast Du hier nun schon mehr Arbeit investiert, als es ein Anruf gekostet hätte.
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15.11.2007, 14:10
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Zitat:
Zitat von webcreate
IMHO hast Du hier nun schon mehr Arbeit investiert, als es ein Anruf gekostet hätte.
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Daumen hoch, genau mein Gedanke 
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15.11.2007, 14:55
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#10
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Guest
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Und was machst Du nun? Bin ja so neugierig, hihi
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