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Zitat von Fexxx
Hallo zusammen,
mich hat gerade eine größerer Kunde wutentbrannt angerufen, weil er für mich für die letzten Jahre Abgaben für die Künstlersozialkasse nachzahlen muss. Dabei habe ich auf alle Rechnungen immer draufgeschrieben, dass ich in der Künstlersozialkasse bin und Beiträge fällig sind.
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Die von Verwertern zu zahlende Künstlersozialabgabe ist unabhängig davon, ob speziell Du über die KSK versichert bist oder nicht. Mit Dir persönlich hat das nichts zu tun.
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Wie darauf reagieren, schließlich ist das ein staatliches Gesetzt und der Kunde bzw. dessen Buchhaltung sollte sowas doch wissen? Mir kommt aber so langsam der Gedanke, dass viele (meiner) Kunden sich nicht darüber bewusst sind - ist das nun mein Problem?
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Nein.
Als Argumentationshilfe:
"1. Erklären Sie Ihrem Auftraggeber, dass die Abgabepflicht seit 25 Jahren besteht. Wenn er sich irgendwo beschweren will, dann bei seinem Steuerberater. (...)
10. Es war und ist nicht Ihre Aufgabe, Ihren Auftraggeber auf Abgaben aufmerksam zu machen. Wenn Ihr Auftraggeber ein Auto kauft, kann er dem Verkäufer ja später auch nicht ernsthaft vorwerfen, er hätte ihn auf die horrenden Pflichtversicherungen für Autos hinweisen müssen."
http://www.djv.de/21_09_2007_Kuenstl...bg.1931.0.html
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